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Cialis Wirkung lässt nach?!?!? :: Alldaychemist |
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drudge
Anmeldungsdatum: 23.11.2008 Beiträge: 79

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Verfasst am: 27 Jan 2009 1:25 Titel: |
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Starbuck hat folgendes geschrieben: |
[mal zum Nachdenken, wo soll der Unterschied bestehen im fahrlässigen Zahlendreher von dir aufm Überweisungsschein im Vgl zu dem fahrlässigen Verwechseln des Empfängers. Spätestens da wacht man auf ]
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Weil bei einem Zahlendreher dann die Kontonr. zum Empfänger nicht mehr passt.
Wenn aber Kontonr. UND Empfänger zueinander passen, liegt kein Irrtum vor. Und wenn jemand aus freien Stücken mir Geld auf mein Konto überweist, darf ich es einbehalten.
Das ist die Aussage von zwei unabhängigen Banken zueinander.
Ich hab das Ganze damls auch zur Anzeige gebracht.
Leider hat mir auch mein Anwalt (bin Rechtsschutzversichert) keine Chancen Aufgrund der Rechtslage eingeräumt.
In deinem Link steht es sogar so drin!
Okay da steht übern Anwalt kann man es zurückholen. Hmm scheinbar hats bei mir nicht funktioniert!
Müsste ich vielleicht nochmal nachharken, obwohl das nun schon Monate zurückliegt.
Ich lass mich da ja gerne drüber aufklären, so ist das ja nicht!  |
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Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

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Verfasst am: 27 Jan 2009 1:49 Titel: |
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also wo steht in meinem Link dies angeblich drin dass man das Geld nicht zurückkriegt?
[ausser im Extremfall der mittellose Hartz4ler nahm das Geld UND verprasste es und hat nix mehr. Dann ist er nicht mehr bereichert]
Ich kann so die von dir reklamierte Aussage nirgends finden.
Aber keine Sorge.
Wenn der falsche Empfänger es erhalten hat spielt es keine Rolle wie genau es ablief.
Lässt sich dann auch leicht beweisen, denn wer überweist einem Fremden ohne jeglichen Bezug etwas
Das hat also mit dem freien Willen nichts zu tun. Es liegt ein IRRTUM deinerseits vor, das lässt sich immer anfechten.
Das hat gar nix mit der Kombi KtoNR und Name zu tun.
Ich kann ja auch eine Überweisung für meine Frau machen und "denke" dabei an meine geile Fickgeliebte und trage im träumen deren Daten ein.
Ist nen Irrtum der anfechtbar ist...
Und die Geliebte müsste dann vor Gericht den Gegenbeweis führen dass es einen Rechtsgrund gab dass sie dieses Geld erhalten sollte.
Entscheidend ist daher nur, dass der Empfänger keinen Rechtsgrund für das Erhalten des Geldes hat.
Also per Anwalt kein Problem das Geld zurückzuholen.
Und der der dich beraten hat muss ja nen unglaublicher Feld-Wiesenanwalt gewesen sein... fällt mir schwer das in dieser Form vorzustellen wie du es berichtest was die Umstände angeht. |
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drudge
Anmeldungsdatum: 23.11.2008 Beiträge: 79

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Verfasst am: 27 Jan 2009 2:14 Titel: |
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Starbuck hat folgendes geschrieben: | also wo steht in meinem Link dies angeblich drin dass man das Geld nicht zurückkriegt?
[ausser im Extremfall der mittellose Hartz4ler nahm das Geld UND verprasste es und hat nix mehr. Dann ist er nicht mehr bereichert]
Ich kann so die von dir reklamierte Aussage nirgends finden.
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Ich hab doch geschrieben, dass man es scheinbar doch übern Anwalt zurückholen kann, also dann bitte auch richtig bzw. vollständig lesen
Es kann natürlich auch daran liegen, dass ihm die Streitsumme (ca. 100 Euro) zu gering war und er kein Bock hatte.
Glaub mir, ich halte das Ganze ja selber für großen Schwachsinn und wäre mir der Fall damals nicht widerfahren, hätte ich so eine Aussage bestimmt nicht hier ins Forum gesetzt. Ich bin da ja ganz deiner Meinung nur was macht man, wenn einem zwei Banken + Anwalt dasselbe sagen?!
Und da ich weder Zeit noch Lust hatte (Studium und Wochenendarbeit nimmt mich ziemlich ein) mich da weiter mikt zu ärgern, hab ich es dann hingenommen, obwohl es für mich gesehen schon viel Geld war.
Aber in dieser Hinsicht werde ich den Fall wohl doch nochmal aufrollen und evtl. deinem Tipp folgen und mich neben dem E-Technik Studium noch in Jura einschreiben  |
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