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Sicher bestellen ohne Kreditkate und Lastschrift

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Cialis Wirkung lässt nach?!?!? :: Alldaychemist  
Autor Nachricht
bjs



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 7

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2009 18:38    Titel: Sicher bestellen ohne Kreditkate und Lastschrift Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe mir nun schon einiges durchgelesen, aber meine o.g frage kann ich mir nicht beantworten.
klar die acm/karmagra-deutschland machen per vorkasse, aber im gleichen satz lese ich das es dort gesprenkelte tabs gibt,das mag ich nun auch nicht...
generics24 soll ja sehr gut sein, machen aber nur mit lastschrift,leider.

mein prob ist, ich möchte einfach 20-30 kamagras und /oder was mit Tadalafil bestellen und das eben einmalig und risikolos.

hatte bisher immer um ecken was bekommen, das möchte ich nun aber nicht mehr.

allerdings besitze ich keine kreditkarte, und meine kontoangaben zur lastschrift möchte ich auch nicht preisgeben.

habt ihr für einen neuen nutzer eine tip, wo ich einfach per überweisung bestellen kann?

gelesen habe ich hier einiges, jedoch nichts ausser acm was meinen "kriterien" nahe kam...

vielen dankl im voraus


grüsse
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drudge



Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 79

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2009 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

kamagra-shop.eu bietet vorkasse und liefert schnell (i.d.R 3-5 Werktage)
gehört aber nicht zu den günstigsten anbietern aber liefert 1a ware
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2009 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

etwas genauer lesen hier hätte geholfen:

Karstadt Quelle Bank hat ne Mastercard UMSONST (kriegt man innerhalb paar Tagen nach dem Onlineantrag) wie ich erst vor 2 Tagen postete

und Lastschrift würde ich IMMER bevorzugen, da die bei Problemen immer zurückbuchbar ist. (6 Wochen lang)

Bei Überweisungen ist das Geld bei Problemen weg... und deine Kontoangaben kommen exakt gleich bei dem Empfänger an wie bei Lastschrift (was bringt der Unsinn dann?)

Im Schlimmstenfalle (theoretisch wenn der dt. Shop die grünen Männlein anzieht und zu dir schickt) kann man bei Lastschrift immer sagen, das wurde nie von mir autorisiert bzw veranlasst.
Ne Überweisung ist eindeutig, dh daß du die Ware wolltest und auch selber veranlasst hast.

hier scheinen einige stets von völlig falschen Vorraussetzungen auszugehen was die finanziellen Dinge angeht oder gar keine Ahnung zu haben
(Das ist schon etwas sehr erschreckend! Vor allem gemessen an dem Alter der meisten Besteller hier, die keine 20j. Discokids ohne Hirn u Ahnung sind)

Eine Kreditkarte braucht man heute unbedingt.

Ich bezahle grundsätzlich alles im Inet was ich bestelle per CC, und das ist net wenig angefangen von TV bis Elektronik, Hardware uvm.
Einfach darum weil, das die sicherste Methode gegen Betrug ist.

Wenn was schief geht, 1 Brief/Anruf an die Bank und Transaktion stornieren lassen und sich nie mehr um den Fall kümmern müssen, da nun die knallharte erfahrene Rechtsabteilung der CC-Gesellschaft alles weitere übernimmt.
Spart massig Nerven u Zeit. Muss also nie mehr meinem Geld hinterher laufen.

Ähnliches gilt bei Lastschrift.

[ps: net einschüchtern lassen von der Medienpropaganda wg KreditkartenNr missbrauch, das is alles massig aufgebauscht wie immer und man hat selber nie nen Schaden zu tragen!
Bei mir geschah es auch kürzlich: Bekam nen Anruf von MC von nem sehr freundlichen Fräulein, ob ich Transaktion XY1 und 2 genehmigt hätte da diese "aufgefallen" sei, ---> sagte ne ist nix von mir
--> beides wurde sofort storniert und 2 Tage später neue CC Karte im Briefkasten! alles KOSTENLOS!
DAS IST SERVICE, da können die Banken net mithalten die zocken nur ab]
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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2009 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Starbuck,

du schreibst oben:
Zitat:
Bei Überweisungen ist das Geld bei Problemen weg... und deine Kontoangaben kommen exakt gleich bei dem Empfänger an wie bei Lastschrift (was bringt der Unsinn dann?)


Also, da ich selbst Händler bin (leider auf einem anderen Gebiet mit DEUTLICH niedrigerem Stückgewinn grins) kenne ich das anders.
Auch viele meiner Kunden zahlen per Überweisung. Die Bankverbindung/Kontodaten des Überweisers ersehe ich jedoch nicht auf meinen Kontoauszügen. Dort wird nur der Name und der vom Kunden angegebene Betreff ausgewiesen.
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 21 Jan 2009 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

na sowas, dann muss dies geändert worden sein.
Vor einiger Zeit konnte man alles genau ablesen. Hab früher mal die Rücküberweisung machen können, weil Kto Nr u Bank von dem drauf waren der irrtümlich auf mein Konto überwies (Zahlendreher)
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

fand grad ne Info die interessant sein dürfte


Verbraucher haben aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit, ungenehmigte Abbuchungen über die Sechs-Wochen-Frist bei Lastschriften hinaus zurückzuholen.

Obergrenze dabei ist die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.


http://www.teltarif.de/arch/2009/kw04/s32759.html

gilt ebenso für die Opfer des Bankdatenskandals wo Kontodaten verscherbelt wurden.
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tomtom



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 48

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BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Geschäftlich erhalte ich ebenfalls laufend Zahlungen per Überweisung und kann die Angaben von volker158 bestätigen: Die Kontodaten desjenigen, der eine Überweisung tätigt, werden durch den Zahlungseingang nicht bekannt. Selbst die kontoführende Bank kann diese Daten nicht ermitteln. Ich hatte nämlich schon den Fall, dass ich nachträglich das Konto für eine Kontopfändung ermitteln wollte. Bei meiner Bank erhielt ich dazu die Auskunft, dass bei einer Überweisung nicht feststellbar ist, von welcher Bank die Überweisung erfolgt ist. Ich kann damit aber natürlich nicht ausschließen, dass es den "grünen Männchen" anhand einer Überweisung möglich ist, die Kontodaten zu ermitteln. Vielleicht haben die weitergehende Möglichkeiten als die übliche Hausbank, die die Zahlungseingänge nur verbucht.
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dh der Empfänger der Fehlüberweisung bei Zahlendreher ist gar nicht mehr in der Lage das Geld "zurückzugeben" (wozu er gesetzlich verpflichtet ist) mangels Wissen um den Sender??

Das kann ich mir fast gar nicht vorstellen.
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drudge



Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 79

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BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Starbuck hat folgendes geschrieben:
Dh der Empfänger der Fehlüberweisung bei Zahlendreher ist gar nicht mehr in der Lage das Geld "zurückzugeben" (wozu er gesetzlich verpflichtet ist) mangels Wissen um den Sender??

Das kann ich mir fast gar nicht vorstellen.


Wenn mir jemand irrtürmlich Geld auf MEIN Konto überweist, muss ich das NICHT zurück zahlen. Auch nicht, wenn er mich dazu schriftlich auffordern würde.
Wie kommst du da jetzt auf "gesetzliche Verpflichtung?" Smile
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also über die Rechtsauffassung einiger kann man ja nur staunen Smile

Die hätte ich nur bei nem Schüler erwartet.

Ich würd an deiner Stelle mal ganz schnell § 812 , 817 und 818 BGB angucken um diese eklatante Lücke zu schliessen Wink

Sonst könntest erhebliche Probleme kriegen.

"ungerechtfertigte Bereicherung"


wo kämen wir da hin wenn jeder einfach das Geld behalten könnte. Noch leben wir ja net in Bolivien.

ps: wenn du dieses Geld abhebst und verbrauchst kassierst du sofort ne Strafanzeige.(bei Kontoauflösung so dass nix mehr zum zurückbuchen da is)

Ist genau dasselbe wie wenn du durch nen Bankfehler 1 Mio aufm Konto hast und es abhebst u verballerst. Das ist Veruntreuung (uU sogar (versuchter)Betrug) und wird hart bestraft.
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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Starbuck,

reg dich doch nicht gleich so auf.

tatsache ist das der zahlungsempfänger in so einem fall gar nicht die möglichkeit hat das geld zurück zu überweisen (weil eben die kontodaten des absenders nicht bekannt sind).

klar ist aber auch, wenn zahlungsabsender den "fehlempfänger" anschreibt bzw. auffordert eine "fehlüberweisung" zurück zu zahlen, dieser natürlich verpflichtet ist dieses geld, abzüglich ihm evtl. dadurch entstehender unkosten, zurück zu überweisen.


alles andere ist natürlich unsinn.
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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Starbuck,

reg dich doch nicht gleich so auf.

tatsache ist das der zahlungsempfänger in so einem fall gar nicht die möglichkeit hat das geld zurück zu überweisen (weil eben die kontodaten des absenders nicht bekannt sind).

klar ist aber auch, wenn zahlungsabsender den "fehlempfänger" anschreibt bzw. auffordert eine "fehlüberweisung" zurück zu zahlen, dieser natürlich verpflichtet ist dieses geld, abzüglich ihm evtl. dadurch entstehender unkosten, zurück zu überweisen.


alles andere ist natürlich unsinn.
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 26 Jan 2009 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

wo reg ich mich denn auf?

hab doch nur die Fakten genannt?

oder übersiehst du die ganzen Very Happy
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drudge



Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 79

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BeitragVerfasst am: 27 Jan 2009 0:13    Titel: Antworten mit Zitat

volker158 hat folgendes geschrieben:


klar ist aber auch, wenn zahlungsabsender den "fehlempfänger" anschreibt bzw. auffordert eine "fehlüberweisung" zurück zu zahlen, dieser natürlich verpflichtet ist dieses geld, abzüglich ihm evtl. dadurch entstehender unkosten, zurück zu überweisen.


alles andere ist natürlich unsinn.


Starbuck hat folgendes geschrieben:
wo reg ich mich denn auf?

hab doch nur die Fakten genannt?

oder übersiehst du die ganzen Very Happy


Wenn mir jemand aus freien Stücken Geld auf mein Konto überweist, darf ich es behalten.
Es handelt sich dann dabei um KEINEN Bankfehler.
WENN es sich um einen Zahlendreher handelt, dann stimmt ZB der Name des Kontoinhabers nicht überein mit der Nummer, oder es müsste schon riesiger Zufall sein. Dann stimmt es mit der Rückzahlung.

Insofern muss ich dir jetzt Recht geben, weil du weiter oben geschrieben hattest, bei einem Zahlendreher. Das habe ich irgendwie anders gelesen...sorry.Aber ich schrieb ja irrtümlich, und damit liege ich im allgemeinen richtig.
Nämlich, wenn dir jemand "unkorrekter Weise" Geld überweist, weil er zB. den kompletten Zahlunsempfänger verwechselt hat, bist du als Empfänger nicht verpflichtet, es zurückzuzahlen.
Zahlt dir dein ehemaliger Arbeitgeber zb zuviel Geld, kannst du es auch behalten Smile

Ich hatte nämlich selber mal so einen Fall (auf ein falsches Konto überwiesen) und musste mir von der Bank das selbe anhören. Und hab mir dies auch nochmal von einer anderen Bank bestätigen lassen.
Wirklich verstanden habe ich das auch nicht, ist irgendwie ein leidiges Thema. Sad
Hab da aus gegebenen Gründen auch viel im Internet zu gelesen.
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 27 Jan 2009 1:17    Titel: Antworten mit Zitat

sorry da unterliegst du einem immer noch Irrtum,

auch bei irrtümlicher Zahlung auf falsches Konto greift § 812 ff. BGB

denn der Gegenüber hat stets ohne Rechtsgrund(!) eine Zahlung erhalten.
Wer ohne Grund (dh Rechtsgrundlage wie Kaufvertrag o.ä.)Geld erhält muss es immer rausrücken, wenn es beanstandet wird.

Mit dem Wissen aus dem Inet muss man aufpassen da tummeln sich lauter so halbwissende Laien.

Da hat dich die Bank auch schön verarscht (da sind die Weltmeister) und bequem den schwarzen Peter weggeschoben.

[mal zum Nachdenken, wo soll der Unterschied bestehen im fahrlässigen Zahlendreher von dir aufm Überweisungsschein im Vgl zu dem fahrlässigen Verwechseln des Empfängers. Spätestens da wacht man auf Wink ]

Zum Glück kann man Jura studieren um sich davor zu schützen Smile

Das von dir genannte Beispiel mit dem Arbeitgeber mit Verlaub gesagt ist auch grober Unsinn, da gab es nur mal eine Problematik AB WANN man es behalten darf, dh wenn der AG es zb. erst nach 1 Jahr zurückverlangt.
Weil dann der AG es selber verschuldet hat es zu spät zu "merken" oder zu spät zurückzufordern.
Aber das tangiert die "ungerechtfertigtheit" der Bereicherung selber an sich überhaupt nicht. Es wird in dem Fall dedann nur ein fiktives Einverständnis s AGs in die MEHRzahlung konkludiert.

wer nachlesen mag

http://srbg.de/geld-falsch-ueberwiesen.html
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