|
 |
MenshelpHilfe für den Mann
|
Zollbenachrichtigung Nach Bestellung menhealth-pharmacy.eu
Gehe zu Seite Zurück 1, 2
|
Wie viel bestellt ihr durchscnittlich? :: Sildenafil VS Tadalafil |
Autor |
Nachricht |
Almdödel
Anmeldungsdatum: 15.07.2009 Beiträge: 56

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 11:39 Titel: |
|
|
walker hat folgendes geschrieben: | Almdödel hat folgendes geschrieben: |
Selbst wenn ich die Sendung annehme, dann muss ich doch noch lange nicht wissen, dass die Ware gefälscht ist. |
doch doch
sobald du "generisches Tadalafil" bestellst rechnest du zumindest stillschweigend damit irgendwelche Rechte von Lillys zu verletzen
und sobald man "irgendwie" damit rechnen muß kann Lillys patentrechtlich anpacken, so glaube ich läuft es |
Nenene, Walker. Das liest sich so, als seien das nur Vermutungen von dir. Sämtliche Verbraucher werden in aller Regel vom Gesetzgeber erst mal als gutgläubig und blöd eingestuft. Nach einer Verwarnung sieht die Sache dann allerdings anders aus. Nach einmaligem Verstoß hat man nicht viel schlimmes zu erwarten, weder vom Gesetzgeber noch von Lillys Anwälten, und schon gar nicht bei lausigen 36 Pillen.
Ich lasse mich aber gerne von meiner Meinung abbringen, wenn ich etwas zu lesen bekomme, wo das Gegenteil aufgezeigt wird. |
|
Nach oben |
|
 |
Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 11:45 Titel: |
|
|
Alm: liest du hier überhaupt richtig??
das ist alles schon durchgekaut worden und die Gerichtschreiben und Anwaltschreiben mir sogar damals als Scan mitgeteilt worden.
selbstverständlich geht die Sache in Dt. ggf vor Gericht, da oft von der StA ab 30 Tabs ne Händlertätigkeit (mit Absicht) unterstellt wird, wenn auch nur zum Zweck des Geldverdienen für den Staat.
und die Lily Anwälte kommen SOFORT her, wenn der Zoll die Daten an die weitergibt.
Was der leider nun immer macht, da dank der Kungelei der Pharmamafia die obersten Zollbehörden (besser gesagt Bestechung der Behörde) eine Anweisung herausgaben, dass dies im Falle des Erwischen getan werden SOLL.
Die Anzahl der Tabs ist hier IRRELEVANT.
Es erfolgt daher zu 95 % eine kostenbewehrte Abmahnung+ Unterlassungserklärung die TEUER ist.
Also bitte hör auf das Gegenteil zu behaupten, wenn Erfahrene es besser wissen.
Wenn es so wäre wie du behauptest, wäre dieses Board sinnlos weil jeder mit 20 Tabs bestellen nix zu befürchten hätte.
Da könnten wir uns die ganze Mühe für euch ersparen!
nochmal klipp und klar:
spätestens ab dem 3ten Mal "ablehnen" einer abgefangenen Potenzsendung gibts ne Razzia bei dir =Händlerverdacht
Ab 30 Tabs gehen viele StAs einfach von Händlerstatus aus-->Razzia-> Sache geht auf jeden Fall vor Gericht
Und da gibts nichts zum anweifeln, weil es gängige Praxis ist (in Dt.)
Zuletzt bearbeitet von Starbuck am 15 Sep 2009 13:04, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
exe
Anmeldungsdatum: 29.05.2009 Beiträge: 472

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 12:34 Titel: |
|
|
Alm, ist jetzt gar nicht persönlich gemeint, aber das klingt bei dir fast so, als möchtest dir das alles etwas harmlos reden. Sind, wie du bei walker sagtest, bei dir auch nur soweit Vermutungen. Dass Starbuck da schon einiges an Ahnung hat, wird aus dem Forum ersichtlich, da es ähnliche Themen schon mehrmals gab.
Und die Jungs da oben wollen uns am Arsch haben, das kannste ruhig mal glauben. So nehmen die sich schon den kleinsten Grund zum Anlass, dir ne schöne Verwarnung zu geben
Damals haben die nen anonymen Anruf erhalten, ich hätte ja nur illegal Filme auf meinem Rechner. Schwupps standen die Grünen vor der Tür und ich morgens in Unterwäsche da
Anonym, ein Anrufer, der nicht mal seinen Namen genannt hat, und die werden da schon tätig...hätte ich vorher nie geglaubt...Daher glaub ruhig mal was Starbuck da sagt...da sind die hübschen da oben schon voller Tatendrang!
00joe00 zu deinem Problem gibts auch nen Threat von Freewilly oder so. Den hättest du wenigstens schon mal lesen können. Und dass man da gar nichts tun sollte, das Ganze also ignorieren, wurde ja auch schon mehrfach gesagt. Sorry, dass es dich erwischt hat. |
|
Nach oben |
|
 |
Almdödel
Anmeldungsdatum: 15.07.2009 Beiträge: 56

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 12:39 Titel: |
|
|
Also gut, akzeptiert. In dieser Form hätte ich das eher lesen müssen, dann hätten wir uns einige Postings sparen können.
Ich hatte danach auch schon öfters gesucht, gefunden habe ich bislang aber immer nur ein heilloses Wischiwaschi aus tausend Meinugen. Konkretes oder nachvollziehbares fand ich hierzu bislang wenig bis nichts.
Daher mein Vorschlag für die Headline eines neuen Themengebietes:
Rechtsfolgen des Importes von Potenzpillen. |
|
Nach oben |
|
 |
00joe00
Anmeldungsdatum: 10.09.2009 Beiträge: 7

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 12:59 Titel: |
|
|
im meinm fall wurde der brief nicht geöffnet, dazu wäre das schreiben mit meiner unterschrift nötig gewesen! eine antwort auf das schreiben mit meiner unterschrift gibt den behörden das recht das briefgeheimnis zu mißachten bzw. setzt es außer kraft.
ach ja und in österreich kommt ein zollbenachrichtigung immer eingeschrieben, sprich der empfänger bestätigt die annahme der benachrichtigung... deshalb wird "nichts tun und nicht melden" nichts bringen.
meine antwort erfolgte daher per mail... und ich bekam vom zoll die antwort das der brief zurückgesendet wird.
hoffe die sache ist damit erledigt! |
|
Nach oben |
|
 |
volker158
Anmeldungsdatum: 19.09.2008 Beiträge: 143

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 13:07 Titel: |
|
|
Zitat: | im meinm fall wurde der brief nicht geöffnet, dazu wäre das schreiben mit meiner unterschrift nötig gewesen! eine antwort auf das schreiben mit meiner unterschrift gibt den behörden das recht das briefgeheimnis zu mißachten bzw. setzt es außer kraft. |
Sorry, aber das halte ich für ein Gerücht. Wenn der Zoll begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Sendung hat, bzw. begründeten Verdacht für deren unrechtmäßigen Inhalt, brauchen die keine Erlaubniss von Dir die Sendung zu öffnen und zu untersuchen.
Sonst würde sich ja jeder seine illegalen Waren (Betäubungsmittel, Waffen und was weiß ich noch alles) per Post schicken lassen und dem Zoll im Ernstfall nicht erlauben die Sendung zu kontrollieren (wären super Zeiten für Rauschgifthändler u.a.). |
|
Nach oben |
|
 |
00joe00
Anmeldungsdatum: 10.09.2009 Beiträge: 7

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 13:10 Titel: |
|
|
ich sag ja nicht das es immer so ist deshalb habe ich ja auch geschrieben in meinem fall!!!
Sonst hätte ich wohl nicht ein schreiben bekommen worauf ich bestätigen soll das die sendung geöffnet werden darf  |
|
Nach oben |
|
 |
Jens
Anmeldungsdatum: 03.05.2009 Beiträge: 111

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 13:38 Titel: |
|
|
Also mal ehrlich:
Niemand kann und darf dir die Verweigerung der Annahme als irgenteine Art Schuldeingständniss auslegen. Das ist absoluter Blödsinn.
Genausowenig wird jemanden ein Schweigen als Nachteil ausgelegt. |
|
Nach oben |
|
 |
Almdödel
Anmeldungsdatum: 15.07.2009 Beiträge: 56

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 14:22 Titel: |
|
|
Auch wenn mich alle oder zumindest einige für diese Antwort hassen werden:
Ich habe eben nochmals gegoogelt und kann absolut nichts darüber finden, dass die Rechtsfolgen des einmaligen "privaten Arzneimittelimports" so drastisch und dramatisch sein sollen. Wenn dem so wäre, warum wird denn nirgendwo in den Weiten des www darüber diskutiert oder darauf hingewiesen.
Offenbar werden seit einiger Zeit täglich hunderte solcher Sendungen vom deutschen Zoll abgefangen. Es kann doch nicht sein, dass alle richtig reagieren und dem Schreiben der Behörden nicht antworten. Die Betroffenen, es müssen tausende sein, sitzen alle zu Hause, ertragen ohne Aufschrei ihr Schicksal und rüsten Lilly und den Behörden die eingeforderten Beträge ab. Schon seltsam, oder nicht?
Ich finde paradox, dass die Rechtsverfolgung und Bestrafung einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung - z.B. durch uploaden einer Urheberrechtlich geschützten Datei - sofort in sämtlichen Foren diskutiert wird, aber die drastische Verfolgung eines Arzneimittelimportes offenbar nicht.
Wenn die Strafverfolgung so ist, wie hier beschrieben, dann ist sie eben so. Allerdings bekomme ich dann regelrecht Lust, das ganze einmal vor Gericht und notfalls vor mehreren Instanzen auszufechten. Potenzmittel sind keine illegalen Drogen, sondern lediglich verschreibungspflichtige Medikamente. Nur der Hersteller der Plagiate verstößt gegen international gültiges Patentrecht, nicht aber der private Konsument, der ahnungslos ein paar Pillen bestellt hat, mit denen er sein Liebesleben pimpen möchte
Sollte bei der Strafverfolgung tatsächlich so drastisch verfahren werden, steht das im Widerspruch zu sämtlichem, was ich über die deutsche Rechtsprechung weiß.
Explizit möchte ich darauf verweisen, dass ich das Wissen von niemandem in Frage stelle. Es mag alles so sein, wie von dir beschrieben, Starbuck. Ich möchte mich andererseits aber auch ungern mit unbelegten Behauptungen Maultot schreiben lassen. So, wie die Strafverfolgung hier beschrieben wird, ist sie mit meinem nicht ganz unerfahrenen deutschen Rechtsverständnis unvereinbar.
ich wäre daher in dieser Sache für jeden Hinweis auf eine deutsche oder europäische Rechtssprechung dankbar. |
|
Nach oben |
|
 |
Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

|
Verfasst am: 15 Sep 2009 16:55 Titel: |
|
|
das Vorgehen hier ist sogar erst recht typisch für die deutsche Juristenlandschaft. Ich habe dazu einige der Sorte in der Familie und Bekannte bei der Zollfahndung, bin daher bestens informiert
Bzgl deiner irren Vorstellung es vor Gericht ausfechten zu wollen, kann ich nur sagen :man sieht deutlich du bist nen juristischer Laie
Das ganze ist juristisch absolut wasserdicht.
Der Kauf von Plagiaten ist eben nicht erlaubt+ Verstoß gg Arzneimittelgesetz (AMG)
merke :gg GESETZ verstossen --> in Dt. was ganz schlimmes (wir sind net in Italien)
mal abgesehen davon, dass in Dt. der illegale Erwerb von rezeptpfl. Medis als AMGverstoss immer peinlichst verfolgt wird (eben typ. Dt.)
So ist also die juristische Anklagebasis absolut unerschütterbar fest.
Das ganze wird zudem eben (legal) vom StA aufgeblasen vor Gericht und führt so zu hohen Geldbußen die als ausgehandelter Deal verpackt abgesegnet werden.
Es gibt daher auch keine Urteile (genau so wie bei Filesharer) weil alles aussergerichtlich gelöst wird und somit kein Endurteil ergeht.
Keiner ist so blöd und besteht auf ein negatives bestrafendes Endurteil mit Bewährungsstrafe, das sich rechtlich zwingend ergeben muss.
Damit versaut man sich jeden Ruf, grad wenns um Viagra geht. Da bist die Lachnummer in der Nachbarschaft.
und die Käufer sind keine Ipod Kids die sofort in Foren rumjaulen was passierte sondern >45 J
also "alte Säcke" denen es idR zu peinlich ist dies überhaupt zu offenbaren, genauso wie die Tatsache dass sie Potenztabs haben wollten.
und Nachweise hatte ich genug in Papierform incl. der Anweisung der obersten Zolldirektion bzgl Kooperation mit Eli Lily bei Cialis Generika.
Bei erektion ist nen ganzer Thread von so einem Betroffenen zu finden. |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|
|
|
|