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MenshelpHilfe für den Mann
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Zollbenachrichtigung Nach Bestellung menhealth-pharmacy.eu
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Wie viel bestellt ihr durchscnittlich? :: Sildenafil VS Tadalafil |
Autor |
Nachricht |
00joe00
Anmeldungsdatum: 10.09.2009 Beiträge: 7

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Verfasst am: 14 Sep 2009 8:36 Titel: Zollbenachrichtigung Nach Bestellung menhealth-pharmacy.eu |
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Hallo zusammen!!
Nach einer Bestellung bei mens-health (36 Stück Tadacip) habe ich eine Zollbenachrichtigung vom österreichischen Auslandszentrum Wien bekommen.
Kann mir jemand sagen wie ich diesen schreiben beantworten soll.
Es sind folgende Fragen gestellt:
1. Druch ihre Unterschrift erteilen Sie uns die Zustimmung zur Öffnung.
2. Bekanntgabe der Einzelwerte bzw. Rechnung
3. Bekanntgabe des Warenwertes für Kostenlose Waren.
4. Angabe des Sendungsinhaltes (Warenbezeichnung).
5. Bei Nichtannahme der Sendung bitte Ankreuzen.
Hat jemand damit Erfahrung bzw. könnte mir jemand einen Tipp geben wie ich damit umgehen soll?
Vielen Dank! |
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walker
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2013

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Verfasst am: 14 Sep 2009 9:25 Titel: Re: Zollbenachrichtigung |
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wo genau war die Bestellung bei mens-health ?
zum Thema gibts mehr info auf erektion.de, such dich dort mal durch
36 Stück Tadacip = geringer Warenwert doch die Anwält von Lillys können dir patentrechtlichen Ärger mache, auf erektion.de ist irgendwo auch ein Muster eines solchen Anwaltsbriefes den ein User erhalten hatte
ich würde abstreiten bestellt zu haben und sagen der Zoll soll die Sendung retournieren |
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00joe00
Anmeldungsdatum: 10.09.2009 Beiträge: 7

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baraknaftali
Anmeldungsdatum: 13.05.2009 Beiträge: 302

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Verfasst am: 14 Sep 2009 12:02 Titel: |
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Steht groß in den FAQs: Versand erfolgt aus Indien.
Habe schon einmal irgendwo ( ) gelesen, dass man sowas vermeiden sollte. Wie immer, lesen bildet. |
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walker
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2013

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Verfasst am: 14 Sep 2009 12:05 Titel: |
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baraknaftali, du bist mir knapp zuvorgekommen, ich wollte soeben zitieren aus den FAQ
Zitat: | Woher kommen die Pillen?
Die Pillen werden in Indien hergestellt und direkt von dort aus versendet. |
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exe
Anmeldungsdatum: 29.05.2009 Beiträge: 472

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Verfasst am: 14 Sep 2009 12:07 Titel: |
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Zitat: | Woher kommen die Pillen?
Die Pillen werden in Indien hergestellt und direkt von dort aus versendet. Wir verkaufen die Pillen nicht direkt vor Ort in der USA, EU oder in irgendeinem anderen Land.
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Hast du das nicht gelesen, bevor du da bestellt hast?
Oder du hast bestellt, bevor du dieses Forum entdeckt hast, worauf ich jetzt mal tippe, ansonsten bist du echt selber schuld.
Erinnert mich ein wenig an den Laden, wo ich das erste mal bestellt habe, vor ca. 4 monaten. Der Hier: generic-online-store.com/
Gewisse Ähnlichkeiten sind vorhanden oder?
Waren damals paar Tada...Bisher nicht angekommen, rechne damit, dass es auch nie ankommen wird...
Wie lange hat es ab der Bestellung gedauert bis du das Zollschreiben erhalten hast?
Zuletzt bearbeitet von exe am 14 Sep 2009 12:10, insgesamt einmal bearbeitet |
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exe
Anmeldungsdatum: 29.05.2009 Beiträge: 472

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Verfasst am: 14 Sep 2009 12:07 Titel: |
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Mist..jetzt waren zwei leute schneller als ich  |
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Almdödel
Anmeldungsdatum: 15.07.2009 Beiträge: 56

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Verfasst am: 15 Sep 2009 10:39 Titel: Re: Zollbenachrichtigung |
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Unangenehme Situation für 00joe00. Ihm jetzt Vorzuwerfen, er sei selbst schuld und zu blöd zum lesen, hat er bestimmt auch schon ohne die Hilfe des Forums kapiert und zeigt lediglich, dass der Schreiber ein empathischer Vollpfosten ist.
Das österreichische Recht ist in vielen Teilen identisch mit dem Deutschen. Ob das auf diesem Gebiet auch zutrifft, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Bei Annahme wird vermutlich nicht viel passieren, ausser dass er eine Verwarnung zwischen 100 und 200 Euronen berappen darf, die Pillen aber nie zu Gesicht bekommt. Wenn er die Annahme verweigert, zahlt er keine Strafe und sieht die Pillen ebenfalls nie. Dass die Pillen irrtümlich an ihn gesendet wurden, glaubt der Zoll eh nicht, egal wie 00joe00 verfährt.
Was der Zoll mit den Infos anfängt, ob das alles gespeichert wird und im Wiederholungsfall gegen ihn verwendet wird, weiß ich nicht. Ich kann ja auch beliebig oft falsch parken, werde immer mit einem "VERWARNUNGSgeld" verwarnt, weiß aber bis heute nicht, wovor ich Gewarnt werde. Ich meine, was kommt nach der Verwarnung? Führerscheinentzug, öffentlicher Pranger, Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Landesverbot, Fußfessel oder Hinrichtung?
walker hat folgendes geschrieben: | 36 Stück Tadacip = geringer Warenwert doch die Anwält von Lillys können dir patentrechtlichen Ärger mache, a |
Das habe ich schon öfter gelesen, kann mir aber nicht erklären, was die Heinis überhaupt wollen oder welche Schwierigkeiten die machen können. Der Konsum von gefälschter Ware ist meines Wissens nicht strafbar. Können sie einem Pillenkäufer den Vertrieb der gefälschten Ware nachweisen, hat dieser ein Problem. Können sie das nicht, können sie sich ihren Patentschutz in die Haare schmieren oder unter die Vorhaut jubeln. Anwälte haben das Recht Briefe zu schreiben, so viel sie wollen, die Beweislast liegt aber stets bei ihnen. Und wegen der Beweislast könnten sie sich ihr Säbelgerassel in ihren Briefen eigentlich von vornherein sparen. |
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00joe00
Anmeldungsdatum: 10.09.2009 Beiträge: 7

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Verfasst am: 15 Sep 2009 10:48 Titel: |
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@ baraknaftali, exe, walker!! Super Jungs, gut erkannt und hilft mir natürlich extrem weiter das ihr so gebildet seit!
Hätte ich dieses Forum vorher gekannt hätte ich dort sicher nicht bestellt!!!
@Almdödel danke für deinen Beitrag.
Ich habe die Annahme nun verweigert. Mal sehen was kommt. |
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Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

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Verfasst am: 15 Sep 2009 10:53 Titel: |
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Almdödel NEIN!
wer so blöd ist das Paket anzunehmen und damit zuzugeben dass er gefälschte Ware einführen wollte/will
setzt sich damit automatisch dem zivilrechtlichen ABMAHNanspruch der Patentbesitzer aus
und das wird TEUER!
man muss dann ne Unterlassungserklärung abgeben.
daher immer so tun als ob man nix von der Lieferung weiss-->dh nicht antworten auf Schreiben der Behörden.
dh auch keine Annahme verweigern wenns geht,sonst gibt man ggf. indirekt zu dass man ja weiss worum es geht.(Potenzpillen)
Dann kann wieder Strafe folgen.
Daher IMMER gar nichts machen! Die Ware wird dann eh vernichtet nach Ablauf einer Frist.
Man kann dir praktisch nie nachweisen, daß du es selber bestellt hast (ausser warst so dumm es per Überweisung zu zahlen, was bei Indien wohl net der Fall ist) |
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volker158
Anmeldungsdatum: 19.09.2008 Beiträge: 143

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Verfasst am: 15 Sep 2009 11:01 Titel: |
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@ Almdödel
Zitat: | kann ja auch beliebig oft falsch parken, werde immer mit einem "VERWARNUNGSgeld" verwarnt, weiß aber bis heute nicht, wovor ich Gewarnt werde. Ich meine, was kommt nach der Verwarnung? Führerscheinentzug, |
Genau, irgendwann ist der Fürerschein weg.
Zitat: | Montag, 23.01.2006
Nicht nur Temposünder, auch notorische Falschparker müssen damit rechnen, ihren Führerschein abgeben zu müssen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster in einer am Montag (23.1.) bekanntgewordenen Entscheidung. Wie das Magazin Auto, Motor und Sport berichtet, war ein notorischer Parksünder aus Detmold innerhalb eines Jahres insgesamt 27 mal beim Falschparken erwischt worden und mit Bussgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft worden.
Nach dem 27. Mal wollte der Kreis Lippe einen Schlußstrich ziehen und und forderte den Mann auf, innerhalb von drei Tagen seinen Führerschein abzugeben. Der klagte auf vorläufigen Rechtsschutz. Doch die einstweilige Verfügung des Falschparkers beim Verwaltungsgericht Minden wurde abgelehnt. Und das zu Recht, wie das OVG in zweiter Instanz entschied. |
Zurück zum Thema.
Zitat: | Der Konsum von gefälschter Ware ist meines Wissens nicht strafbar. Können sie einem Pillenkäufer den Vertrieb der gefälschten Ware nachweisen, hat dieser ein Problem. Können sie das nicht, können sie sich ihren Patentschutz in die Haare schmieren oder unter die Vorhaut jubeln. |
Schon der Kauf und Import offensichtlich gefälschter Waren ist strafbar (weshalb ja auch so vielen Urlaubern ihre Billig-Kopien, z.B. von div. Modefirmen, beim Zoll abgenommen werden).
Und sicherlich machen Anwälte, Staatanwälte und Gerichte hier Unterschiede ob man sich als Andenken einen NICE-Jogginganzug für 5.- Euro vom Polenmarkt kauft, oder 36 und mehr pharmazeutische Präparate aus Fernost importiert.
Denn damit ist rein theoretisch schon der Handel möglich, und zudem liegt hier (theoretisch) auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung vor.
Als Du solltest nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. |
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Almdödel
Anmeldungsdatum: 15.07.2009 Beiträge: 56

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Verfasst am: 15 Sep 2009 11:18 Titel: |
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Starbuck, du weißt diesbezüglich sicherlich mehr, als ich. Ich kann mir aber beim Besten Willen nicht vorstellen, dass man mir daraus einen Strick drehen kann, wenn ich auf die Behördliche Aufforderung zur Antwort auch antworte.
Selbst wenn ich die Sendung annehme, dann muss ich doch noch lange nicht wissen, dass die Ware gefälscht ist. Der Gefahr, eine Fälschung zu erwerben, bin ich ja grundsätzlich ausgesetzt, wenn ich etwas kaufe. Der Konsument kann doch nicht bei jedem Artikel, den er kauft, vorher recherchieren, ob der Hersteller zur Produktion und zum Vertrieb/Verkauf berechtigt ist. Ausser: Es wird zwischen Medikamenten und anderen Konsumgütern mit zweierlei Maß gemessen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist klar. Aber rechtlich dürfte es für die Anwälte doch schwierig sein, Ansprüche durchzusetzen.
Aber du klingst ziemlich sicher, mit dem was du schreibst. Ich finde die Thematik interessant und möchte gerne mehr wissen. Hast du zufällig ne Quelle parat, wo man genaueres darüber erfahren kann? ... bei Erektion.de oder so? |
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walker
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2013

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Verfasst am: 15 Sep 2009 11:19 Titel: Re: Zollbenachrichtigung |
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walker hat folgendes geschrieben: | 36 Stück Tadacip = geringer Warenwert doch die Anwälte von Lillys können dir patentrechtlichen Ärger mache, |
Almdödel hat folgendes geschrieben: |
Das habe ich schon öfter gelesen, kann mir aber nicht erklären, was die Heinis überhaupt wollen oder welche Schwierigkeiten die machen können. Der Konsum von gefälschter Ware ist meines Wissens nicht strafbar. |
soweit ich das kapiert habe hat Lillys ein Patent auf Tadalafil ganz generell, dh Tada darf nur als Cialis vermarktet werden
und den patentrechtlichen Ärger machen sie dann indem sie den Vorwurf erheben dass "patentrechtlich geschütztes Tada" in die EU eingeführt wurde bzw dass man als Mittäter dabei war bei einem Patentverstoss
wie gesagt, auf erektion.de in irgendeinem Cialis-thread ist immer noch ein Mahnschreiben eines Anwaltes von Lillys ersichtlich
einen "Musterprozess" am Hals zu haben , egal wie der ausgeht, macht sicher keine Freude
Annahmeverweigerung:
das vergass ich zu schreiben, vor Jahren bekam ich mal einen Anruf vom Zollpostamt (?) daß ein an mich adressiertes Paket aus USA mit "pharmazeutischer Ware" geöffnet wurde und ob ich jetzt eine Zollerklärung abgeben will oder ob die Ware retourniert werden soll
ich schwitzte damals wie nur was denn ich hatte zeitgleich in USA Viagra und ein Nahrungsergänzungsmittel bestellt ( bei verschiedenen Anbietern ) und ich wusste beim Anruf nicht ob die jetzt das Viagra meinen oder "nur" das Nahrungsergänzungsmittel
ich sagte am Tel die Ware soll zurückgehen und hörte dann nie mehr etwas vom Zoll
wenig später kam dann das Viagra aus USA bei mir an, abgefangen wurde also "nur" das Nahrungsergänzungsmittel |
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walker
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2013

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Verfasst am: 15 Sep 2009 11:23 Titel: |
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Almdödel hat folgendes geschrieben: |
Selbst wenn ich die Sendung annehme, dann muss ich doch noch lange nicht wissen, dass die Ware gefälscht ist. |
doch doch
sobald du "generisches Tadalafil" bestellst rechnest du zumindest stillschweigend damit irgendwelche Rechte von Lillys zu verletzen
und sobald man "irgendwie" damit rechnen muß kann Lillys patentrechtlich anpacken, so glaube ich läuft es |
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Almdödel
Anmeldungsdatum: 15.07.2009 Beiträge: 56

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Verfasst am: 15 Sep 2009 11:32 Titel: |
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@ Volker 158 ... danke für die Antwort auf die Falschparkfrage
Ware kann selbstverständlich abgenommen werden. Darum geht es aber nicht. Wem etwas abgenommen wird, wird aber in aller Regel nicht gleich bestraft, sondern normalerweise erst einmal nur verwarnt. Selbstverständlich kostet ne Verwarnung auch Geld, ist aber keine Bestrafung im eigentlichen Sinne.
Ob Handel theoretisch möglich ist oder nicht, ist doch völlig irrelevant, solange die Theorie nicht in die Praxis umgesetzt wird. Möglich ist vieles, was verboten ist.
Wenn ich mir ein großes (oder auch kleines) Messer kaufe, dann kann ich THEORETISCH damit jemanden umbringen, z. B. dich. Ich kann dafür aber noch nicht einmal verwarnt und schon gar nicht bestraft werden. Man kann mir das Messer aber jederzeit abnehmen, ohne weitere Folgen, z.B. am Flughafen.
Ich vergleiche somit keine Äpfel mit Birnen.
Vor Gericht kommt das wegen einem einmaligen Fehlverhalten bezüglich 36 Pillen sicherlich nicht, auch nicht in Österreich.  |
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