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Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

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Verfasst am: 03 Sep 2009 8:10 Titel: |
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das ist aber die altbekannte 1 Jahres Regel die für alle Renten gilt |
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Perkeo
Anmeldungsdatum: 23.03.2009 Beiträge: 29

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Verfasst am: 03 Sep 2009 8:25 Titel: Witwengeld |
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10. Witwengeld - § 19 u. 20 BeamtVG
Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, der selbst Anspruch auf Ruhegehalt hatte (Fünf-Jahre-Wartezeit absolviert!) oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld.
Witwengeld wird nicht gezahlt, wenn
- die Ehe mit dem Verstorbenen nicht mindestens 1 Jahr gedauert hat; es sei denn, es ist nach den besonderen Umständen des Falles (plötzlicher Tod etwa) die Annahme nicht gerechtfertigt, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen,
oder wenn
-die Ehe erst nach dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand geschlossen wor-
den ist und der Ruhestandsbeamte zur Zeit der Ehe das 65. Lebensjahr bereits voll-
endet hatte.
Perkeo |
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aldi
Anmeldungsdatum: 09.06.2009 Beiträge: 174

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Verfasst am: 03 Sep 2009 12:46 Titel: |
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Wobei das mit dem 1 Jahr Ehe auch sehr häufig anderweitig genutzt wird.Z.B. kenne ich einige Scheinehen zwischen Deutschen und Ausländern (meist aus dem ehemaligen Jugoslawien , Brasilien oder N-Afrika) , die dann für immer hierbleiben,ein lebenlang Unterhalt kassieren und obendrein noch schwarz arbeiten ... aber da weiß man wenigstens wo das Geld bleibt , was häufig nich der Fall ist. |
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