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Was passiert wenn die Grünen Generika finden?

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Bin am Ende :-( :: Erfahrung mit Zyban? (Rauchentwöhnung)  
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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2010 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auch wenn ich jetzt einen Instaban riskiere, aber der Gedanke ist mir auch schon des Öfteren gekommen.


Also falls Deine Onlinekosten nicht nach Buchstaben berechnet werden ....... Razz

Wie wäre es mit ganzen und sinnvollen Worten? Nicht jeder hat Lust erst ausgiebig zu googeln um zu verstehen was da gemeint sein könnte.

Ich denke soviel Zeit sollte schon sein.
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vermeer



Anmeldungsdatum: 08.11.2009
Beiträge: 393

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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2010 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Instaban meint eine Verwarnung zu bekommen weil ein Forumsmitglied sich beleidigt fühlt bzw. beleidigt wird.

Instaban = Insullt and ban = Beleidigen und verwarnen/sperren

_________________
Mit Fanatikern zu diskutieren heißt, mit einer gegnerischen Mannschaft Tauziehen spielen, die ihr Seilende um einen dicken Baum geschlungen hat.

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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2010 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, die Erklärung hatte ich (dank google) auch gefunden.

Ich frage mich aber, und nur das wollte ich zum Ausdruck bringen, ob es wirklich nötig ist für jeden Sch... jetzt irgendwelche englischen Abkürzungen zu benutzen.
Oder will uns damit jemand beweisen der englischen Spache mächtig zu sein?


Übrigens:
einen Instaban = 13 Buchstaben
eine Verwarnung = 14 Buchstaben

Der "Spareffekt" durch diese pseudo-Sprache ist also wirklich sehr gering Laughing Laughing Laughing und wohl zu vernachlässigen.
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 15 Apr 2010 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

das Problem fängt halt dann an wenn juristische Laien wie Vermeer anfangen das AMG zu zitieren ohne jegliches Fachwissen Laughing Laughing

Dein Verweis auf den Thread ist daher in die Irre führend.

Was er geflissentlich übersieht ist, daß das AMG für diesen Fall gar nicht zutrifft!

Für den Laien einfach erklärt:

Der persönliche Eigenimport per Flugzeug aus dem Urlaub ist eben KEIN Versand per Post nach Dt. und damit in bestimmten Grenzen zulässig, dh in der Praxis wird eine 1-Monatsrationseinfuhr nicht beanstandet.

Ergo ist der Besitz von diesen Generika danach in Dt. problemlos möglich.

Diese juristische Frage habe ich nämlich als allererstes aufs Genaueste abgeklopft als ich Viagra-Generika zum ersten Mal in meinem Leben in die Hände bekam. Und bei einem gewissem sozialen Status hat man eben lauter Juristen und hochrangige Beamte in der Familie und Bekanntschaft. Razz

Dies wurde hier früher oft genug schon diskutiert und bestätigt.
Daher ging ich davon aus, daß dies längst Allgemeinwissen wäre.
Zu schade, daß ausgerechnet du, wo du anderen gerne Leseunlust vorwirfst dieses Basiswissen nicht erlesen hast Shocked Laughing
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WilliBW
Gast





BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

volker158 hat folgendes geschrieben:
... Ich frage mich aber, und nur das wollte ich zum Ausdruck bringen, ob es wirklich nötig ist für jeden Sch... jetzt irgendwelche englischen Abkürzungen zu benutzen.
Oder will uns damit jemand beweisen der englischen Spache mächtig zu sein?

Sehe ich genau so, manche Leute scheinen nach dem Prinzip vorzugehen: Warum einfach und allgemeinverständlich, wenn es auch schwierig und möglichst unverständlich geht … . So habe ich mich auch sehr über das hier häufig benutzte Kürzel IMMO gewundert, wobei das allgemein bekannte deutsche Kürzel m.E. (und auch m.A.n.) im Prinzip das gleiche aussagt.


Starbuck hat folgendes geschrieben:
… es ist völlig LEGAL rezeptpflichtige Tabs aus dem Ausland mitzubringen, eben bis 30 Tabs= 1 Monatration.
Es gibt KEIN generelles Verbot diese nach Dt. einzuführen solange die Menge eben 30 nicht überschreitet.
Dies ist von vielen hochkarätigen Juristen u Bekannten in der Zollfahndung bestätigt worden. …

Das mag ja stimmen und auch einige Leute beruhigen. Mich beruhigt eher die Aussage und auch die eigene Erfahrung, dass der Zoll mit seiner Suche nach Drogen, Zigaretten und Waffen so beschäftigt ist, dass er überhaupt keine Zeit und Lust hat sich mit kleineren Mengen mitgebrachter Medikamente zu beschäftigen. Da hätten die nämlich viel zu tun bei den vielen Reisenden … . Außerdem sind Zollbeamte doch meistens auch Männer. Wink

@ Starbuck:
Mich persönlich kann Deine Aussage insbesondere deshalb nicht beruhigen, weil Du sonst immer sehr genau recherchiert und dies mitunter auch von anderen verlangst. In diesem sehr wichtigen Fall stützt Du Dich aber auf irgendwelche Aussagen von irgendwelchen Bekannten. Selbst wenn darunter Juristen sind, sind die Rechtsgebiete inzwischen so diversifiziert und kompliziert, dass Du für einen schwierigen Fall wie hier in jedem Fall einen Spezialisten brauchst. Da sich ein solcher Spezialist hier im Forum offensichtlich nicht herumtreibt, kann m.E. endgültige Klarheit in dieser Sache nur eine gründliche Internetrecherche (mit entsprechenden Belegen) und/oder ein Rechtsgutachten bringen.

Wie fraglich es ist, sich auf die Aussage eines (oder mehrerer) Juristen zu verlassen ist z.B. hier nachzulesen (Meine privaten Erfahrungen mit manchen Juristen sind auch nicht gerade überzeugend):

http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/Online-Rechtsberatung-Nur-vier-Anwaelte-lagen-richtig-1614923-1615409/
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

nun die Aussagen sind von 3 verschiedenen hochrangigen Leitern der Zollfahndung (die übrigens auch gerne in UK bestellen)
und von einigen Prädikatsjuristen die sich mandantenbedingt mit dem Thema befassten, vorallem weil sie selber nun bestellen. Darunter auch ein OStA der 10 Jahre die Drogenfahndung leitete.
Ihr seht, die Zahl der UK-Kunden die ich in unseren Kreisen kenne ist enorm.
Also allesamt keine Wald u Wiesenanwälte.

Wenn diese Fachleute es nicht am besten wissen, dann weiß es keiner!
Die können sich es nicht erlauben privat mit illegalen Mitteln kontrolliert zu werden und checkten die rechtliche Lage gründlich ab wie ich.
Das sollte reichen.
Gutachten gibts zu sowas natürlich nicht, wie denn auch bei der klaren Regelung?

Den Rest kann jeder Laie bei den Zolleinfuhrbestimmungen nachlesen.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/a0_private_einfuhr/index.html

Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

daraus hat sich die 1 Monatsregel entwickelt.

und ebenso wird dort KLAR gemacht, daß es einen wichtigen Unterschied zur Posteinfuhr gibt:

Arzneimitteleinfuhren im Postversand aus anderen Staaten:
Die Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen im Postversand aus den übrigen Staaten ist generell verboten.
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Dieter666



Anmeldungsdatum: 01.06.2009
Beiträge: 520

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BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke ,Starbuck ,für diese klaren Aussagen und vor allem den "offiziösen" Link, auf den man sich ja im Ernstfall berufen kann.

Sollte man sich eigentlich ausdrucken und in den Urlaub mitnehmen ... Very Happy Very Happy Very Happy


PS:

Damit ist auch ganz klar, dass Lieferung z. B. direkt aus Indien Unsinn ist und nicht zu akzeptieren!
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jddf



Anmeldungsdatum: 29.04.2009
Beiträge: 166

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BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Starbuck hat folgendes geschrieben:
Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

daraus hat sich die 1 Monatsregel entwickelt.

und ebenso wird dort KLAR gemacht, daß es einen wichtigen Unterschied zur Posteinfuhr gibt:

Arzneimitteleinfuhren im Postversand aus anderen Staaten:
Die Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen im Postversand aus den übrigen Staaten ist generell verboten.

Und hier auch als Wiederholung: Das ist die Regelung für Deutschland. Über Österreich weiss ich nichts. Und für die Schweiz gilt: Einfuhr ist Einfuhr, egal ob per Post oder in der Jackentasche, egal ob aus EU oder von sonstwo. Ein Monatsbedarf = 20 Potenzpillen oder Beutel oder Kapseln
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WilliBW
Gast





BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Starbuck hat folgendes geschrieben:
nun die Aussagen sind von 3 verschiedenen hochrangigen Leitern der Zollfahndung … und von einigen Prädikatsjuristen … . Darunter auch ein OStA [Oberstaatsanwalt] …


Das sind natürlich schwere Geschütze: Ich wusste gar nicht, dass in diesen Swingerclubs solche hochrangigen Leute verkehren. Vielleicht sollte ich mir das mit dem Swingerleben doch noch mal überlegen … . Wink

Aber im Ernst: In dem Dokument auf das Du verlinkst, steht nichts davon, ob diese Bestimmung auch für in Deutschland illegale Generika gilt. Außerdem steht dort:

Zitat:
… die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.


Für einen Deutschen ist die Reise mit Grenzübertritt praktisch zu Ende, von einer noch ausstehenden Reisedauer kann bei einem Deutschen also keine Rede sein. Bei Ausländern, die Deutschland besuchen, kann dagegen tatsächlich von einem persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise ausgegangen werden.

Vielleicht fragst Du Deine netten Bekannten mal, lieber Starbuck, auf welche rechtlichen Vorschriften sie ihre Ansicht genau gründen. Dann wären hier alle Zweifel ausgeräumt. Rolling Eyes

Ich persönlich halte diese Einfuhrfrage sowieso für nachrangig, so viele Generika werden nach Ende der Reise ja wohl (hoffentlich) nicht mehr übrig sein und wenn, dann kann ich die an irgendwelche „Bedürftigen“ verschenken.

Viel wichtiger ist doch die Ausfuhr! Da nehme ich doch dann wirklich mehr oder weniger große Mengen mit. Wie sieht es da mit den Zollbestimmungen aus und zwar einerseits bei Reisen innerhalb der EU und andererseits bei Reisen über die EU-Grenzen hinaus?
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volker158



Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie sieht es da mit den Zollbestimmungen aus und zwar einerseits bei Reisen innerhalb der EU und andererseits bei Reisen über die EU-Grenzen hinaus?

Also, ich bin zwar kein Fachmann, aber innerhalb der EU wird doch eigentlich keine Kontrolle durch den Zoll mehr durchgeführt, oder???
Und selbst wenn die was kontrollieren, dann suchen die Drogen, Tabak, Alk. oder sonstiges, und werden sicherlich nicht in der Pillendose nachsehen und fragen welche der Pille für oder gegen was ist !!!


Und bei Reisen über die Eu-Grenzen hinaus wird ja auch nicht vom Zoll der EU (quasi bei Ausreise) kontrolliert, sondern vom Zoll des Landes in das Du einreist !!!!
Und wie dort die Gesetzte sind ???????
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Dieter666



Anmeldungsdatum: 01.06.2009
Beiträge: 520

germany.gif
BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Macht Euch doch nicht ins Hemd!

Ich zitiere mich selbst:

Zitat:
Bei unserer USA-Reise wurde alles mögliche kontrolliert, der Suchhund hat z. B. auf das Babyfood einer jungen Mutter angesprochen, meine Schlafmaschine (NCPAP) wurde auch speziell behandelt - von meinen Medikamenten (und ich habe sieben verschiedene plus Kamagra/Intimax ) wollte keiner was wissen ...

Auch af der Rückreise nicht!

An anderer Stelle habe ich mal darauf verwiesen, dass moderne Analysegeräte mit Near Infrared Spectral Analysis alle möglichen Chemikalien unterscheiden können. In einem online verfügbareb Report wird explizit die Analyse von Silden oder Tada beschrieben.

Das wird aber nur bezüglich Drogen gemacht oder eben bei Groß-Einfuhren.
Ich hatte nur einmal eine kurze Konfrontation mit einem Sicherheirtsmenshen, weil der glaubte, in einem Plastikfläschchen sei Flüssigkeit. Ich habe es dann aufgemacht und geschüttelt, da hat er die Pillen klappern gehört und war zufrieden.

Mein Schlachtruf bei diesen Kontrollen ist immer:

We've got no liquids!
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Starbuck



Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 1624

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BeitragVerfasst am: 16 Apr 2010 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

quote: WilliBW

Aber im Ernst: In dem Dokument auf das Du verlinkst, steht nichts davon, ob diese Bestimmung auch für in Deutschland illegale Generika gilt. Außerdem steht dort:

Zitat:
… die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

Für einen Deutschen ist die Reise mit Grenzübertritt praktisch zu Ende, von einer noch ausstehenden Reisedauer kann bei einem Deutschen also keine Rede sein. Bei Ausländern, die Deutschland besuchen, kann dagegen tatsächlich von einem persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise ausgegangen werden.

Vielleicht fragst Du Deine netten Bekannten mal, lieber Starbuck, auf welche rechtlichen Vorschriften sie ihre Ansicht genau gründen. Dann wären hier alle Zweifel ausgeräumt. Rolling Eyes
.

Viel wichtiger ist doch die Ausfuhr! Da nehme ich doch dann wirklich mehr oder weniger große Mengen mit. Wie sieht es da mit den Zollbestimmungen aus und zwar einerseits bei Reisen innerhalb der EU und andererseits bei Reisen über die EU-Grenzen hinaus?
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Genau das habe ich natürlich nachgefragt und doch schon alles erwähnt?
Nochmal genau:
Es ist hier juristisch irrelevant ob dies "illegale" Generika sind oder Originale. [Zumal sie ja in Indien legal sind]
Solange sie nicht unter das BtMG fallen, ist jede Art von rezeptpflichtigen Medis gemeint.

Es kann somit jeder dt. oder ausländische Touri aus dem Urlaub (dort besorgte) Medis zum persönlichen Gebrauch einführen, wenn die Grenzen eingehalten werden. Die genannte Zoll-Regelung macht da keinen Unterschied, daher gilt es auch analog für heimkehrende Dt.
Sobald man also diese Tabs eingeführt hat, besitzt man sie legal.

Bei Reisen innerhalb der EU gilt selbiges idR auch, Ausfuhr nach FR, Polen etc etc in Höhe von 30 Tabs kein Problem. Zumindest ist den Fachleuten keine andere strengere Regelung in einem anderen EUland bekannt gewesen.

Bei der Ausreise nach NON-EU also USA u Co musst du die Zollvorschriften der jeweiligen Länder prüfen.
Tadalafilgenerikaeinfuhr war in USA "offiziell" glaub streng verboten.
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amnesiahaze



Anmeldungsdatum: 24.03.2010
Beiträge: 16

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BeitragVerfasst am: 20 Apr 2010 0:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Infos Starbuck
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Markus



Anmeldungsdatum: 12.03.2010
Beiträge: 4

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BeitragVerfasst am: 24 Apr 2010 14:20    Titel: Tadalafil in die USA mitnehmen Antworten mit Zitat

Hallo Forum, hallo Starbuck,

möchte nochmal auf den Beitrag von Starbuck zur Mitnahme von Tadalafil in die USA zurück kommen.
Hat da jemand aktuelle Informationen.
Reise demnächst in die USA und wollte 8 Tadas mitnehmen.
Mache Dauertherapie mit täglich 1/3 Tablette und komme damit super klar. Wenn die Amis aber Tadas wie Drogen behandeln sollten, dann nehme ich lieber einige von den kleinen blauen Freunden mit.
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Vielen Dank schon mal im voraus.

PS: Habe gegoogelt und auch die SuFu genutzt, konnte aber nicht wirklich was aktuelles finden.
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zipfler



Anmeldungsdatum: 23.01.2010
Beiträge: 176

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BeitragVerfasst am: 24 Apr 2010 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in die USA würde ich nur Originale incl. des dazu gehörigen Rezeptes von meinem Hausarzt mitnehmen, die Gringos haben schon Menschen wegen geringerer Kleinigkeiten eingesperrt.

Wegen den paar Talern ginge ich nicht ins jailhouse!

_________________
Grüße
zipfler
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