tanner80 hat geschrieben:Weiss jemand ob diese Ordnungswidrigkeiten in das Bundeszentralregister aufgenommen werden?
Laut Wikipedia stehen im Bundeszentralregister "Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und anderen Gerichten.". Eine Verhängung von Bußgeld ist ja eine Entscheidung.
Auf einer anderen Seite lese ich: "Eine rechtskräftig verhängtes Bußgeld führt im Gegensatz zu einer Strafe nicht zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister ("Strafregister")" (Quelle: http://www.strafrecht-ratgeber.de/straf ... nt_03.html)
Also was nun?
So habe mich grad nochmal erkundigt. Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen kommen nicht ins Bundeszentralregister und somit nicht ins amtliche Führungszeugnis ("Behördenführungszeugnis").
black hat geschrieben:
Genau. Ist wie im richtigen Leben: Was interessieren sich die Bullen für uns Konsumenten, die wollen die Dealer greifen.
Mich würde es nicht überraschen, wenn die Bullen einen schon bei weniger Pillen, als es einem Jahresbedarf entspricht, als Dealer einstufen und genauer hinsehen. Und Bestellungen für einen Jahresbedarf scheinen ja nicht selten zu sein.
Der Beitrag "frag-einen-anwalt" ist erheblich unklar, besser löschen bzw. vergessen ...
Dass jemand als Zeuge befragt wird, dessen Tabs der Zoll beschlagnahmt, ist mehr als ungewöhnlich.
Ein Zeuge muss beim Zoll, bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei gar keine Angaben machen. Irgendwelche Angaben bzw. eine Aussage machen, muss ein Zeuge erst vor Gericht.
Erst recht wird einem Zeugen kein Personalbogen zugeschickt.
tomtom hat geschrieben:
Erst recht wird einem Zeugen kein Personalbogen zugeschickt.
Das stimmt so nicht. Auch bei einem Zeuge zu einem Verkehrsunfall oder als Zeuge einer Straftat bekommst Du einen Personalbogen. Diesen MUSS auch der Zeuge zurückschicken. Nur Angaben zur Sache muss er bei Polizei oder STA nicht machen.
Hallo zusammen,
habe leider auch Post bekommen. Dabei ein Brief von der Post in dem ein Schreiben des Zolls beigefügt war und ein Tag später ein Brief vom Rechtsanwalt aus Hamburg. Beschlagnahmt wurden 60 Tads.
Jetzt sehe ich 2 vielleicht sinnvolle Möglichkeiten:
Variante 1: nix machen und eine festgestellte Ordnungswidrigkeiterwarten und ca. 35Euronen bereithalten
Variante 2: Aktiv werden und per Schreiben an Anwalt und/oder Zoll die Bestellung abstreiten