Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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tanner80
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#251 Beitrag von tanner80 »

tanner80 hat geschrieben:Weiss jemand ob diese Ordnungswidrigkeiten in das Bundeszentralregister aufgenommen werden?

Laut Wikipedia stehen im Bundeszentralregister "Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und anderen Gerichten.". Eine Verhängung von Bußgeld ist ja eine Entscheidung.

Auf einer anderen Seite lese ich: "Eine rechtskräftig verhängtes Bußgeld führt im Gegensatz zu einer Strafe nicht zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister ("Strafregister")" (Quelle: http://www.strafrecht-ratgeber.de/straf ... nt_03.html)


Also was nun?

So habe mich grad nochmal erkundigt. Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen kommen nicht ins Bundeszentralregister und somit nicht ins amtliche Führungszeugnis ("Behördenführungszeugnis").

Atarv
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Re: Sicherheitsvorkehrungen die wir uns von den shops wünsch

#252 Beitrag von Atarv »

black hat geschrieben: Genau. Ist wie im richtigen Leben: Was interessieren sich die Bullen für uns Konsumenten, die wollen die Dealer greifen.
Mich würde es nicht überraschen, wenn die Bullen einen schon bei weniger Pillen, als es einem Jahresbedarf entspricht, als Dealer einstufen und genauer hinsehen. Und Bestellungen für einen Jahresbedarf scheinen ja nicht selten zu sein.

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curious
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Re: Sicherheitsvorkehrungen die wir uns von den shops wünsch

#253 Beitrag von curious »

http://blog.beck.de/2011/09/04/oh-schre ... icht-legal
Lediglich der Käufer bleibt bei dieser Fallkonstellation straflos, da der unerlaubte Besitz/Erwerb von Arzneimitteln nicht unter Strafe gestellt ist.
Also wenn ich das da richtig lese, ist der Besitz von Medikamenten nicht strafbar.

tomtom
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Re: Sicherheitsvorkehrungen die wir uns von den shops wünsch

#254 Beitrag von tomtom »

curious hat geschrieben:http://blog.beck.de/2011/09/04/oh-schre ... icht-legal
Lediglich der Käufer bleibt bei dieser Fallkonstellation straflos, da der unerlaubte Besitz/Erwerb von Arzneimitteln nicht unter Strafe gestellt ist.
Also wenn ich das da richtig lese, ist der Besitz von Medikamenten nicht strafbar.
Richtig gelesen ... ;) ;) ;)

black
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Re: Sicherheitsvorkehrungen die wir uns von den shops wünsch

#255 Beitrag von black »

curious hat geschrieben:
Also wenn ich das da richtig lese, ist der Besitz von Medikamenten nicht strafbar.
Und der Erwerb auch nicht.

Lediglich die Bestellung im Ausland kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG sein.

wibbler
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#256 Beitrag von wibbler »


vitara
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#257 Beitrag von vitara »


tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#258 Beitrag von tomtom »

wibbler hat geschrieben:Hier noch etwas zum Thema:

http://www.frag-einen-anwalt.de/vom-Zol ... 08767.html
Der Beitrag "frag-einen-anwalt" ist erheblich unklar, besser löschen bzw. vergessen ...

Dass jemand als Zeuge befragt wird, dessen Tabs der Zoll beschlagnahmt, ist mehr als ungewöhnlich.

Ein Zeuge muss beim Zoll, bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei gar keine Angaben machen. Irgendwelche Angaben bzw. eine Aussage machen, muss ein Zeuge erst vor Gericht.

Erst recht wird einem Zeugen kein Personalbogen zugeschickt.

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Wassermann
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#259 Beitrag von Wassermann »

tomtom hat geschrieben: Erst recht wird einem Zeugen kein Personalbogen zugeschickt.
Das stimmt so nicht. Auch bei einem Zeuge zu einem Verkehrsunfall oder als Zeuge einer Straftat bekommst Du einen Personalbogen. Diesen MUSS auch der Zeuge zurückschicken. Nur Angaben zur Sache muss er bei Polizei oder STA nicht machen.

Gruß BLuke

Lasso
Gast

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#260 Beitrag von Lasso »

Hallo zusammen,
habe leider auch Post bekommen. Dabei ein Brief von der Post in dem ein Schreiben des Zolls beigefügt war und ein Tag später ein Brief vom Rechtsanwalt aus Hamburg. Beschlagnahmt wurden 60 Tads.
Jetzt sehe ich 2 vielleicht sinnvolle Möglichkeiten:
Variante 1: nix machen und eine festgestellte Ordnungswidrigkeiterwarten und ca. 35Euronen bereithalten
Variante 2: Aktiv werden und per Schreiben an Anwalt und/oder Zoll die Bestellung abstreiten

Was würdet ihr empfehlen??
LG

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