zztop hat geschrieben:Ansonsten wäre erst die Zahlung ein Schuldeingeständnis.
Wie kommst Du denn darauf? Eine akzeptierte Verwarnung stellt kein Schuldeingeständnis für die zivilrechtliche Frage dar - und nur um die kann es noch gehen, denn das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist damit durch. Ich glaube aber nicht, dass der Hersteller hier wg. sechs möglicherweise gefälschter Cialis (sofern es sich um solche handelt) überhaupt etwas unternimmt. Aber _falls_ er das tut, ist es wurscht, ob die 35 Euro Verwarngeld gezahlt wurden oder nicht.
Die Sachverhaltsschilderung ist mir zu unpräzise, um dazu etwas sagen zu können - aber der Rat, die Verwarnung nicht zu akzeptieren, ist jedenfalls mit Vorsicht zu genießen - der Regierungspräsident in Darmstadt vergisst nämlich nichts und das Bußgeldverfahren wird möglicherweise deutlich teurer!
NACHTRAG:
LP22 hat geschrieben:Der Paketdienst weiss nur meinen Namen, sowie Emailadresse. Er hat von mir nur die Unterschrift, das ich den Brief abgeholt habe. Beweise gibt es nur Bestätigungsmail von der Seite wo ich bestellt habe.
Das wird immer undurchschaubarer. Woher kommt die Aufforderung, ein Verwarngeld zu entrichten und an welche Anschrift wurde diese denn zugestellt?
ciao
Flocki