Alfredi hat geschrieben: Außerdem gibt da noch einen Paragraphen (weiß jetzt keine Quelle) der besagt dass Abmahnungen nur zur Gewinnerzielung strafbar sind.
In Deutschland sind Abmahnung grundsätzlich nicht strafbar; auch nicht, wenn sie nur zur Gewinnerziehlung erfolgen. Ausnahmsweise kann mal ein (versuchter) Betrug angenommen werden, der strafbar ist. Das sind aber eher seltene Ausnahmen, die unter Abzocke laufen. Die Red-Tube-Abmahnungen gehören ersichtlich nicht in diesen Betrugsbereich.
Wer abmahnt und damit Ansprüche wegen der Verletzung irgendwelche Rechte geltend macht, muss mit einer Klage nachweisen, dass er in eigenen Rechten verletzt ist. Sonst verliert er die Klage und muss in der Folge die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zahlen.
Im Falle der Red-Tube-Abmahnungen sind allenfalls die Red-Tube-Inhaber bzw. -Betreiber als Rechtsinhaber zu einer Abmahnung bzw. den nun massenhaften Abmahnungen berechtigt. Mit der Abmahnung haben sie einen Anwalt oder mehrere Anwälte beauftragt, die die Abmahnungen verschickt wurden.
Entsprechend ist die Situation und Handhabung bei den Abmahnungen, die beispielsweise die in Hamburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle für die Lilly Deutschland GmbH verschickt, wenn Tadalafil-Generika, die dem Cialis-Patent unterfallen, vom Zoll abgefangen werden. Den Anwälten ist wohl kein Vorwurf zu machen, dass sie diese Abmahnungen verschicken. Die leben von solchen Aufträgen und können durch die Übernahme dieser Aufträge ihrer Frau und ihren Kinder zu Weihnachten die üblichen Geschenke kaufen und zusätzlich vielleicht auch noch die Tabs bei unseren Shobs bestellen.
Eine andere Frage ist, ob die Auftraggeber der Anwälte mit ihrer Strategie erfolg haben. Falls ja, verdienen die Auftraggeber nämlich erheblich mehr als sie Anwälte, die die Abmahnungen verschicken.
Mal sehen, wie sich die Sache weiter entwickelt.