natürlich habe ich jetzt den ganzen Beitrag gelesen.
Und mich entsprechend der Handlungsempfehlung verhalten.
Der Brief vom Anwalt ist eingetroffen. Ich solle meine Zustimmung zur Vernichtung binnen 10Tagen erklären.
Und Angaben zum Verkäufer machen. Es gibt keine Unterlassungsauforderung etc. Das ist doch schonmal gut?
Ich habe den Wisch unterschrieben, keine Angaben zur Webside gemacht denn:
Ich kann mir nicht erklären wie mein Name auf den Sendung kam, kenne niemanden in Indien. Eventuell Datenklau, auch schon andere Unregelmäßigeiten festgestellt. Kreditkartenabrechung etc. Dennoch Einwilligung zur Vernichtung um den Sachverhalt schnellstmöglich beizulegen - obwohl ich nicht Anmelder der Ware bin.
Dies habe ich in einem extra Anschreiben an den Anwalt niedergelegt.
Was meint ihr?
Im schlimmsten Fall glaubt er mir nicht und schickt mit trotzdem eine Rechnung für die Vernichtung.
Oder sie lassen es dabei beruhen.
Das ich irgendeinen zivilgerichtlichen Prozess angehängt bekommen ist auszuschließen wenn ich die Vernichtungserklärung unterschrieben habe, oder?
Heißt ja schließlich vereinfachtes Verfahren...

Grüße