
But who cares

Die Frage wurde hier im Thread bereits beantwortet:Max hat geschrieben: Fragt sich dann nur noch, ob "Wiederverkäufer" überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können. Da bin ich mir nicht sicher. Muß ich aber auch nicht.
Gruß Max
tomtom hat geschrieben:Schöne Fragediddl hat geschrieben:Hallo!
Ich bin neu hier und wollte auch eine Kamagra-Bestellung aufgeben.
Habe schon sehr viel hier gelesen,doch eine Sache ist mir nicht ganz klar:
Das Einführen von Kamagra nach Deutschland ist nicht erlaubt,soviel habe ich schon mitbekommen.
Was mich aber interessiert:
Wenn ich bei einem Händler bestelle,der aus Deutschland versendet,dann führe ich das Kamagra ja nicht mehr in Deutschland ein,da es sich ja schon hier befindet,oder?
Wie wäre denn da die Rechtslage?
Vielen Dank,
Diddl![]()
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Das Verbringen von Arzneimitteln aus einem Drittstaat (Als Drittstaaten gelten nach dem deutschen Arzneimittelgesetz alle Staaten, die nicht Deutschland sind.) ins Bundesgebiet ohne entsprechende Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 97 Abs. 2 Ziffer 8 AMG (= Arzneimittelgesetz). So lauten die entsprechenden Beschuldigungen, wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht.
Indische Generika, die aus Deutschland versendet werden, wurden auch irgendwann nach Deutschland verbracht. Derjenige, der diese Generika (z. B. über das Internet) kauft, hat die Verkäufer=Shops veranlasst (angestiftet), diese Generika ins Bundesgebiet zu verbringen. Im Ordungswidrigkeitenrecht wird - zur Vereinfachung - nicht danach unterschieden, ob jemand selbst die Generika nach Deutschland verbringt oder einen anderen dazu veranlasst, Generika illegal in die Bundesrepublik Deutschland zu (ver-) bringen.
Damit ist nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht jeder, der Generika kauft, rechtlich jemand, der Generika nach Deutschland verbringt.![]()
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Im Strafrecht gibt es die Unterscheidung zwischen Täter, Anstiftung und Beihilfe. Wer kauft, ist im Strafrecht der Anstifter, der den Verkäufer anstiftet, die Generika nach Deutschland zu (ver-) bringen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird zwischen Täter, Anstiftung und Beihilfe nicht unterschieden. Damit gilt jeder Käufer als derjenige, der die Generika nach Deutschland verbracht hat.![]()
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Dadurch ist der Kauf der Generika eine Ordnungswidrigkeit, obwohl der bloße Kauf nicht als Ordnungswidrigkeit im AMG aufgelistet ist.![]()
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Selbstverständlich würde (und macht auch jetzt schon) sich derjenige strafbar machen, wenn es ein gewisses Volumen annimmt. Denn er handelt mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.Max hat geschrieben: Fragt sich dann nur noch, ob "Wiederverkäufer" überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können. Da bin ich mir nicht sicher. Muß ich aber auch nicht.
Gruß Max
Auf die Menge kommt es für die Strafbarkeit nicht an. Die Menge ist nur für die Höhe der Strafe - und ob das Verfahren vielleicht eingestellt wird - von Bedeutung.carparts08 hat geschrieben:Selbstverständlich würde (und macht auch jetzt schon) sich derjenige strafbar machen, wenn es ein gewisses Volumen annimmt. Denn er handelt mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.Max hat geschrieben: Fragt sich dann nur noch, ob "Wiederverkäufer" überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können. Da bin ich mir nicht sicher. Muß ich aber auch nicht.
Gruß Max![]()
Grüße
Kannst du das RP-Merkblatt hier zur allgemeinen Info einstellenMax hat geschrieben:Die Grünen scheinen auf dem Gebiet der Kontrolle Fortschritte gemacht zu haben.
Blödsinn ist natürlich, daß grundsätzlich 35 Euronen fällig werden.
Das zwar kann so eintreten, obliegt aber einer Einzelfallentscheidung. Es kann also auch zu einem wesentlich höheren Bußgeld kommen.
Dies liegt in der Regel zwischen 100 und 200 Euronen (lt. Merkblatt RP Darmstadt).
Je größer die Lieferung desto wahrscheinlicher ist ein Bußgeldverfahren.
Gruß Max
Na klar!!! (wahrscheinlich wieder viel zu groß) Sorry, muß noch üben.tomtom hat geschrieben:Kannst du das RP-Merkblatt hier zur allgemeinen Info einstellen
Hallo,blissi hat geschrieben: A) also den Brief nochmal genau durchgelesen...es handelt sich um 60 Vardenafil !! Mit was muss ich mit Bußgeld rechnen ? Im Info schreiben steht erst 35.-€ und dann weiter unten nochmal zwichen 100.- und 200.-€ Bußgeld. hat jemand mit ähnlicher menge Erfahrung ? B) Beim anhörungsschreiben alles zugeben oder nur Person daten bestätigen und zurück schicken ? Oder gar nicht drauf reagieren.