

Für so einen Behördenschwachsinn gibt es noch mehr Beispiele:
(kopiert aus einen anderen Forum, von daher auch ohne Groß- und Kleinschreibung)
wenn du die eu verlässt und es länger wie drei jahre dauert geht die bundesregierung in ihrer heiligen einfalt davon aus dass du mit deinem boot ausgewandert bist. kommst du wieder zurück, dann bist du (oder zumindest dein boot) ein eu-fremder. damit unterliegt dein boot dem Einfuhrzoll, wenn es den pauschalwert von ich glaube ca 135 euro überschreitet. es muss dann als ganzes verzollt werden. hierzu wird der zollsatz für den zeitwert des bootes berechnet. zeitwert + einfuhrzoll sind dann die berechnungsgrundlage für die mehrwertsteuer. wenn du das entrichtet hast gehört dir dein boot wieder. sonst wird es an die kette gelegt und zwangsversteigert weil du ja schon wieder in der eu bist, das boot also eingeführt hast.
nur aus reinem entgegenkommen der bundesregierung kann diese 3-jahres-frist auf antrag VOR DER ENDGÜLTIGEN AUSREISE auf 6 jahre verlängert werden.
du kannst dein schiff aber auch unter der flagge von liberia registrieren lassen. dann kannst du als passionierter weltumsegler auch die eu besuchen, darfst dich aber nur für einen befristeten zeitraum in der eu aufhalten (zeitrahmen beim zoll erfragen), sonst ist dieselbe einfuhrsteuer fällig.


