Sagst du Nein,gehst du heim,

Weil derjenige der Polizei gesagt hat, dass die Pillen von Sutrapills sind?AlobarAelfric hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. Januar 2022, 15:21 Was hat das Tütchen für eine Beweiskraft? Ich habe hier noch Reste mit Verfallsdatum von 2013, die bei mir nicht gescheit wirken und die ich genauso auf den Tisch legen könnte. Die Marke wurde sogar von Sugra aus dem Altbestand verkauft. Wie wollen die welche Pillen wie Sugra tatsächlich zuordnen?
Damit wird die an die Staatsanwaltschaft übergebene Liste glaubhafter und die Verteidigung muss anders angepackt werden bzw. wird schwieriger.AlobarAelfric hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. Januar 2022, 15:21 Jetzt haben sie die Pillen als Beweismittel mit der Angabe, dass diese von Sutrapills sind.
Nein das macht nichts. Jeder Fall wird einzeln beurteilt. Meine Pillen könnten aus einer ganz anderen Charge stammen. Sie müssen immer analysiert werden, um Handel zu beweisen. Der BGH hat dazu ein Grundsatzurteil gesprochen. Handel ist aber sowieso nur zweitrangig. Die Staatsanwaltschaft Koblenz (hat die Sache ins Rollen gebracht) wirft uns Import (Verbringung) vor. Der ist strafbar, Handel treiben zwar auch, aber hier nicht gerichtsverwertbar zu beweisen. Die Verbringung nach D hat jedoch Piet freundlicherweise für uns übernommen.MRED hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. Januar 2022, 20:08Damit wird die an die Staatsanwaltschaft übergebene Liste glaubhafter und die Verteidigung muss anders angepackt werden bzw. wird schwieriger.AlobarAelfric hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. Januar 2022, 15:21 Jetzt haben sie die Pillen als Beweismittel mit der Angabe, dass diese von Sutrapills sind.
Verfahrenseinstellung, ade.![]()