Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Warumnicht
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1281 Beitrag von Warumnicht »

Im März 2017 wurde am Amtsgericht Iserlohn unter folgendem Leitsatz sogar ein BtM-Strafverfahren eingestellt:

"Bestreitet der Angeschuldigte, über das sog. Darknet Betäubungsmittel bestellt zu haben, ist i.d.R. eine Verurteilung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht wahrscheinlich, da letztlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine andere Person mit oder ohne Wissen des Angeschuldigten die entsprechenden Bestellungen aufgegeben haben kann."

Quelle: AG Iserlohn, Beschl. v. 10.03.2017 - 16 Ds 139/17

Fazit:
Meine Adresse auf einem Brief/Päckchen reicht mitnichten als Beweis für eine von mir getätigte Bestellung aus. Sofern keine weiteren Indizien oder Beweise (nachweisbare Bezahlung, Warenfund bei HD, eine dummerweise erfolgte Selbstbeschuldigung durch eine Aussage, etc...) vorliegen ist, lt. Amtsgericht Iserlohn, ein Verfahren einzustellen.

Also:
Auf GARKEINEN FALL Aussagen zur Sache machen.
Der Satz der Sätze ist: "Ich verweigere die Aussage!".
Empfehlenswert ist das Zuziehen eines Anwalts, denn der kann durch Akteneinsicht "Waffengleichheit" herstellen und den Satz "...ich habe nix bestellt und bin unschuldig..." juristisch wasserdicht formulieren und entsprechend begründen.
"Das trifft, nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich"
G. Schabowski

Warumnicht, 188 Jahre alt, 87 cm groß, 47 kg schwer

Warumnicht
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1282 Beitrag von Warumnicht »

Und hier noch eins.
Man beachte die Formulierung "...möglicherweise auch mit Wissen des Angeklagten..."!
Dieses mal das Amtsgericht Köln:

AG Köln, Beschl. v. 19.12.2016 - 543 Ds 437/16

Das ist doch sicherlich auch für Forumsmitlieder tätige Rechtsanwälte interessant... ;)
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Schirr
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1283 Beitrag von Schirr »

blauer Diamant hat geschrieben: Samstag 28. Dezember 2019, 12:32 Es wird extrem schwierig werden, aus der Nummer wieder herauszukommen, wenn eine Sendung abgefangen wurde. Selbst in dem Fall, dass ein Bekannter Dich in den Dreck ziehen will, selber auf Deinen Namen irgendwo bestellt, und die Sendung abfängt, weil er Kontakte zur Post oder zum Zoll hat.

nein wird es nicht. Frag einen Anwalt der sich darauf spezialisiert. Ich war auch mal Opfer einer Sendung die ich nicht getätigt hatte. Der Anwalt hat gelacht mit den Worten: "ich mach das hier jeden tag, sie brauchen keine Angst zu haben". Es ging um eien angenliche "nciht geringe menge", ein Brief vom Anwalt, das ding war durch.


in D muss dir etwas bewiesen (Beweise) werden. Es gilt nicht die SchuldsVERMUTUNG oder der SchuldsGLAUBE.

Amines
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1284 Beitrag von Amines »

Aus oben mehrfach genannten Gründen verstehe ich bis heute nicht wie heutzutage Leute die Bezahlung per SEPA lobpreisen und sogar abspringen wenn diese Zahlungsform nicht angeboten wird.

Ich kann nicht von ganz Deutschland sprechen, aber zumindest in manchen Bundesländern ist schon bei Kleinigkeiten ein (über)eifriger StA/Behörde in der Lage eine Kontenabfrage anzuordnen(auch bei Kleinscheiss wie zb 50 Tabs). Selbstverständlich ohne dass der Beschuldigte etwas davon mitbekommt.
In Straf- bzw Ermittlungsverfahren gibt es kein Bankgeheimnis.

Aufgelistet werden sämtliche Konten die unter eurem Namen gemeldet sind(auch Sparbücher, Bausparer, etc).
Wenn es bei Sichtung der Kontobewegungen dann Treffer gibt, die in Kombination mit anderen Faktoren zum Vorwurf passen, klatscht sich jemand in die Hände und freut sich.
Fazit: Der bequeme SEPA-Zahler machts der ermittelnden Behörde unfassbar leicht an belastende Beweise zu kommen. Wenn's blöd kommt, werden weitere Fälle bekannt, die euch dann natürlich auch angelastet werden. So kann dann aus einer abgefangenen Sendung mit 50 Pillen ganz schnell ein größeres Verfahren wegen Verdacht auf Weitergabe/Veräußerung werden.

Warumnicht
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1285 Beitrag von Warumnicht »

Amines hat geschrieben: Samstag 28. Dezember 2019, 20:43 ...Der bequeme SEPA-Zahler machts der ermittelnden Behörde unfassbar leicht an belastende Beweise zu kommen. Wenn's blöd kommt, werden weitere Fälle bekannt, die euch dann natürlich auch angelastet werden. So kann dann aus einer abgefangenen Sendung mit 50 Pillen ganz schnell ein größeres Verfahren wegen Verdacht auf Weitergabe/Veräußerung werden.
Generell gebe ich dir recht. Je mehr Indizien gegen einen vorliegen, deso schwerer wird es aus der Sache rauszukommen. Und die SEPA Zahlungen sind eben ganz easy abrufbar. Allerdings würde ich selbst bei SEPA Zahlungen nicht ganz so schwarz sehen wie du. Denn die Zahlung muss meiner Meinung nach ja auch erst einmal zweifelsfrei deiner Bestellung zugeordnet werden. Dazu bräuchte der Staatsanwalt dann die Kundendatenbank des Shops in dem Du bestellt hast mitsamt der Bestellhistorie.
Oder du hast bei der Bezahlung als Verwendungszweck "Bestellung über 2500 Kamagra zum Zweck der Weitergabe/Veräußerung" angegeben...

Aber immerhin: Ich habe nicht schlecht gestaunt, dass die oben angeführten Verfahren (wohlgemerkt Strafverfahren wegen BtM!) eingestellt wurden, obwohl die Vermutung nahegelegt wird dass der Adressat von der Bestellung gewusst haben könnte...
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DerlebendeTod
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1286 Beitrag von DerlebendeTod »

Ihr könnt hier noch so viele Urteile rausziehen, wo das Verfahren dann wohl eingestellt wurde. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache oder meiner Aussage von weiter oben, dass eure Adresse auf dem Päkchen erst mal genügt, ein Verfahren einzuleiten, wenn eine Sendung abgefangen wurde. Es mag schon sein, dass bei 30 Potenzpillchen man mit einer Ordnungswidrigkeit davon kommt, oder über einen Anwalt das Verfahren einstellten lassen kann, dass bestreite ich nicht. Knackig wird es jedoch, wenn hohe Mengen bzw. auch andere Substanzen wie Tramadol oder BtM`s im Spiel sind, da geb ich euch Brief und Siegel drauf, dass die Kollegen bei den Behörden dann das "stöbern" anfangen werden.

Wenn man euch, dann natürlich nichts nachweisen kann, umso besser, da in Deutschland immer noch gilt "im Zweifel für den Angeklagten".

Hier mal ein Auszug von einem Anwalt der drauf spezialisiert ist:

Wenn man den Verdacht hat, dass eine Bestellung abgefangen wurde, dann droht die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wenn die Bestellung in die Hände der Polizei oder anderer Ermittlungsbehörden gelangt ist. Handelt es sich um eine Bestellung, die über einige Konsumeinheiten hinausgeht, droht dem Besteller in der Regel sogar eine Hausdurchsuchung, da seitens der Staatsanwaltschaft auch der Verdacht besteht, dass die Bestellung zum Handeltreiben erfolgt ist.

Auf was ich eigentlich hinaus möchte ist jedoch, dass hier gerade so das feeling rüber gebracht wird, fürchtet euch nicht, wenn eine Sendung abgefangen wurde, einfach zum Anwalt und alles leugnen und alles wird gut.

Es wären ja alle dumm, die hier immensen Aufwand treiben um anonym zu bestellen, wenn am Ende ein einfaches "Ne hab ich nicht bestellt" reicht.

Aber wer sich darauf verlassen möchte, bitte...

Greez
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1287 Beitrag von Warumnicht »

DerlebendeTod hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 09:43 Auf was ich eigentlich hinaus möchte ist jedoch, dass hier gerade so das feeling rüber gebracht wird, fürchtet euch nicht, wenn eine Sendung abgefangen wurde, einfach zum Anwalt und alles leugnen und alles wird gut.
Es geht ja eben genau um das Gegenteil der von dir beschriebenen "Sorglosigkeit"!
Wenn du meine Posts gelesen hättest solltest du verstehen, dass ich die Leute sensibilisieren möchte.
Denn: Nicht jeder hier im Forum betreibt einen anonymen Drop oder eine gefälschte Packstation. Und falls es dann mal passiert, dass die Staatsmacht anklopft, sollte man vorbereitet sein und eben einen "Handlungsleitfaden" haben damit man sich nicht selbst belastet und (für die Ermittler) wertvolle Informationen ausplaudert.
Die Urteile belegen ja gerade, dass es Chancen (bei entsprechender Verhaltensweise) gibt aus solchen Verfahren heraus zukommen!
DerlebendeTod hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 09:43 ...Knackig wird es jedoch, wenn hohe Mengen bzw. auch andere Substanzen wie Tramadol oder BtM`s im Spiel sind, da geb ich euch Brief und Siegel drauf, dass die Kollegen bei den Behörden dann das "stöbern" anfangen werden...
In dem Urteil geht es um BtM (Kokain)!
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DerlebendeTod
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1288 Beitrag von DerlebendeTod »

Hi Warumnicht,

das war jetzt auch kein Angriff gegen dich persönlich :-)

Dann habe ich es vielleicht beim überfliegen aus dem Kontext falsch rausgefiltert, dass hier das Thema heruntergespielt wird.

Ein Bekannter über zehn ecken, hatte auch im DN Kokain bestellt und die Sendung wurde abgefangen. Doch bevor er darauf reagieren konnte, war schon die Hausdurchsuchung vor der Tür. Die Burschen informieren hier nämlich nicht vorher :D Und wenn hier was auf PC, Handy etc gefunden wird, bringt dir der beste Anwalt nix mehr :)

Greez
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1289 Beitrag von DerlebendeTod »

Warumnicht hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 11:06 Denn: Nicht jeder hier im Forum betreibt einen anonymen Drop oder eine gefälschte Packstation. Und falls es dann mal passiert, dass die Staatsmacht anklopft, sollte man vorbereitet sein und eben einen "Handlungsleitfaden" haben damit man sich nicht selbst belastet und (für die Ermittler) wertvolle Informationen ausplaudert. Die Urteile belegen ja gerade, dass es Chancen (bei entsprechender Verhaltensweise) gibt aus solchen Verfahren heraus zukommen!
Bei diesm Aspekt bin ich zu 100% bei dir. Und "nicht jeder" ist maßlos untertrieben. Ich bin mir sicher, dass hier 60-70% weder Anonym bezahlen noch einen anynomen drop verwenden :negative: :D

Ich hab es auch schon mehr wie einmal gesagt. Es muss halt auch die Verhältnismäßigkeit stimmen, zu WAS bestelle ich und WIEVIEL.

Greez
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#1290 Beitrag von Warumnicht »

Lieber DlT,

ich habe das auch nicht als Angriff verstanden. Wir sind bei dem Thema nahezu der gleichen Meinung.
Ich möchte nur den Spekulierern, Panikmachern und Schwarzmalern etwas das Wasser abgraben.
Denn selbst bei einer Hausdurchsuchung hat der Beschuldigte Rechte. Er muss es nur wissen!

Und wenn er dann im Vorfeld "sauber" gearbeitet hat, seine Rechte geltend macht und bei der Durchsuchung nix Verwertbares gefunden wird reibt sich der Rechtsanwalt die Hände und zerpflückt einen Verfahrensantrag in der Luft! ;)

Liebe Leute, immer schön "sauber" bleiben und ein Gutes Neues Jahr! :top:
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