
ciao
Flocki
Ich habe "meinen" Durchsuchungsbeschluss noch, 2008 ausgestellt durch das Amtsgericht Frankfurt. In dem Beschluss heißt es unterchasseur hat geschrieben: P.S: und solange ich den Durchsuchungsbeschluss nicht gesehen habe, glaube ich nicht, dass es diese (nur wegen der Tabs) tasäachlich gegeben hat.
....................................................................................chasseur hat geschrieben:Jungs, ich fürchte Ihr verwechselt jetzt wirklich Äpfel mit Birnen.
........................................................................................... zweitens schaust Du nur auf das Ende des Verfahrens. Das ist aber zu kurz gedacht! Mich würde ein Bußgeld von 150 Euro nicht großartig interessieren - ich habe in den letzten 15 Jahren ja duch die ordnungswidrige Bestellpraxis längst einen um Größenordnungen höheren Betrag eingespart. Mich interessiert aber, dass dieses Bußgeld nicht den Abschluss eines Strafverfahrens darstellt, in dem mir zwar ein strafbares handeln nicht nachgewiesen werden konnte, ich mich aber den zu dieser Feststellung notwendigen Beweiserhebungsverfahren unterwerfen musste. Zumal ich z.B. bei einer Hausdurchsuchung ganz andere Probleme zu befürchten hätte als das Auffinden ein paar lächerlicher PDE5-Hemmer.chasseur hat geschrieben:Bei rein privater Einfuhr (Verbringung) von 400 Tabletten würde ich ein Bußgeld von € 150,- für durchaus tat- und schuldangemessen halten.
Sicherlich können wir den vom Gast hier geschilderten Fall nicht verifizieren - genau deswegen hatte ich ja das Beispiel des Sexshopbesitzers angeführt, bei dem es nachweislich so war, dass alleine der Fund dieser Tablettenzahl bereits als Anfangsverdacht ausreichte und der Besteller eben nicht mehr ins automatisierte OWI-Verfahren gelangte. Andererseits haben wir auch keinen Grund, den Bericht des Gastes pauschal anzuzweifeln, zumal es ja reichlich andere Fälle gibt, bei denen ähnliche Pillenzahlen ebenfalls die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat.chasseur hat geschrieben:solange ich den Durchsuchungsbeschluss nicht gesehen habe, glaube ich nicht, dass es diese (nur wegen der Tabs) tasäachlich gegeben hat.
..............................- bereits bei einem Zehntel dieser Menge wurden höhere Verwarnungsgelder verhängt. Aber wie schon erwähnt ist das nicht der Knackpunkt.chasseur hat geschrieben:Bei bis zu 100 Tabletten wäre auch nach meiner Einschätzung die € 35,- von denen ständig die Rede ist der richtige Maßstab.
Das wollen wir doch hoffen......Jim Beam hat geschrieben:Hallo one man show....... Ich hatte glaube ich geschrieben, dass DHL bekannt gegeben hat, dass dein Paket zugestellt worden ist. Allerdings dem RP in Darmstadt, was ja ziemlich fies ist.
Was dich als Wiederholungstäter erwartet weiß ich nicht. Aber die Lieferung von 50 Silden wird wieder mit einem Ordnungsgeld belegt. Wird nicht allzu hoch sein.
Grüne/Blaue etc. haben nichts damit zu tun, bei der Ordnungsbehörde in Darmstadt ist er jedenfalls aktenkundig.Jim Beam hat geschrieben:Du glaubst, dass du überwacht wirst? Kann ich dir nicht sagen. Vielleicht war es nur ein einmaliger Zufallsfund. NUR KEINE PANIK!!!! Wegen ein paar Silden wirst Du persönlich bestimmt nicht überwacht. Da hätten die Grünen ganz schön viel zu tun.![]()
Das hoffe ich auch, denn nur so werden wir erfahren, was im Wiederholungsfall geschieht.Jim Beam hat geschrieben:Und informiere uns bitte weiter.
Shop, der nur innerhalb Deutschlands liefert, ist sogar am sichersten weil außerhalb Zollkontrolle FFM oä.One_Man_Show hat geschrieben:Walker (und Co.), würdest du mir von einer weiteren Bestellung bei einem Shop, der nur innerhalb Deutschlands liefert abraten?
Nein, erinnere Dich mal an die Sutrapills-Geschichte! Da gab es jede Menge abgefangener DE->DE Sendungen, teils mit staatsanwaltlicher Vorladung, um als Zeuge im Zuge der Ermittlungen gegen den Shop vernommen zu werden.walker hat geschrieben:Sollte deine DE DE Sendung von p888 tatsächlich "abgefangen" worden sein so wäre dies der erste uns bekannte Fall überhaupt.
Mit der erste uns bekannte Fall überhaupt meinte ich den Abfang einer DE DE Sendung während dem Postweg.walker hat geschrieben:Sollte deine DE DE Sendung von p888 tatsächlich "abgefangen" worden sein so wäre dies der erste uns bekannte Fall überhaupt.
Naja, man mag jetzt darüber diskutieren, ob eine auf der Postaufgabestelle abgefangene Sendung nicht genauso auf "dem Postweg" abgefangen wurde, als wenn der Abgriff in einem Verteilzentrum oder sonst wo erfolgt. Für den Empfänger ist das aber in jedem Fall komplett egal.walker hat geschrieben:Abfang passierte dann direkt an der Postaufgabestelle - und nicht während dem Postweg.
Der Ersatz Blister ist nun heute eingetroffen. Hatte mich schon gewundert dass es länger dauert...arakiri hat geschrieben:Von der Bestellung bis zur Lieferung waren es 4 Werktage. Top!
Leider fehlt ein Blister. Habe sie jetzt mal angeschrieben... Mal gucken wie schnell die für Ersatz sorgen.