faithful husband hat geschrieben:sowohl bei Ebay (extra strong yellow weekends) als auch bei Amazon (=herbalmax 100) gibt es Offerten, die als rein pflanzlich deklariert sind.
Amazon hat ja inzwischen auch ein erstaunlich großes Angebot an "Kräuterpillen". Scheinbar wird das da genauso lässig gehandhabt wie in der Bucht.
faithful husband hat geschrieben:Begeben wir uns bei einer Order dieser Produkte über Ebay/Amazon in die Gefahr eine Ordnungswidrigkeit zu begehen?
Ja.
Ich nehme aber an, dass Du eine ganz andere Frage stellen wolltest.
faithful husband hat geschrieben:Zumindest bei AMAZON dürfen wir doch unterstellen, dass da alles mit rechten Dingen zugeht.
Das würde ich nicht unterstellen - aber das ist auch relativ egal.
Worum es Dir geht, ist die Frage, ob Dir die Begehung der OWI auch _nachgewiesen_ werden kann. Wobei hier der Nachweis der fahrlässigen Begehung ausreichend wäre. Ob Du also mit einem "Herr Richter, ich wusste nicht dass es sich um PDE-5-Hemmer handelt und konnte diesen Irrtum auch mit der nötigen Sorgfalt nicht vermeiden" ungeschoren aus der Sache heraus kommst.
Das wird man vermutlich erst beantworten können, wenn es der erste auf diese Weise versucht hat. Ich halte es aber für höchst unwahrscheinlich, dass es dazu jemals kommt. Der Grund ist ganz einfach: Die OWI Verfahren beginnen in der Regel mit einer Beschlagnahme der Pillen durch den Zoll. Sei es wegen einer stichprobenartigen Routinekontrolle oder weil die Sendung wegen irgendwelcher Auffälligkeiten abgegriffen wird. Das Zeug wandert dann zum RP nach Darmstadt. Zu diesem Zeitpunkt weiß niemand der mit der Bearbeitung befassten Personen, ob die Pillen in einem Internetshop oder in der Bucht oder bei Amazon oder sonstwo bestellt wurden. Kann ja auch niemand wissen - und es interessiert auch nicht.
Daher passiert erstmal das, was üblicherweise bei einer geringen Menge passiert: Der RP verschickt das Standardschreiben mit einem vergleichsweise geringfügigen Verwarnungsgeld. Wer bei Verstand ist, zahlt das - und zwar egal wo er die Pillchen bestellt hat. Macht er das nicht, trudelt nach ein paar Wochen ein Bußgeldbescheid ein. Jetzt wird es schon ein wenig teurer, Bußgeld nebst Auslagenpauschale ist dann schon dreistellig. Will man sich vor dem Bußgeld drücken (z.B. mit der Ausrede, man habe ja nur "Kräuterbonbons" bestellt), ist man nun gezwungen, Einspruch einzulegen. Wenn der Einspruch nicht zur Aufhebung des Bescheides führt, folgt eine anschließende Entscheidung über den Sachverhalt durch ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht in Darmstadt. Da darf man dann dem Richter erklären, dass man zuvor noch nie im Leben blaue rautenförmige Pillen gesehen hat und dass man natürlich davon ausgegangen ist, dass es sich um Kräuterbonbons handelt, die ja bekanntermaßen hervorragend zur Behandlung von Potenzstörungen geeignet sind.
Vielleicht funktioniert das sogar. Aber wer versucht sowas? Selbst wenn man sicher wäre, dass der Richter das Bußgeld aufheben würde (was ich persönlich allerdings für recht optimistisch halte) steht doch der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen, also der Ersparnis des ursprünglichen Verwarnungsgeldes.
Das ist für meinen Geschmack eine rein akademische Diskussion. Der Aufgriff innereuropäischer Sendungen ist schon eh ein höchst seltener Ausnahmefall. Mir wurde in 15 Jahren bei reger Bestelltätigkeit (nicht nur PDE-5-Hemmer) mal gerade eine Sendung weggefischt. Und selbst damit liege ich vermutlich schon deutlich über dem Durchschnitt. Dann müsste man noch jemanden finden, der tatsächlich bei Ebay/Amazon bestellt hat und der verrückt genug ist, die Ausrede mit den Kräuterpillen auch durchzuziehen. Die Wahrscheinlichkeit, hier jemals von einem solchen Fall zu lesen, darfst Du selber abschätzen...
ciao
Flocki