Indien hat geschrieben:[...] Zoll kassiert. [...] Die Lieferung kam aus Indien.Waren einige hundert Stück. Da die erste Lieferung nicht ankam haben die Ersatz geschickt.Natürlich auch einkassiert wurden.
Tja, dass man nicht außerhalb der EU bestellt, hast Du dabei immerhin gelernt.
"Einige hundert Stück" und dann auch noch in kurzer Folge gleich zwei Sendungen ist zudem ohnehin riskant. Ich beschränke mich auf Bestellungen von hundert Stück, selten mal 200 (da kriege ich dann aber schon leichte Bauchschmerzen). Ich verzichte lieber auf die paar Euro Rabattvorteil und kann weiterhin gut schlafen.
Indien hat geschrieben:[...] dann die Patentanwälte von Cialis.Die wollten knapp über 900 Euro Anwaltkosten und eine Unterlassungserklärung.
Ja, da werden astronomische Gegenstandswerte festgesetzt, selbst bei kleinen Mengen mindestens 5.001 Euro, um dem Abgemahnten mit einer Verhandlung vor dem LG (incl. Anwaltszwang etc.) zu drohen. Bei dreistelligen Pillenzahlen geht der Gegenstandswert dann sofort auf mindestens 15.000 Euro hoch, damit sich die Sache für die Anwälte auch "lohnt".
Indien hat geschrieben:Nachdem das mit denen geklärt war hat sich die Staatsanwältin noch gemeldet.Gegen eine Zahlung von 250 Euro könnte das Verfahren eingestellt werden.Mein Anwalt konnte sie auf 200 Euro "drücken" dadurch das ich damals Leistungen vom Staat erhalten habe.
Es ist anzunehmen, dass sich Dein Anwalt auf diesen "Deal" nur deswegen eingelassen hat, weil eine Einstellung des Verfahrens gem. § 170 II StPO (die ansonsten gewöhnlich beantragt wird und die für den Beschuldigten folgenlos bleibt) auch nicht billiger kommt, weil die Sache dann automatisch als OWI (mit einem Bußgeld in mindestens vergleichbarer Höhe) weiterbehandelt wird.
Indien hat geschrieben:Der Anwalt der Gegenseite erklärte mir das die alles was über den Eigenbedarf für drei Monate hinaus geht automatisch als Handel ansehen.Der Eigenbedarf liegt bei 15 Tabletten pro Monat.Sprich 45 Stück für drei Monate.
Die Anwälte von Lilly erzählen viel wenn der Tag lang ist, die wissen aber sehr genau, dass - trotz der im Zivilrecht weniger restriktiven Nachweispflichten als im Strafrecht - diese Ansicht vor dem Richter keinen Bestand hat und deswegen versuchen sie auch bei zweistelligen Mengen erst gar nicht, sich das mit einem Urteil (und der damit verbundenen Außenwirkung) erklären zu lassen.
Bei Mengen von "einigen hundert Stück" wäre das Prozessrisiko allerdings ungleich höher, so dass in diesem Fall häufig versucht wird, die Kosten über Verhandlungen - speziell zur Höhe des Gegenstandswertes - zumindest auf ein etwas erträglicheres Maß zu drücken.
Es bleibt der allgemeine Rat, natürlich niemals nie im außereuropäischen Ausland zu bestellen und sich zudem bei den Bestellmengen zurückzuhalten.
ciao
Flocki