Wie kommst du darauf, das geht doch aus den von Dieter zitierten Passagen nicht hervor, denn es handelt sich bei den gemeinten Pillen nämlich NICHT umtomcat hat geschrieben:Eben @Dieter. Wie oben schon gesagt behält es sich der Zollbeamte vor, die Pillen zu beschlagnahmen.
Ein Generikum wie zB. Kamagra ist ja nicht gefälscht, es sind damit gefälschte, nachgeahmte Viagra oder Cialis gemeint.gefälschte Arzneimittel, z.B. eine Nachahmung eines am Markt bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom eigentlichen Hersteller stammt
Edit: papa-leone hat es auch richtiggestellt, vlt. sieht tomcat jetzt ein, dass er falsch liegt
