Schwer zu sagen, was wäre wenn..?..gibt ja keine bekannten Fälle,..was eigentlich gut ist.Bobo hat geschrieben: Aber man kann sich doch damit rausreden, dass man dachte es wären "Herbal-Tabs", also pflanzliche Mittel wie in der Artikelbeschreibung?
Oder zieht das nicht?![]()
Das Gericht ist frei in der Beweiswürdigung und lässt sich von niemandem vorschreiben, ob es ne Aussage als glaubwürdig einstuft oder nicht.
Irgend einem harmlos aussehenden Rentner, glauben sie es vermutlich eher als einem BtM Vorbestraften.
Muss man sich halt gut überlegen, eine Hauptverhandlung wird teurer als 35 Euro.