von Junes » Dienstag 1. Juli 2025, 21:41
Hanslimann hat geschrieben: ↑Dienstag 1. Juli 2025, 19:09
Na Gottseidank habe ich ein Rezept. Ich kenne die Gesetzgebung nicht, aber nehme an, dass es da einen Schwellenwert gibt wie bei Alkohol, oder ist das ein absolutes Verbot?
Es gibt keinen Schwellenwert, auch nicht wenn man ein Rezept hat - wenn man sogenannte "Ausfallerscheinungen" (rote Augen, langsame Sprache, verzögerte Reaktion, Nervosität, Müdigkeit etc.) zeigt reicht das bereits für die Anordnung einer Blutprobe. Dabei muss noch nichtmal der aktive Wirkstoff im Blut gefunden werden, es reichen sogar mehrere Tage alte Abbauprodukte und man ist selbst in der Beweispflicht bezüglich Fahrtauglichkeit, was in der Praxis nicht immer leicht ist.
Solche Ausfallerscheinungen sind übrigens schnell "konstruiert" wenn man bei der Kontrolle frech wird und/oder dem Polizisten deine Nase nicht passt.
Zudem gibt es eine mehrwöchige Eingewöhnungsphase nach der ersten Verschreibung in der Auto fahren (rein gesetzlich) absolut tabu ist. Diese Eingewöhnungsphase beginnt übrigens von vorne, wenn man mal ein paar Tage/Woche aussetzt bzw. eine Weile kein Tramadol nimmt. Nur sporadisch mal ein Rezept nehmen bietet da also nicht viel mehr Sicherheit, man muss die Medikation auch lückenlos nachweisen können.
Obiges gilt für Deutschland, denke aber andere Länder handhaben dies ähnlich.
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Na Gottseidank habe ich ein Rezept. Ich kenne die Gesetzgebung nicht, aber nehme an, dass es da einen Schwellenwert gibt wie bei Alkohol, oder ist das ein absolutes Verbot?
[/quote]Es gibt keinen Schwellenwert, auch nicht wenn man ein Rezept hat - wenn man sogenannte "Ausfallerscheinungen" (rote Augen, langsame Sprache, verzögerte Reaktion, Nervosität, Müdigkeit etc.) zeigt reicht das bereits für die Anordnung einer Blutprobe. Dabei muss noch nichtmal der aktive Wirkstoff im Blut gefunden werden, es reichen sogar mehrere Tage alte Abbauprodukte und man ist selbst in der Beweispflicht bezüglich Fahrtauglichkeit, was in der Praxis nicht immer leicht ist.
Solche Ausfallerscheinungen sind übrigens schnell "konstruiert" wenn man bei der Kontrolle frech wird und/oder dem Polizisten deine Nase nicht passt.
Zudem gibt es eine mehrwöchige Eingewöhnungsphase nach der ersten Verschreibung in der Auto fahren (rein gesetzlich) absolut tabu ist. Diese Eingewöhnungsphase beginnt übrigens von vorne, wenn man mal ein paar Tage/Woche aussetzt bzw. eine Weile kein Tramadol nimmt. Nur sporadisch mal ein Rezept nehmen bietet da also nicht viel mehr Sicherheit, man muss die Medikation auch lückenlos nachweisen können.
Obiges gilt für Deutschland, denke aber andere Länder handhaben dies ähnlich.