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Postabholung - warum notwendig bei EE ?

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Gonzo



Anmeldungsdatum: 22.05.2009
Beiträge: 30

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BeitragVerfasst am: 31 Dez 2009 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Sachen von KP u. KF sind bis dato immer per Einwurfeinschreiben gekommen. Ich kann mir echt nicht vorstellen, warum die plötzlich Einschreiben-Rückschein o.ä. verwenden sollten.
Bei http://www.123recht.net/article.asp?a=15618&ccheck=1
kann man rechtliches zum EE lesen.
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planB



Anmeldungsdatum: 01.11.2009
Beiträge: 50

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BeitragVerfasst am: 01 Jan 2010 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Meine letzte (Briefkastentaugliche) Lieferung von KF, habe ich auch mit Karte von der Poststelle geholt.

Für mich kein Problem, wenn sich der Zusteller vertan hat...ich mach auch Fehler Wink
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Erektilus



Anmeldungsdatum: 25.04.2009
Beiträge: 981

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BeitragVerfasst am: 02 Jan 2010 1:23    Titel: Antworten mit Zitat

planB hat folgendes geschrieben:
Meine letzte (Briefkastentaugliche) Lieferung von KF, habe ich auch mit Karte von der Poststelle geholt.

Für mich kein Problem, wenn sich der Zusteller vertan hat...ich mach auch Fehler

Und Du hast auch nicht gefragt, warum Du die Sendung selbst abholen musstest?

Sorry, aber wenn ein Postbote damit überfordert ist, Sendungen die in den Briefkasten gehören, auch dort einzuwerfen, dann soll er sich einen anderen Job suchen. Es kann nicht sein, dass der Kunde sich zum Postamt gebegen muss, egal wie weit der Weg ist, um seine Sendungen abzuholen.

Meine letzte Sendung (vor 2 Wochen) von KF wurde, wie es sein für ein EE auch soll, in den Briefkasten gesteckt.

Was auffällt, dass seit kurzem (angeblich) immer mehr ihre Sendungen die im Briefkasten landen müssten, selbst bei der Post abholen müssen. Was auch auffällt, niemand fragt bei der Post nach, warum das so ist.

_________________
Erektilus
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Gonzo



Anmeldungsdatum: 22.05.2009
Beiträge: 30

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BeitragVerfasst am: 02 Jan 2010 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Man muß sie abholen:

Nach der Einlieferung der Sendung wird das Einschreiben Einwurf durch die Zusteller der Deutschen Post in den Briefkasten bzw. das Postfach des Empfängers eingelegt.

Der Zusteller bescheinigt dies auf dem Auslieferungsbeleg.

Ist die Zustellung nicht möglich, wird der Empfänger benachrichtigt; er kann die Sendung dann in der benannten Postfiliale abholen.
Quelle:

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015321_6396&cmid=link1015321_3957
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hr



Anmeldungsdatum: 18.07.2009
Beiträge: 143

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BeitragVerfasst am: 02 Jan 2010 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

volker erwähnte doch schon: "....oder Briefkasten zu voll/zu klein oder Sendung zu groß."
das ist eine schlüssige erklärung.
der postbote hat mehr arbeit, wenn er die post wieder mitnimmt.
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aldi



Anmeldungsdatum: 09.06.2009
Beiträge: 174

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BeitragVerfasst am: 02 Jan 2010 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

hr hat folgendes geschrieben:
volker erwähnte doch schon: "....oder Briefkasten zu voll/zu klein oder Sendung zu groß."
das ist eine schlüssige erklärung.
der postbote hat mehr arbeit, wenn er die post wieder mitnimmt.


häufigster Grund das der PB garnicht erst an den Briefkasten kommt , z.B. wenn er innenliegend ist und niemand die Haustür öffnet . EE darf nicht beim Nachbarn abgegeben werden ...
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Erektilus



Anmeldungsdatum: 25.04.2009
Beiträge: 981

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BeitragVerfasst am: 03 Jan 2010 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gonzo hat folgendes geschrieben:
Man muß sie abholen:

Nach der Einlieferung der Sendung wird das Einschreiben Einwurf durch die Zusteller der Deutschen Post in den Briefkasten bzw. das Postfach des Empfängers eingelegt.

Der Zusteller bescheinigt dies auf dem Auslieferungsbeleg.

Ist die Zustellung nicht möglich, wird der Empfänger benachrichtigt; er kann die Sendung dann in der benannten Postfiliale abholen.
Quelle:

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015321_6396&cmid=link1015321_3957


Diese Formulierung der Post ist mehr als schwammig und sagt so gut wie nichts aus.
Auch wenn an anderer Stelle steht:
Zitat:
Was passiert, wenn das Einschreiben Einwurf nicht in den Briefkasten passt?
Ist die Sendung zu groß bzw. kann nicht in den Briefkasten eingelegt werden, wird der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person benachrichtigt. Der Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen in der Postfiliale abholen.


Wenn die Sendung eines EinwurfEinschreibens nicht im Briefkasten des Empfängers landet, so sollte es einen triftigen für den Empfänger nachvollziehbaren Grund geben. Im Zweifelsfall sollte immer nachgefragt werden, warum die Sendung abgeholt werden muss(te).

_________________
Erektilus
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