längerdauernder Sex ohne früh spritzen :: Tamiflu Generika |
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amigauser
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 61

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Verfasst am: 11 Jul 2009 12:01 Titel: Verwarnungsgeld wg. Verstoss gegen das Verbringungsverbot |
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hi !
kann es sein das die Jungs sich rangehalten haben damit es nicht verjaehrt ? letztes jahr am 18.7 wurden am Flughafen 30 tabletten sichergestellt und heute kam ein Schreiben mit der bussgeldbelegung..... waere das bicht am 18.7. verjaehrt ?
gruss au |
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Almdödel
Anmeldungsdatum: 15.07.2009 Beiträge: 56

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Verfasst am: 23 Jul 2009 0:23 Titel: Re: Verwarnungsgeld wg. Verstoss gegen das Verbringungsverbo |
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Ach?! Das ist ja herbe.
Verjährungsfristen sind von unterschiedlicher Dauer, je nach Verstoss. Verwarnungen im Strassenverkehr waren mal auf drei Monate begrenzt, das wurde schon vor einiger Zeit aber meines Wissens auf 6 Monate erweitert.
Welche Verjährungsfristen beim Verbringungsverbot gelten, kann ich nicht sagen... bin kein Jurist.
Kannst den Fall mal etwas genauer schildern? Aufm Flughafen mit 30 Pillen erwischt und jetzt ein Verwarnungsgeld aufgebrummt? Wie hoch ist den das und was waren das für Pillen? |
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amigauser
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 61

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Verfasst am: 24 Jul 2009 14:13 Titel: |
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das war via Inet bestellt, am flughafen beim Zoll einkassiert, 30 tabletten sildenafil
Bussgeld 35 EUR....
war aber wie gesagt schon fast ein jahr her....
ich bin auch kein jurist... aber der sinn von bussgeldern bei Owi's ist ja afair zum abschrecken (quasi ein du du ) und sollte "zeitnah" erfolgen dass ein Zusammenhang von "Vergehen" und Strafe ersichtlich ist, und evtl einen "Lerneffekt" bewirkt. Heutzutage ist das alles bloss Geldmacherei und wenn du kurz vor ablauf z.B. ein Schreiben kriegst (bei nem Verkehrsverstoss z.B.) dann dient das lediglich zur "Hemmung" der Verjaehrung damit auch nach der eigentlichen verjaehrung noch abkassiert werden darf.
Mir ist auch schon klar das die jungs da was zu tun haben, aber im Gegensatz zu frueher ist das Foto heute schon digitalisiert und muss meist nicht bearbeitet werden bzw. versucht werden die nummer zu erkennen (dank den neuen Nummernschildern) dazu noch die neuen Medien (Inet Email usw.) da waere es gerechter diese Fristen zu verkuerzen weils ja schneller gehen muesste....
gruss au |
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baraknaftali
Anmeldungsdatum: 13.05.2009 Beiträge: 302

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Verfasst am: 24 Jul 2009 14:53 Titel: |
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amigauser hat folgendes geschrieben: |
Bussgeld 35 EUR.... |
...das ist ja fast schon ein Schnäppchen! |
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Forester
Anmeldungsdatum: 14.06.2009 Beiträge: 58

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Verfasst am: 24 Jul 2009 21:58 Titel: Verwarnungsgeld wg. Verbringungsverbot |
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Verbringungsverbot lt. § 73 AMG, Verjährungsfristen je nach Bußgeldhöhe siehe §§ 31ff im OWiG, Unterbrechung der Verjährung kann auch durch Beschlagnahmeverfügung, Übergabe des Vorganges an andere Autoritäten usw., usw. erfolgen. Bin zwar zum Glück kein OWi - oder Starfrechtsfuzzi, es kann aber möglich sein, dass durch Hin und Her zwischen zoll, Staatsanwaltschaft und Verwaltung die Verjährung mehrmals unterbrochen wurde.
Ganz persönlich finde ich, dass der von Dir genannte Betrag wirklich ein Sonderangebot ist.
Bezahlen und Abhaken. |
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Dieter666
Anmeldungsdatum: 01.06.2009 Beiträge: 520

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Verfasst am: 24 Jul 2009 22:15 Titel: Woher kam das Päckchen ? |
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Das ist zwar eine ganz andere Frage, aber woher kam das Päckchen ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Zoll jedes kleine Briefchen (30 Tabletten tragen ja nicht so auf) kontrolliert - natürlich wenn sie das röntgen und wisen woher es kommt, sind 30 Tabletten schon interessant... |
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Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

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Verfasst am: 24 Jul 2009 22:50 Titel: |
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mal ne dumme rechtliche Frage (die noch nie geklärt wurde!)
ist der BESITZ von Kamagra u Co (in grösseren Mengen) in Deutschland selber auch "verboten"?
wenn ich zb mit 60 (also grössere Menge) Kamagra von Berlin nach Frankfurt FLIEGE = innderdeutscher Flug und am Flughafen in der Kontrolle Koffer öffnen muss.
was dann??
Eigenbesitz generell erlaubt (oder nur max 30 als Eigenbedarf)?
Oder ist Rezept als Nachweis für Besitzrecht zu zeigen? (eigentlich nur für BtM)
verboten sind ja eigentlich nur
-Einfuhr aus Ausland
-Verkauf in Dt.
ich fliege aber innerhalb Dt. und verkaufe auch nichts
-> kein Verstoss gg Verbringungsverbot § 73 AMG
Problem evtl jedoch:
-Besitz grösserer Mengen....??
-->Verdacht auf Händlerstatus-->Ärger?
oder "nur" Beschlagnahme am Flughafen?
beim letzten innerdeutschen Flug nach Köln zb musste ich meinen Koffer öffnen und Badetasche auch aufmachen (wo man es meist reinstecken würde)
Welche §§ könnten da noch Probleme machen?
Zuletzt bearbeitet von Starbuck am 25 Jul 2009 0:41, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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Forester
Anmeldungsdatum: 14.06.2009 Beiträge: 58

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Verfasst am: 25 Jul 2009 0:30 Titel: Frage von Starbuck |
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Die Fragestellung ist durchaus interessant, ich weiß aber als Zivil- und Bankrechtler aus dem Ärmel raus keine halbwegs präzise Antwort und auch kein Urteil eines Obergerichtes dazu. Die Analogie zum Besitz von BTM drängt sich auf - Eigenbedarf, kleine Menge.
Wie das mit größeren Mengen und dem dann gern von der STA angenommenen "Handeltreiben" und "in den Verkehr bringen" aussieht, ist m. W. gerichtlich bei Lifestylemedikamenten noch nicht geklärt.
Da ich aber morgen voraussichtlich einige Gläschen Schaumwein mit einem abgefeimten und langjährig erfahrenen befreundeten RA mit fast nur strafrechtlicher Tätigkeit trinken werde, wird der mal ausgehorcht.
Wenn der was halbwegs Griffiges zu dem Thema zu sagen weiß, werde ich gern seine Meinung hier mal reinstellen. |
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Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

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Verfasst am: 25 Jul 2009 0:43 Titel: |
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genau so erging es den Advokaten in der Verwandtschaft.
Diese von mir aufgezeigte Konstellation war für alle ein grosses "?"
man müsste da wohl grundsätzlich fragen:
"(nur) rezeptpflichtige" Medis = Was gelten hier für "Regeln"
oder eher der Bereich: Verstoss gg Patentbestimmungen?
Analogie: 20 Rolexfälschungen in Koffer (werden glaub auch beschlagnahmt, oder gilts hier auch nur für Einfuhr?) |
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amigauser
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 61

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Verfasst am: 25 Jul 2009 13:56 Titel: |
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was mir dabei auffaellt ist das das verwarnungsgeld dabei so differiert....
ich hab 35 EUR draufstehn..... (hab extra nochmal im Altpapier gewuehlt) in nem andern Forum hab ich was gelesen von 130 EUR (ich glaub es war Erektion.de)
@Starbuck ob du gegen das verbringungsverbot verstossen hast wage ich mal zu bezweifeln, aber irgendwie muss das zeug ja rein gekommen sein. Deswegen werde sie sich wohl eigehend mit der Frage beschaeftigen WO du das zeug her hast....
gruss gerd |
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Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

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Verfasst am: 25 Jul 2009 14:05 Titel: |
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das WOHER lässt sich doch da längst gar nicht mehr konkret beweisen?
Insofern eigentlich nicht das Problem (vermute ich mal)
@Forester: mal sehen ob der Strafrechtprofi da was sagen kann. |
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Forester
Anmeldungsdatum: 14.06.2009 Beiträge: 58

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Verfasst am: 27 Jul 2009 18:05 Titel: @Starbuck - Fragestellung vom 24.7. |
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Hat ein wenig gedauert, mich heute nachmittag 3 Hefeweizen gekostet, also hier die Meinung des von mir befragten etablierten Strafrechtlers :
Analogie zu BTM, hier Cannabis, zieht nicht - kleine Menge, Eigenbedarf, etc., da jedes Gramm über dem in manchen Bundesländern stillscheigend geduldeten Eigenbedarf hinaus unter das gesetzlich festgeschriebene Besitzverbot fällt.
Seiner Meinung nach ist der Besitz halbwegs vertretbarer Mengen von Generika, hier geht er bis ca. 50/60 Stck, nirgendwo gesetzlich als verboten festgeschrieben. Die entsprechenden, in den vorigen Postings zitierten Paragraphen aus dem Arzneimittelgesetz, §43,97, sowie der Abgabenordnung zum Bannbruch, beziehen sich lediglich auf den Import, also die zolltechnische Behandlung bei Einfuhr mit den entsprechenden Sanktionen
Außerdem, wenn ich innerdeutsch fliege, wer schaut in mein Necessaire?
Doch die privaten Kontrollfuzzis. Ob die sich da auskennen? Ich kann doch soviel Tabletten mitführen, wie ich will, resp. benötige; für welche Anwendung auch immer.
Außerdem, jetzt zitiere ich :"Wenn jemand fragen sollte, wie ich an diese Generika gekommen bin, Antwort : Geschenkt bekommen! Weitere Angabensind inländisch nicht zu machen."
Ich weise darauf hin, dass diese obenstehenden Dinge die persönliche und subjektive Meinung und Einschätzung meines Freundes und Kollegen darstellen. Sie sind ohne jeden Bezug zu irgendeinem Einzelfall und stellen keine irgendwie geartete Rechtsberatung dar. Die kurze Wiedergabe dieser subjektiven Einschätzung erfolgt ohne jegliche Gewähr.
Sorry, dieser letzte Absatz klingt blöd, muss ich aber schreiben. |
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cockroach
Anmeldungsdatum: 23.05.2009 Beiträge: 121

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Verfasst am: 27 Jul 2009 18:40 Titel: |
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Vielen Dank Forester.  |
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Forester
Anmeldungsdatum: 14.06.2009 Beiträge: 58

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Verfasst am: 27 Jul 2009 21:57 Titel: |
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Keine Ursache, gern geschehen, war ja versprochen. |
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Starbuck
Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 1624

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Verfasst am: 27 Jul 2009 22:22 Titel: |
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Damit geht also das ganze in die erwartete Richtung:
man muss "nur" schauen, dass man keinen Anlass gibt für den Verdacht man würde Handel treiben.
Dh bei Entdeckung: keine Aussage zum "woher"
und
keine 100er Packs im Koffer. |
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