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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 08:59
von Taps
Lieber "fucked up",
du hast dir doch durch die Halbwahrheiten im WWW schon eine blutige Nase geholt und stehst kurz davor vorbestraft zu sein.
Du hast eine bewegte Vergangenheit und bist wohl dafür ungeeignet, daß blaue vom Himmel zu Lügen.

Bei einem miitleren 5-stelligen Betrag als Strafe wird es auch für einen Anwalt nach Gebührenordnung interessant den Arsch hoch zu kriegen und für dich alle Register an Lügen und Fristen zu ziehen.

Ich lasse sogar einen schnöden Verkehrsunfall von meinem Anwalt vertreten, weil ich nicht annähernd so geschult bin wie die Gegner (Versicherungen), die so was fast täglich tun.

Wünsch dir alles Gute

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 14:38
von Alfredi
ich habe mich nochmals etwas schlau gemacht, es ist im Strafverfahren doch besser einen Anwalt zu nehmen der die StPO kennt um etwaige Verfahrensfehler aus zuschließen, der die Akte bekommt um die Gründe der Hausdurchsuchung zu erfahren und ggf. noch weitere Hinweise erfährt die hier nicht genannt wurden.
Das Gericht macht mit dem Strafbefehl gute Kasse, wenn du alles bezahlst ist die Sache gegessen, etwaige Rückforderungen bei anderer Sachlage sind verfallen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 16:42
von Taps
https://goo.gl/images/C3sWFP

Vielleicht lässt sich davon was ableiten 😜

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 17:23
von fucked up
Hallo Taps, es ist kein mittlerer 5-stelliger Betrag, sondern "nur" ein mittlerer 4-stelliger. Vorbestraft wäre ich in Falle einer Verurteilung auch nur, wenn der Strafbefehl 90 oder mehr Tagessätze umfassen würde, dies ist hier aber nicht der Fall.
Taps hat geschrieben: Montag 7. Januar 2019, 16:42 https://goo.gl/images/C3sWFP

Vielleicht lässt sich davon was ableiten 😜
:lol:

Nach reichlicher Überlegung denke ich, mit einem Anwalt besser bedient zu sein. Da hat Alfredi schon recht. Mal 2 Angebote eingeholt, einer verlangt 800€ und der andere doppelt so viel. Ich tendiere derzeit zu dem günstigeren, weil die Beweise meiner Meinung nach nicht ausreichen und mich auch der günstigere (somit vermeintlich schlechtere) meiner Hoffnung nach problemlos aus der Sache rausboxen können sollte... Werde da aber nochmal eine Nacht drüber schlafen.

Wenn das Verfahren gelaufen ist melde ich mich nochmal!

Grüße

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 18:27
von Alfredi
da kann man mit dem Anwalt erst mal in Form einer Beratung über seine Strategie die besprechen, da musst du noch nichts vergeben.
Bist du auch sicher dass das mit den 500 Pillen alles war und nicht noch was offen ist und der StA noch eine Nachtragsanklage eröffnet?
Was war der Grund für die HD, konkreter Anlass oder Routine?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Dienstag 8. Januar 2019, 14:44
von Taps
fucked up hat geschrieben: Montag 7. Januar 2019, 17:23 Hallo Taps, es ist kein mittlerer 5-stelliger Betrag, sondern "nur" ein mittlerer 4-stelliger. Vorbestraft wäre ich in Falle einer Verurteilung auch nur, wenn der Strafbefehl 90 oder mehr Tagessätze umfassen würde, dies ist hier aber nicht der Fall.
Hoppla, schön dass ich in dieser Eingewöhnungswoche keine Online-Überweisungen getätigt habe.

Ich würde den Anwalt nehmen, der als Fachgebiet "Strafrecht" und nicht unbedingt "Familienrecht" oder "Verkehrsrecht" hat.

Du willst nach Unten, aber es geht auch nach oben.

Wünsch dir viel Glück

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Dienstag 8. Januar 2019, 15:50
von Trumpeltier
Da Du nicht überschauen kannst, was in Deiner Akte alles erfasst ist und welche Indizien/Beweise herangezogen werden sollen, ist der erste und wichtigste Rat: Keine Aussage machen! jede Aussage macht es (fast immer) nur noch schlimmer.

Da es zeitlich eng ist, musst Du Dich sofort entscheiden. Akzeptieren oder sofort einen Anwalt einschalten, Widerspruch einlegen wegen der Fristen und Akteneinsicht beantragen. Dann kannst Du mit Deinem Anwalt das weitere Vorgehen aufgrund der Aktenlage abstimmen. Das kann auch ein Klappe halten und bezahlen sein ;)

Ein Fachwalt für Strafrecht oder ein Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht hilft dabei, den einen oder anderen Fallstrick zu umgehen.

Schaue mal unter http://www.lawblog.de und lies Dich mal quer durch die Themen. Das gibt ein ungefähres Gefühl, wie kompliziert Einzelfälle sein können und wieviel kleine Details ausmachen können.

Viel Erfolg!

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 10. März 2019, 19:54
von CaptureKing
morpheus hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 13:41 mit 100 Stück bewegst Du dich sowas von eindeutig im Ordnungswidrikeitenbereich, dass deswegen sicher keine HD angeordnet wird.

Never ever............

Dies ist meine persönlich Meinung und hat keinerlei fachlichen Hintergrund :) :)
Wie ist denn nun eigentlich die Lage? Ich lese immer verschiedene Statements bzgl. der Mengen; ab welchen Mengen muss man - sofern eine Sendung abgefangen wird - denn mit einer HD rechnen? Bzw. was gilt noch als Eigenbedarf? ISt man mit 50-100 Pillen auf der sicheren Seite oder muss man hier auch schon Schiss kriegen?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 11. März 2019, 12:31
von NeverMind
CaptureKing hat geschrieben: Sonntag 10. März 2019, 19:54ISt man mit 50-100 Pillen auf der sicheren Seite...
Nach den bisherigen Erfahrungen eigentlich ja...aber....
CaptureKing hat geschrieben: Sonntag 10. März 2019, 19:54 .... oder muss man hier auch schon Schiss kriegen?
...man kann nie wissen, ist ja auch abhängig von möglicherweise vorhandener, individueller Vorbelastungen und Launen der Sachbearbeiter :? .

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Montag 11. März 2019, 18:02
von fucked up
UPDATE:

Vorletzte Woche war meine Verhandlung. Der Richter glaubte mir nicht und es deutete sich eine Verurteilung an obwohl es keinerlei Beweise für den Handel gab! Mein Anwalt hat dann die Notbremse gezogen und eine Einstellung des Verfahrens gegen einen mittleren 3-stelligen Betrag vorgeschlagen. Der Richter akzeptierte.

Nun war/ist für mich als Unschuldiger zwar eigentlich nur ein Freispruch akzeptabel, aber eine Einstellung ist immer noch besser als eine Verurteilung mit mittlerem 4-stelligem Betrag.