Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#911 Beitrag von Flocki »

Ich denke nicht, dass Du jetzt schon einen Anwalt benötigst. 400 hochdosierte Pillen könnten möglicherweise problematisch werden, denn da sitzt jetzt irgend ein Knecht in der Behörde mit einem Taschenrechner in der einen und der Fachinformation der Wirkstoffe in der anderen Hand und berechnet, ob die Menge nicht mehr ist, als ein Einzelner bis zum Ablauf des MHD überhaupt einnehmen kann. Und sofern das der Fall ist, kommt dann schnell die Idee auf, dass diese Menge eben nicht für Dich alleine gedacht gewesen sein könnte. Dass es auch Leute gibt, die mehr als die empfohlene Dosierung einnehmen und die wissen, dass diese Mittel auch lange über das MHD hinaus keine Wirksamkeit einbüßen, hat sich leider noch nicht bis zur Staatsmacht herumgesprochen.

Aber so lange da nichts konkretes vorgeworfen wird, würde ich das mal in Ruhe abwarten. Zum Anwalt kannst Du immer noch...

ciao
Flocki

fucked up
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#912 Beitrag von fucked up »

Ok, danke erstmal! Diese Ungewissheit macht mich total fertig... Die Menge setzt sich aus unterschiedlichen Wirkstoffen (Tada, Silden, Varden) mit unterschiedlichen MHD zusammen. Spannend in dem Zusammenhang auch, dass bei mir schon mal der Verdacht auf Anbau und Handel mit Btm im Raum stand, was aber nicht bewiesen werden konnte. Da liegt ja auch jetzt wieder die Vermutung bezüglich Handel nahe - war aber wirklich nur Eigenbedarf, hätte bei mir noch nichtmal ein Jahr gereicht. Naja, abwarten... Werde mich melden wenns was neues gibt.

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zztop
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#913 Beitrag von zztop »

Da es sich um ausländische Pillen handelt gehen die einfach davon aus, dass die im Ausland bestellt wurden.
Das ist verboten, erst recht bei dieser Menge.
Da kannst du versuchen das Gegenteil zu beweisen oder zahlst die Strafe.

tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#914 Beitrag von tomtom »

zztop hat geschrieben: Dienstag 23. Oktober 2018, 18:18 Da es sich um ausländische Pillen handelt gehen die einfach davon aus, dass die im Ausland bestellt wurden.
Das ist verboten, erst recht bei dieser Menge.
Da kannst du versuchen das Gegenteil zu beweisen oder zahlst die Strafe.
Sehe ich ähnlich. Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Erlaubnis nach Deutschland zu verbringen, ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 73 AMG). Wer die Pillen im Ausland bestellt oder bei einer Auslandsreise nach Deutschland mitbringt, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Aber auch wer die Pillen in Deutschland von einem Dealer kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 AMG. Denn durch den Kauf veranlasst er den Dealer, die Pillen unerlaubterweise nach Deutschland zu holen.

Insoweit unterscheidet das Ordnungswidrigkeitenrecht nicht, ob man die Pillen selbst im Ausland bestellt, von einer Auslandsreise nach Deutschland mitbringt oder einen Dealer veranlasst, die Pillen irgendwie nach Deutschland zu holen.

Es gibt hier nicht die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Denn dazu wäre der - nicht mögliche - Beweis erforderlich, dass die im Ausland hergestellten Pillen nicht unerlaubterweise nach Deutschland eingeführt wurden.

Werden im Rahmen einer Hausdurchsuchung verschreibungspflichtige Pillen vorgefunden, die nur aus dem Ausland kommen können, ist damit zumindest ein ordnungswidriges Handeln im Sinne des § 73 AMG gegeben..

Led0
Gast

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#915 Beitrag von Led0 »

Naja, wenn's bei der Sache "nur" um die Pillchen gehen würde, würde ich auch erstmal noch keinen Anwalt hinzuziehen.
Wenn ich aber aktuell schon ein Beschuldigter in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG bin und in Zuge dessen bei der HD auch noch ne "gute" Menge ED-Pillen ans Tageslicht kommen, würde ich mir persönlich dann schon mehr Gedanken machen..
Also wenn's nicht grade um 2g Gras geht oder so.

Interessant wäre, ob diesmal wieder Handel unterstellt wird und natürlich ob und in welcher Größenordnung BTM sichergestellt wurde oder man dir sonst irgendwas dergleichen nachweisen kann.
Das Bundesland ist hier auch nicht unerheblich... In Bayern würde man wahrscheinlich allein wegen der 400 "ausländischen Killer-Fake-Pillen vom Dunkelschwarzmarkt" schon versuchen dir nen Strick zu drehen. :wall:

So ohne weitere Details und Hintergrundinfos zum Hergang kann man halt schlecht einschätzen was kommen könnte. Da wäre dann aber ein Forum mit juristischem Hintergrund wahrscheinlich ein besserer Ort das zu klären/einschätzen zu lassen.

Wenn man mir persönlich jedenfalls wegen der BTM-Sache schon irgendwas "größeres" anlasten könnte(Funde bei der HD oder sonstige Beweise), würde ich schon nen Anwalt hinzuziehen. Und wenn's nur für ne Akteneinsicht ist..
Aber wie gesagt, es kommt eben auf verschiedene unbekannte Faktoren an. Wenn's um die oben genannten(verallgemeinerten) "2g Gras" gehen würde, würde ich mir das ganze natürlich auch sparen...

Sind nur meine persönlichen zwei Cent zu diese Thema, also zerfleischt mich bitte sanft :D

fucked up
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#916 Beitrag von fucked up »

@tomtom Bist du nicht derjenige, bei dem man im Rahmen einer Hausdurchsuchung eine ähnliche Menge fand? Kann die entsprechenden Beiträge leider nicht mehr finden... Welche Strafe musstest du damals zahlen?

Und ist es also doch nicht so, dass man legal einen 3-Monatsbedarf einführen darf?

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#917 Beitrag von NeverMind »

tomtom hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 00:15....Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Erlaubnis nach Deutschland zu verbringen, ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 73 AMG). Aber auch wer die Pillen in Deutschland von einem Dealer kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 AMG. Denn durch den Kauf veranlasst er den Dealer, die Pillen unerlaubterweise nach Deutschland zu holen....
Ist das tatsächlich der Fall? Dann veranlasst der Käufer den Dealer ja auch zum Handeln und könnte insofern auch damit belastet werden. Wie auch immer, dazu würde ich keine Angaben machen, nachweisbar ist eine Einfuhr durch den User "fucked up" in diesem Fall jedenfalls nicht. Jetzt sollte er abwarten, ob und welcher Vergehen er beschuldigt wird und dann über konkrete Einlassungen bzw. Vorgehensweisen dazu nachdenken.
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

Taps
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#918 Beitrag von Taps »

Ich würde mir (persönlich) auf jeden Fall einen Anwalt zur Hilfe nehmen.
Die "Ermittler" sind geschult, machen das vielleicht täglich und wir als "Normalos" können und uns eigentlich nur um Kopf and Kragen reden, wenn fiese Fragen gestellt werden. Wenn man nicht ein sehr seltenes Talent dafür hat.

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Alfredi
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#919 Beitrag von Alfredi »

ich würde auch erst mal abwarten was vorgeworfen wird, einen Anwalt kann man sich immer noch nehmen.
Ist das Protokoll schon vorhanden?
Im Umkehrschluß ist massives Auftreten mit Rechtsvertretern vielleicht eher belastend und man setzt sich in Obligo.
Der Besitz von Pozenzpillen ist noch nicht strafbar, man müsste die Einfuhr/Erwerb nachweisen; Indizien?
Man sieht es ja gerade bei den clans der arabischen Großfamilien, Schweigen ist Gold. :top:
viele Männer halten Monogamie für eine exotische Holzart.
Sex ist wie Stuhlgang, erleichternd...
Ü 70, altersbedingte ED...

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

#920 Beitrag von Flocki »

tomtom hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 00:15Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Erlaubnis nach Deutschland zu verbringen, ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 73 AMG).
Ich empfehle _dringend_, zitierte Gesetze auch mal zu lesen - und zwar möglichst vor dem Posten von Beiträgen! Denn der von Dir genannte Paragraph _enthält_ bereits den Ausnahmetatbestand.
tomtom hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 00:15Wer die Pillen im Ausland bestellt oder bei einer Auslandsreise nach Deutschland mitbringt, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit.
Diese Behauptung ist unwahr! Lies bitte Abs. 2 Satz 6 des von Dir zitierten Paragraphen!
tomtom hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 00:15 Aber auch wer die Pillen in Deutschland von einem Dealer kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 AMG. Denn durch den Kauf veranlasst er den Dealer, die Pillen unerlaubterweise nach Deutschland zu holen.
Auch diese Behauptung ist unwahr! Welche Voraussetzungen für Anstiftung oder Beihilfe einschlägig sind (§26 ff. StGB) kann man auch als Laie leicht recherchieren, dazu gibt es nämlich reichlich Kommentare.
tomtom hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 00:15Insoweit unterscheidet das Ordnungswidrigkeitenrecht nicht, ob man die Pillen selbst im Ausland bestellt, von einer Auslandsreise nach Deutschland mitbringt oder einen Dealer veranlasst, die Pillen irgendwie nach Deutschland zu holen.
Auch dieser Satz ist (mit Ausnahme des letzten Teilsatzes) unwahr!
tomtom hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 00:15Es gibt hier nicht die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Denn dazu wäre der - nicht mögliche - Beweis erforderlich, dass die im Ausland hergestellten Pillen nicht unerlaubterweise nach Deutschland eingeführt wurden.
Und hier scheint sich ein sehr verqueres Rechtsverständnis seinen Weg zu bahnen! Jedenfalls, sofern nicht geplant ist, die Diskussion auf Länder wie Nordkorea oder die Türkei auszuweiten. :cool: In Deutschland gibt es ein paar klare Regeln: Zum einen ist erst einmal alles erlaubt, was nicht durch Gesetze oder Verordnungen verboten ist. Deshalb ist der Besitz von verscheibungspflichtigen Arzneimitteln völlig legal (auf Ausnahmen, wie z.B. den in den Anlagen I bis III zum BtMG genannten Stoffen gehe ich jetzt nicht näher ein, da diese für Potenzmittel irrelevant sind). Und zum anderen wird natürlich in keinem Fall eine fiktive Handlung konstruiert werden, die darauf abzielt, dass der Erwerb möglicherweise ein Verstoß gegen das AMG gewesen sein könnte. Erst recht nicht, wenn es Dutzende andere Varianten gibt, wie der Beschuldigte problemlos auf legale Weise in den Besitz gelangt sein kann.

Und last but not least: Niemand, der bezüglich irgendetwas beschuldigt wird, muss "das Gegenteil beweisen". So funktioniert unser Rechtssystem nicht - zum Glück!
tomtom hat geschrieben: Mittwoch 24. Oktober 2018, 00:15Werden im Rahmen einer Hausdurchsuchung verschreibungspflichtige Pillen vorgefunden, die nur aus dem Ausland kommen können, ist damit zumindest ein ordnungswidriges Handeln im Sinne des § 73 AMG gegeben..
Auch diese Behauptung ist Provokation gegen anderen User gelöscht von MOD

Ich möchte an dieser Stelle noch etwas anmerken - und hoffe, die Moderation verzeiht mir das OT - weil es nämlich IMHO wichtig ist:

Diese Forum im Allgemeinen und dieser Thread im Besonderen werden von vielen Usern als Informationsquelle genutzt. Und zwar speziell von neuen Usern, die häufig genug erst dann auf dieses Forum stoßen, wenn sie persönlich betroffen sind, es also beispielsweise aktuell mit den Organen der Staatsmacht zu tun bekommen haben. Diese User verlassen sich darauf, dass die hier gegebenen Informationen Hand und Fuß haben und dass man dem Inhalt eines Beitrags halbwegs entnehmen kann, ob der Poster lediglich Meinungen und Vermutungen äußert (was ja absolut legitim ist) oder tatsächlich über Sachkenntnis verfügt. Mit wirren Behauptungen - die noch dazu im Brustton der Überzeugung als Fakten präsentiert werden - ist hier niemandem geholfen! Und man darf auch nicht von neuen Usern erwarten, dass sich Threads mit vielen Dutzend Seiten erst vollständig durchgelesen werden, um dann zu erkennen, welche Beiträge einerseits von sachkundigen Usern kommen und wo es sich andererseits um Stammtischwissen handelt.

Long story short: Seid bitte etwas zurückhaltender mit Äußerungen, die rechtliche Würdigungen enthalten. Versucht bitte zunächst mal die Rechtslage selbst zu prüfen (Gesetzestexte, Urteile und Kommentare sind in DE ja keine geheime Verschlusssache) und kennzeichnet Vermutungen oder Meinungen bitte in erkennbarer Weise!

Danke und ciao
Flocki

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