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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Dienstag 4. Oktober 2016, 15:04
von Diavolo
Kleine Menge abgefangen = OWI

Aber was passiert beim nächten Mal?

Frage: Verjährungfrist? Mögliche Aufsummierung und härtere Maßnahmen wegen Unbelehrbarkeit?

@Dieter, denk dran, wir haben viele Leser aus AT. Ob die das lustig finden? :)

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Dienstag 4. Oktober 2016, 15:18
von Flocki
Diavolo hat geschrieben:Kleine Menge abgefangen = OWI

Aber was passiert beim nächten Mal?

Frage: Verjährungfrist? Mögliche Aufsummierung und härtere Maßnahmen wegen Unbelehrbarkeit?
Natürlich ist es auch beim "nächsten Mal" wieder eine OWI (aber natürlich auch nicht mehr als eine solche). Sofern die beiden Fälle nicht mehr als zwei Jahre auseinander liegen (bzw. fünf Jahre, sofern im ersten Fall eine Geldbuße von mehr als 250 Euro verhängt wurde), wird zudem davon ausgegangen, dass die OWI nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich begangen wurde (da man ja über sein böses illegalen Tun bereits belehrt wurde) und dass die zuvor verhängte Sanktion (i.d.R. ein geringfügiges Verwarnungsgeld) den gewünschten Zweck nicht erreicht hat. Damit gibt es also kein Verwarnungsgeld mehr sondern ein Bußgeld, bzw. falls beim ersten Mal bereits ein solches verhängt wurde, wird es nun teurer.

Mehrfaches Erwischtwerden ist aber noch unwahrscheinlicher als ein einmaliges Auffälligwerden, außerdem ist die Sanktion dann immer noch deutlich weniger unangenehm, als wenn die Jungs Dir mit zwei Streifenwagenbesatzungen auf die Pelle rücken und unter den neugierigen Blicken der Nachbarn die Bude auf den Kopf stellen.

100% Sicherheit hat nur der brave Apothekenkunde. :cool:

ciao
Flocki

Päckchen beschlagnahmt und jetzt Verwarnungsgeld/Anhörung

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 16:51
von mustermann
Hallo Gemeinde,

hatte mal vor einer Ewigkeit eine kleine Menge (Eigenbedarf) Kamagra etc (insgesamt 30 verschiedene Pillen) aus Holland bestellt. Dieses Päckchen wurde in Frankfurt beschlagnahmt und erst jetzt bekomme ich eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung in Höhe von 50 Euro zu geschickt. In 3 Monaten wäre diese Sache verjährt.
Möchte diese 50 Euro nicht zahlen. Was würdet Ihr mir empfehlen? Einen Widerspruch verfassen: Dieses Päckchen habe ich nicht bestellt oder gibt es das etwas besseres?


MfG

mustermann

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 20:21
von Flocki
Mein Rat in Kurzfassung: Lass es!

Und nun die lange Version: Wenn Du das Verwarnungsgeld nicht zahlst, trudelt nach ein paar Wochen mit großer Wahrscheinlichkeit ein Bußgeldbescheid ein - und zwar garantiert vor dem Ablauf der drei Jahre. Bußgeld nebst Auslagenpauschale ist dann schon dreistellig. Dagegen kannst Du natürlich Einspruch einlegen - wenn Du aber nichts als Begründung anzubieten hast als "habe ich nicht bestellt" (was natürlich völlig unglaubwürdig ist, da der niederländische Shop, um den es hier vermutlich geht, nur gegen Vorkasse geliefert hat) wird der Einspruch voraussichtlich nicht zur Aufhebung des Bescheides führen,sondern es erfolgt eine anschließende Entscheidung über den Sachverhalt durch ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht in Darmstadt. Da darf man dann dem Richter erklären, dass der böse Nachbar oder sonst wer die Pillen bestellt und bezahlt hat, um einem einen Streich zu spielen.

Vielleicht funktioniert das sogar, auch wenn ich es nicht glaube. Aber willst Du das wirklich versuchen? Selbst wenn ich sicher wäre, dass der Richter das Bußgeld aufheben würde (was ich persönlich allerdings für recht optimistisch halte) steht doch der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen, also der Ersparnis des ursprünglichen Verwarnungsgeldes. Nimms wie ein Mann und zahl die lächerlichen paar Euro!

ciao
Flocki

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 09:33
von Flocki
Und noch ein Nachtrag: Sofern es um den Shop geht, der hier inzwischen unter "Warnungen" gelistet ist und von dem 2014 diverse Sendungen abgegriffen wurden, ist die vergleichsweise lange Verzögerung des Verfahrens darin begründet, dass zunächst ermittelt wurde, welche Empfänger der Pillen auf Grund der aufgefundenen und ggf. auf andere Weise noch nachweisbaren Bestellmengen nicht mehr im Rahmen einer OWI sondern im Strafverfahren belangt werden konnten. Incl. Hausdurchsuchungen, etc. - dazu gibt’s hier auch entsprechende Threads.

Solltest Du daher Deine Pillchen nicht auf einem anonymen Zahlungsweg bezahlt haben, ist durchaus möglich, dass der Staatsmacht entsprechende Nachweise vorliegen, was Deine Schutzbehauptung dann umgehend als Lüge entlarven würde. Nun darfst Du zwar als Beschuldigter den Richter nach Herzenslust anlügen und das darf auch nicht strafverschärfend gewertet werden, aber einerseits nimmt sowas einen Richter nicht gerade für den Beschuldigten ein (wer lässt sich schon gerne verarschen) und zum anderen begibst Du Dich auf ganz dünnes Eis, sobald Du beispielsweise andere Personen als potentielle Besteller nennst.

Wie gesagt - lass es bleiben und zahl das läppische Verwarnungsgeld. Die paar Euro hast Du doch im Vergleich zu den Apothekenpreisen längst eingespart.

ciao
Flocki

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 10:29
von NeverMind
Flocki hat geschrieben: Mittwoch 8. März 2017, 20:21 ....Da darf man dann dem Richter erklären, dass der böse Nachbar oder sonst wer die Pillen bestellt und bezahlt hat, um einem einen Streich zu spielen.

Vielleicht funktioniert das sogar, auch wenn ich es nicht glaube.....
Ich hatte ja auch diesen Fall, 10 Musterpillchen wurden abgefischt und ein Bußgeldbescheid über 50 Euro flatterte mir ins Haus. Ich habe daraufhin wegen eines Einspruchs mit einer sehr netten Sachbearbeiterin aus Darmstadt telefoniert, da mir nichts nachgewiesen werden konnte (keine Bestellung oder Zahlung). Die Dame riet mir dringend ab, das Bußgeld nicht zu zahlen, da die zuständigen Richter in diesen Fällen nicht lange fackeln und ich nur weitere, erheblich höhere Kosten und Zeitaufwand (Fahrt zum Prozess) für mich verursachen würde. Das ist die Sache nicht wert, zumal die Dame bis zu diesem Zeitpunkt von keinem erfolgreichen Einspruch Kenntnis hatte.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 23:50
von tomtom
NeverMind hat geschrieben: Donnerstag 9. März 2017, 10:29 ...Die Dame riet mir dringend ab, das Bußgeld nicht zu zahlen, da die zuständigen Richter in diesen Fällen nicht lange fackeln und ich nur weitere, erheblich höhere Kosten und Zeitaufwand (Fahrt zum Prozess) für mich verursachen würde. ..., zumal die Dame bis zu diesem Zeitpunkt von keinem erfolgreichen Einspruch Kenntnis hatte.
Ich denke, so oder ähnlich antwortet jede Sachbearbeiterin in Darmstadt, wenn sie von einem Anrufer nach den Erfolgsaussichten eines Einspruchs gefragt wird. Als Behördenleiter würde ich von eine Sachbearbeiterin eine solche Antwort jedenfalls erwarten ... :!: :?: :!:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

Verfasst: Freitag 10. März 2017, 06:57
von NeverMind
tomtom hat geschrieben: Donnerstag 9. März 2017, 23:50Ich denke, so oder ähnlich antwortet jede Sachbearbeiterin in Darmstadt, wenn sie von einem Anrufer nach den Erfolgsaussichten eines Einspruchs gefragt wird.
Das sollte auch so sein, denn es entspricht den Tatsachen: selbst wenn ich Recht bekommen hätte, was wäre mir dann für ein Schaden entstanden?

1 Tag Urlaub für die Fahrt zum Gerichtstermin und die Fahrtkosten sind mir das vergleichsweise geringe Bußgeld jedenfalls nicht wert gewesen.

Davon abgesehen, ist denen das ziemlich wurscht, ob einer Einspruch einlegt oder nicht. Ich war sehr nett und habe mich länger mit Ihr über das Thema unterhalten. Die meisten Anrufer sind verärgert und nicht gerade höflich zu den Sachbearbeitern - die machen aber auch nur Ihren Job.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika finden ?

Verfasst: Freitag 10. März 2017, 12:30
von Diavolo
Ich gebe immer wieder zu bedenken:

Wer glaubt, dass es total easy ist einem Richter dreist ins Gesicht zu lügen, der ist falsch gewickelt!
Dazu braucht man eine gehörige Portion Eiswasser in den Adern. Die sind doch nicht blöd ...

Re: PG = Potenzgenerika.is = EX potenzgenerika.cc

Verfasst: Freitag 17. März 2017, 08:48
von Gast44444
Meine Lieferung, die Anfang der Woche in der Post eingeliefert wurde, hängt in der Sendungsverfolgung seit Tagen bei Schritt 1 fest. Muss ich vor dem Hintergrund der beschriebenen Probleme davon ausgehen, dass die Lieferung abgefangen wurde? Mit welchen Problemen muss ich dann rechnen?