Aber was passiert beim nächten Mal?
Frage: Verjährungfrist? Mögliche Aufsummierung und härtere Maßnahmen wegen Unbelehrbarkeit?
@Dieter, denk dran, wir haben viele Leser aus AT. Ob die das lustig finden?

Natürlich ist es auch beim "nächsten Mal" wieder eine OWI (aber natürlich auch nicht mehr als eine solche). Sofern die beiden Fälle nicht mehr als zwei Jahre auseinander liegen (bzw. fünf Jahre, sofern im ersten Fall eine Geldbuße von mehr als 250 Euro verhängt wurde), wird zudem davon ausgegangen, dass die OWI nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich begangen wurde (da man ja über sein böses illegalen Tun bereits belehrt wurde) und dass die zuvor verhängte Sanktion (i.d.R. ein geringfügiges Verwarnungsgeld) den gewünschten Zweck nicht erreicht hat. Damit gibt es also kein Verwarnungsgeld mehr sondern ein Bußgeld, bzw. falls beim ersten Mal bereits ein solches verhängt wurde, wird es nun teurer.Diavolo hat geschrieben:Kleine Menge abgefangen = OWI
Aber was passiert beim nächten Mal?
Frage: Verjährungfrist? Mögliche Aufsummierung und härtere Maßnahmen wegen Unbelehrbarkeit?
Ich hatte ja auch diesen Fall, 10 Musterpillchen wurden abgefischt und ein Bußgeldbescheid über 50 Euro flatterte mir ins Haus. Ich habe daraufhin wegen eines Einspruchs mit einer sehr netten Sachbearbeiterin aus Darmstadt telefoniert, da mir nichts nachgewiesen werden konnte (keine Bestellung oder Zahlung). Die Dame riet mir dringend ab, das Bußgeld nicht zu zahlen, da die zuständigen Richter in diesen Fällen nicht lange fackeln und ich nur weitere, erheblich höhere Kosten und Zeitaufwand (Fahrt zum Prozess) für mich verursachen würde. Das ist die Sache nicht wert, zumal die Dame bis zu diesem Zeitpunkt von keinem erfolgreichen Einspruch Kenntnis hatte.
Ich denke, so oder ähnlich antwortet jede Sachbearbeiterin in Darmstadt, wenn sie von einem Anrufer nach den Erfolgsaussichten eines Einspruchs gefragt wird. Als Behördenleiter würde ich von eine Sachbearbeiterin eine solche Antwort jedenfalls erwarten ...NeverMind hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. März 2017, 10:29 ...Die Dame riet mir dringend ab, das Bußgeld nicht zu zahlen, da die zuständigen Richter in diesen Fällen nicht lange fackeln und ich nur weitere, erheblich höhere Kosten und Zeitaufwand (Fahrt zum Prozess) für mich verursachen würde. ..., zumal die Dame bis zu diesem Zeitpunkt von keinem erfolgreichen Einspruch Kenntnis hatte.
Das sollte auch so sein, denn es entspricht den Tatsachen: selbst wenn ich Recht bekommen hätte, was wäre mir dann für ein Schaden entstanden?