Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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DerlebendeTod
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Re: Tadalafil auf Ebay

#751 Beitrag von DerlebendeTod »

Flocki hat geschrieben: Amazon hat ja inzwischen auch ein erstaunlich großes Angebot an "Kräuterpillen". Scheinbar wird das da genauso lässig gehandhabt wie in der Bucht. :easy:
Wenn das Amazon Angebot künftig ähnlich groß wird wie das in der Bucht, wie werden unsere Admins/Mods dann künftig hier mit useren Mecker Usern umgehen die sonst im Thread "Ich fordere von unseren VIP-Shops amazon.de-Service!" landen würden....??!!! :shock: :lol: :rofl:

Aber mal Spaß in die Ecke. Würde es sich hier dann nicht lohnen einen ähnlichen Thread aufzumachen wie den für die Ebay Angebote???

Gruß
Dlt

Devon
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#752 Beitrag von Devon »

Hallo zusammen,
Hat jemand Erfahrungen mit einer vermeintlichen Verletzung gegen das Markenrecht?
Wie behandelt Pfizer Lieferungen aus dem nichteuropäischen Ausland?
Werden die aktiv bei einer Menge von 52 Stück?
Dem Forum habe ich dazu nichts Konkretes entnehmen können.
Danke im Voraus.
Devon

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#753 Beitrag von NeverMind »

Devon hat geschrieben:Dem Forum habe ich dazu nichts Konkretes entnehmen können.
Dann musst du etwas intensiver suchen, denn diese Problematik ist ausführlich, auf mehr als 70 Seiten, diskutiert worden. In Kurzform: bei einer abgefischten Lieferung von 52 Viagra-Generika wird Pfizer nicht aktiv - tatsächlich mögliche Konsequenzen bei Interesse bitte selber "erlesen" :D .
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

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DerlebendeTod
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#754 Beitrag von DerlebendeTod »

NeverMind hat geschrieben: ...bei einer abgefischten Lieferung von 52 Viagra-Generika wird Pfizer nicht aktiv - tatsächlich mögliche Konsequenzen bei Interesse bitte selber "erlesen" :D .
Wobei mir hier jetzt trotzdem nicht ganz klar ist, wo hier überhaupt eine Verletzung gegen geltendes Markenrecht vorliegen soll? :???:

Sofern Devon nicht eigene Pillchen in einer Chemieküche herstellt, die entweder dass Logo einer Marke, den Namen oder sonst rechtlich geschütztes Eigentum kopieren, und diese dann auch noch gewinnbringend veräußert werden, sehe ich hier keinen Zusammenhang.

Gruß
Dlt

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#755 Beitrag von NeverMind »

DerlebendeTod hat geschrieben: Wobei mir hier jetzt trotzdem nicht ganz klar ist, wo hier überhaupt eine Verletzung gegen geltendes Markenrecht vorliegen soll? :???:
Wenn es um Generika geht, dann jedenfalls nicht. Bei Fälschungen der Marke ist das eine Verletzung und deshalb habe ich mich auf Generika bezogen.
Carpe diem!

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tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#756 Beitrag von tomtom »

Gegen das Markenrecht kann nur verstoßen, wer gewerblich mit den Tabs handelt und dabei die Markenrechte "im geschäftlichen Verkehr" nicht beachtet, nicht wer ausschließlich für den Eigenbedarf kauft. Auch wer beispielsweise auf dem Flohmarkt oder im Urlaub irgendwo im Ausland gefälschte Adidas-Schuhe kauft, verstößt nicht gegen das Markenrecht.

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NeverMind
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#757 Beitrag von NeverMind »

tomtom hat geschrieben:....wer beispielsweise auf dem Flohmarkt oder im Urlaub irgendwo im Ausland gefälschte Adidas-Schuhe kauft, verstößt nicht gegen das Markenrecht.
Das stimmt, aber ist doch auch mengenabhägig. Jede Fälschung verstößt gegen das Markenrecht, aber strafrechtlich relevant wird es erst ab bestimmten Mengen, wenn dem Käufer Handel unterstellt wird - und das kann bei unseren Tabs schnell passieren:
Die Lacoste-Polohemden fast geschenkt, ein Louis-Vuitton-Handtäschchen zum Schnäppchenpreis oder ein Paar Turnschuhe von Nike oder Puma: In vielen Urlaubsländern wie der Türkei, Thailand oder auch Tschechien wird gefälschte Markenware an jeder Ecke angeboten. Millionen deutsche Touristen kaufen jährlich stapelweise nachgemachte Designer-Artikel, Medikamente oder Kosmetika. Ab wann machen sich Reisende eigentlich strafbar? Oder ist alles verboten? Nur wenige Urlauber kennen die Spielregeln für die Einfuhr von Plagiaten.
Das Einführen größerer Mengen Imitate nach Deutschland ist schlichtweg illegal. Wird ein Tourist damit erwischt, geht der Zoll davon aus, dass er die Mitbringsel weiterverkaufen will. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", betont Martin Brandlhuber, Sprecher des Hauptzollamts München.
Kommt ein Urlauber etwa mit einer nachgemachten Uhr im Gepäck zurück, ein paar gefälschten T-Shirts und Jeans, die offensichtlich für eine Person gedacht sind, sei das noch im grünen Bereich, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Alexander Gaul, der Firmen in Sachen Produktpiraterie vertritt. Bei fünf imitierten Uhren, Dutzenden T-Shirts, Hemden, Jeans und Schuhen in verschiedenen Größen hört die Straffreiheit dagegen auf.
Carpe diem!

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DerlebendeTod
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#758 Beitrag von DerlebendeTod »

NeverMind hat geschrieben: Jede Fälschung verstößt gegen das Markenrecht
Grundsätzlich ja, ABER ich glabue darauf hat die Frage von Devon nicht abgezielt. Für dich als Privatkäufer ist juristisch gesehen, dass Markenrecht erst mal völlig irrelevant.

Wenn du als Privatperson keine Erwerbszwecke mit möglichen Plagiaten (bei Generika entfällt das Markenrecht ohnehin) verfolgst, kannst du auch nicht nach den Vorschriften des Markengesetz verfolgt werden. Das problem bei der Geschichte ist, wann liegen Erwerbs- oder geschäftliche Zwecke vor? Geschäftliche Zwecke setzen die Teilnahme an irgendeiner Form von Gewerbsmäßigen treiben voraus. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Fälschungen verkauft werden sollten, sondern die Beschaffung und die weitere Veräußerung müssen im Rahmen eines Geschäftsbetriebes erfolgen.

Bestellst du über das Internet als Privatperson beispielsweise 1 Packung Original Cialis, die sich als Fälschung herausstellen, liegt keine Handlung zu geschäftlichen Zwecken vor. Hast du allerdings 200 "Original Cialis" bestellt und diese werden vom Zoll beschlagnahmt, könnte der Verdacht des Richters nahe liegen, dass du diese nicht zu rein privaten Zwecken erworben hast und diese weiterverbreiten wolltest.

Und selbst hier wird es für die Justiz schwierig dir einen Verstoß gegen das Markenrecht nachweisen zu können, du könntest ja glaubhaft deutlich machen, dass du beispielsweise lediglich als Besteller einer Gruppe von Freunden und Bekannten bestellt hast, und vorhattest die Pillchen zum Selbstkostenpreis weiterzugeben, somit handelst du wiederum zu privaten Zwecken, also nicht entgegen des Markengesetzes. Hierzu gibt es auch einige Präzidenzfälle, wo selbst bei hoher bestellter Anzahl von Plagiaten kein Verstoß gegen das Markenrecht nachgewiesen werden konnte.

Um es noch mal auf den Punkt zu bringen. Als Privatperson musst du wirklich schon grob fahrlässig handeln, und a) tatsächlich gefälschte Original Ware (und zumindest eifrige Leser von MH dürften kaum so dämmlich sein, die immens überteuerten "Original Produkte" in Onlineshops zu kaufen) in hoher Stückzahl ordern und b) diese dann auch noch GEWINNBRINGEND wieder an den Mann zu bringen. Ich denke von daher kann man, zumindest für die meisten hier von uns, die Thematik wegen Verstoß gegen das Markenrecht getrost zu den Akten legen.

Gruß
Dlt

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#759 Beitrag von Flocki »

tomtom hat geschrieben:Auch wer beispielsweise auf dem Flohmarkt oder im Urlaub irgendwo im Ausland gefälschte Adidas-Schuhe kauft, verstößt nicht gegen das Markenrecht.
VORSICHT! Der Kauf von Plagiaten ohne dass dabei im geschäftlichen Verkehr gehandelt wird, ist zwar in DE zur Zeit noch straffrei, aber in vielen Ländern eben NICHT. Der Kauf der gefälschten Adidas-Schuhe auf einem italienischen Flohmarkt kann z.B. empfindliche Strafen nach sich ziehen - auch wenn es sich nur um ein einziges Paar für den Käufer selbst handelt!

Übrigens hat beim hier schon häufig genannten "handeln im geschäftlichen Verkehr" das Wörtchen "handeln" nichts mit Handel im Sinne von erfolgtem An- und Verkauf zu tun. Nur damit nicht ständig der blödsinnige Hinweis kommt, es müsse "Handel" - also mindestens ein erfolgter Verkauf - nachgewiesen werden. Das muss nämlich weder für die Abgrenzung OWI vs. Strafverfahren noch für die zivilrechtlichen Ansprüche aus Marken- oder Patentschutzrechten!

Was die Markenrechte von Pfizer an "Viagra" angeht, so sind die bei Generika natürlich unbeachtlich, da diese ja unter völlig anderen Warenzeichen angeboten werden. Lediglich wenn jemand tatsächlich "Viagra" (also in der Regel Plagiate) in größerer Menge einführt, kann das gefährlich werden. Aber das macht ja eigentlich niemand - jedenfalls niemand der das Zeug selber nehmen möchte.
DerlebendeTod hat geschrieben:Als Privatperson musst du wirklich schon grob fahrlässig handeln, und a) tatsächlich gefälschte Original Ware (und zumindest eifrige Leser von MH dürften kaum so dämmlich sein, die immens überteuerten "Original Produkte" in Onlineshops zu kaufen) in hoher Stückzahl ordern und b) diese dann auch noch GEWINNBRINGEND wieder an den Mann zu bringen. Ich denke von daher kann man, zumindest für die meisten hier von uns, die Thematik wegen Verstoß gegen das Markenrecht getrost zu den Akten legen.
1. Einfache Fahrlässigkeit reicht!

2. Es ist nach geltender Rechtsprechung bereits fahrlässig, wenn sich beim Import nicht ausführlich informiert wird, ob das einzuführende Produkt die Schutzrechte Dritter verletzt. "Das habe ich nicht gewusst" funktioniert in diesem Zusammenhang als Ausflucht so gut wie nie.

3. Um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zubejahren, reicht bereits die _Absicht_, die eingeführte Ware gewinnbringend an den Mann bringen zu wollen. Dafür muss noch nicht eine einzige Pille verkauft worden sein.

4. Was das "zu den Akten legen" angeht, stimme ich Dir zu 100% zu. ;)

ciao
Flocki

tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#760 Beitrag von tomtom »

DerlebendeTod hat geschrieben:
NeverMind hat geschrieben: Jede Fälschung verstößt gegen das Markenrecht
Ich denke von daher kann man, zumindest für die meisten hier von uns, die Thematik wegen Verstoß gegen das Markenrecht getrost zu den Akten legen.
Dlt
Ich denke auch, wir sollten die Diskussion zu Verstößen gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht an diese Stelle nun beenden, da das ist hier kein juristischens Seminar ist. Es sei denn, es gibt noch spezielle Fragen ...

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