Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
@ woodcarver,
an sich kann ich mir die Frage selbst beantworten, aber ich frag jetzt trotzdem mal.
Bei dem Shop wo du bestellt hattest, waren es als original deklarierte Cialis, die du da bestellt hast, oder?
Gruß
Dlt
an sich kann ich mir die Frage selbst beantworten, aber ich frag jetzt trotzdem mal.
Bei dem Shop wo du bestellt hattest, waren es als original deklarierte Cialis, die du da bestellt hast, oder?
Gruß
Dlt
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
@ woodcarver:
Du solltest weder auf das Zollschreiben noch auf das Schreiben der Lilly-Anwälte anworten. Sonst stellen die dir möglicherweise noch die Kosten für die Vernichtung der Tabs in Rechnung.
Wenn du nicht antwortest, wirst du voraussichtlich keine weiteren Schreiben vom Zoll oder/und den Lilly-Anwälten erhalten. Irgendwann wird wahrscheinlich aber noch der Bußgeldbescheid aus Darmstadt kommen...
Du solltest weder auf das Zollschreiben noch auf das Schreiben der Lilly-Anwälte anworten. Sonst stellen die dir möglicherweise noch die Kosten für die Vernichtung der Tabs in Rechnung.
Wenn du nicht antwortest, wirst du voraussichtlich keine weiteren Schreiben vom Zoll oder/und den Lilly-Anwälten erhalten. Irgendwann wird wahrscheinlich aber noch der Bußgeldbescheid aus Darmstadt kommen...
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Das Zollschreiben in meinem Fall sollte ich ausdrücklich nicht beantworten, sondern das Schreiben aus Darmstadt abwarten (gemäß Hinweis in dem Zollschreiben). Das kam dann 3 Monate später und wenn man darauf dann nicht reagiert, triggert man die 1.Eskalationsstufe, d.h. es wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und ein Gerichtstermin wird fällig.tomtom hat geschrieben:Du solltest weder auf das Zollschreiben noch auf das Schreiben der Lilly-Anwälte anworten.
woodcarver hat allerdings ja schon auf beide Schreiben reagiert und wie sich das auswirkt, werden wir hoffentlich noch erfahren:
woodcarver hat geschrieben:Mein "sowas brauch ich nicht als 77-jähriger Wittwer"-Brief kommt Mo. 8.2.16 bei den Grünen + RA per Einschr. Brief an......
Auf den beiden Vernichtungserklärungen hab ich handschriftlich vermerkt "nicht bestellt, gehört nicht mir, können Sie gerne vernichten" und dann (dummerweise) unterschrieben. Bisher kam keine Zoll- Anrwort, OWI oder SB.
Carpe diem!
"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
@ all,
ich habe mir jetzt nochmals sämtliche Dokumente angesehen zu dem aktuellen Fall von woodcarver.
Ich versteh aber einige Dinge hier einfach nicht, und vielleicht kann mich ja jemand aufklären:
- Ich kann nirgends auch nur einen eindeutigen Hinweis darauf finden, welches Tada Produkt da tatsächlich geliefert wurde, oder übersehe ich da etwas???? Klar steht im Biref des Zoll`s "...werde hierüber den INHABER der Entscheidung unterrichten". Aber wenn es wirklich zu einem Verfahren kommen würde, würde mich da schon ernsthaft interessieren, was die Burschen da wirklich geliefert haben.
Unter Punkt 4 im Zollschreiben "Warenbeschreibung" : Tabletten mit dem Wirkstoff Muster (auch keine eindeutige Angabe)
- Wieso wird als "Inhaber" immer wieder die ICOS Corporation genannt? Eli Lilly hat diesen Konzern bereits 2007 aufgekauft??
- Mal angenommen es wurden aber tatsächlich "Original" Cialis bei dem genannten Shop bestellt. Hier ist die Rede von einer Stückzahl von über 200 Tabs. Wenn ich mir jetzt mal die Preise für ORIGINAL Cialis bei einer Canadischen Online Apotheke ( https://www.canadadrugs.com/products/cialis/20mg ansehe --> 40 Stück 776,- US$ und das jetzt großzügig auf 200 Tabs mal hochrechne, kommen wir auf so eine geschmeidige Summe von 3.880,- US$. Das deckt sich auch so ziemlich mit unseren deutschen Apothekenpreisen.
Das ist jetzt aber der Preis für wirklich Original Apotheken Ware. Hier wäre meine bitte an woodcarver, näher zu erleutern, was er da genau "nicht" bestellt hat, und vor allem ob du allen ernstes für 3.000,-€ aufwärts, Tabletten bei einem Shop bestellt hast, den du vorher nicht kanntest
Man möge mich unwissenden bitte erleuchten
Gruß
Dlt
ich habe mir jetzt nochmals sämtliche Dokumente angesehen zu dem aktuellen Fall von woodcarver.
Ich versteh aber einige Dinge hier einfach nicht, und vielleicht kann mich ja jemand aufklären:
- Ich kann nirgends auch nur einen eindeutigen Hinweis darauf finden, welches Tada Produkt da tatsächlich geliefert wurde, oder übersehe ich da etwas???? Klar steht im Biref des Zoll`s "...werde hierüber den INHABER der Entscheidung unterrichten". Aber wenn es wirklich zu einem Verfahren kommen würde, würde mich da schon ernsthaft interessieren, was die Burschen da wirklich geliefert haben.
Unter Punkt 4 im Zollschreiben "Warenbeschreibung" : Tabletten mit dem Wirkstoff Muster (auch keine eindeutige Angabe)
- Wieso wird als "Inhaber" immer wieder die ICOS Corporation genannt? Eli Lilly hat diesen Konzern bereits 2007 aufgekauft??
- Mal angenommen es wurden aber tatsächlich "Original" Cialis bei dem genannten Shop bestellt. Hier ist die Rede von einer Stückzahl von über 200 Tabs. Wenn ich mir jetzt mal die Preise für ORIGINAL Cialis bei einer Canadischen Online Apotheke ( https://www.canadadrugs.com/products/cialis/20mg ansehe --> 40 Stück 776,- US$ und das jetzt großzügig auf 200 Tabs mal hochrechne, kommen wir auf so eine geschmeidige Summe von 3.880,- US$. Das deckt sich auch so ziemlich mit unseren deutschen Apothekenpreisen.
Das ist jetzt aber der Preis für wirklich Original Apotheken Ware. Hier wäre meine bitte an woodcarver, näher zu erleutern, was er da genau "nicht" bestellt hat, und vor allem ob du allen ernstes für 3.000,-€ aufwärts, Tabletten bei einem Shop bestellt hast, den du vorher nicht kanntest

Man möge mich unwissenden bitte erleuchten


Gruß
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Es handelte sich wohl um eine nicht in dieser Menge bestellte Erzatzlieferung.DerlebendeTod hat geschrieben:Hier wäre meine bitte an woodcarver, näher zu erleutern, was er da genau "nicht" bestellt hat, und vor allem ob du allen ernstes für 3.000,-€ aufwärts, Tabletten bei einem Shop bestellt hast, den du vorher nicht kanntest
woodcarver hat geschrieben:Als ich noch im Ahnungslostal war hab ich im Sept.15 Tada bei den braungebrannten Docs aus CAN bestellt (.ru-website!). Weil nichts ankam, hab ich Depp einen "resend" beantragt (anstatt Geld zurück). Der resend war mit >200 pills (nie bestellt) vielleicht auffällig und wurde von den Grünen in Fra gestoppt mit dem üblichen Formular (Vernichtung mit Zustimmungsfiktion).
Wenn Männer Wert auf Weiber legen,
tun Sie's meist der Laiber wegen.
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
So ähnlich hätte ich es jetzt auch rausgelesenbig-mike hat geschrieben: Es handelte sich wohl um eine nicht in dieser Menge bestellte Erzatzlieferung.

Darum soll er hier jetzt bitte etwas ins Detail gehen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass er 10 Stück bestellt hat, und die ihm dann über 200 geliefert haben...
Gruß
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Die ICOS wird vom Zoll erwähnt, weil die ICOS CORP, US Patentinhaberin bzw. Anmelderin ist. Wem der Laden gerade gehört, ist da zweitrangig.
Ob "Cialis" oder ein Generikum bestellt wurde, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Die auf den Wirkstoff Tadalafil gründenden Schutzrechte hängen nicht an der Frage der widerrechtlichen Verwendung der Marke "Cialis". Die Anwälte von Lilly hat man also sowohl bei tadalafilhaltigen Generika am Hals wie auch bei gefälschten Cialis - wobei letztere dann nicht mal Tadalafil enthalten müssen, da die Markenrechtsverletzung ja vom Wirkstoff gar nicht abhängt.
Das mit dem "nicht bestellt" habe ich auch nicht verstanden. Ich befürchte, das wird auch der Darmstädter Amtsrichter nicht verstehen, sofern der User gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid tatsächlich Einspruch einlegen würde. Ich kenne keinen außereuropäischen Pillenshop, der 280 Tabs mal eben so als kostenlose Warenprobe verschickt oder diese Menge ohne vollständige Vorkassenleistung auf den Weg bringt. Damit fällt also auch die Möglichkeit aus, dass sich jemand einen Spaß erlaubt hat - außer er hätte sich diesen Spaß eine mindestens dreistellige Summe kosten lassen. Und eine "versehentlich" umfangreichere Liefermenge als eigentlich bestellt ist für das Bußgeldverfahren wenig ausschlaggebend, da ja der Verstoß gegen das Verbringungsverbot nicht von der Menge abhängig ist.
Aber das Bußgeldverfahren ist eh nicht das Problem. Wenn der Bescheid kommt, zahlt man das Bußgeld und die Sache ist erledigt.
Was Lilly macht, steht auf einem anderen Blatt. Bei eher kleinen Mengen machen die bekanntermaßen gar nichts, weil auch die Anwälte von Lilly wissen, dass ihre Erfolgsaussichten daran hängen, ob ein Richter ein Handeln im geschäftlichen Verkehr annimmt - denn nur dann greift das Patent bzw. das UWG. Ob nach deren Sicht die 280 Tabs jetzt eine "kleine Menge" sind, wird woodcarver in Kürze erfahren, denn der nächste Schritt wäre dann eine einsteilige Verfügung zur Abwendung der Wiederholungsgefahr. Die bekommt er dann vom Gericht zugestellt, die wird nämlich ohne Anhörung sofort durchgewunken, da der Verfügungsanspruch offensichtlich ist und der Verfügungsgrund - hier die Dringlichkeit - regelmäßig vermutet wird. Falls die einstweilige Verfügung eintrudelt, kommt man um den Weg zum Anwalt nicht mehr herum. Dann ist es allerdings teurer, als wäre man gleich zum Anwalt gegangen. Andererseits hat man sich dessen Konsultation (und Kostennote) natürlich gespart, wenn Lilly die Angelegenheit auf sich beruhen lässt.
Woodcarver wird uns hoffentlich auf dem Laufenden halten, wie die Sache weitergeht...
ciao
Flocki
Ob "Cialis" oder ein Generikum bestellt wurde, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Die auf den Wirkstoff Tadalafil gründenden Schutzrechte hängen nicht an der Frage der widerrechtlichen Verwendung der Marke "Cialis". Die Anwälte von Lilly hat man also sowohl bei tadalafilhaltigen Generika am Hals wie auch bei gefälschten Cialis - wobei letztere dann nicht mal Tadalafil enthalten müssen, da die Markenrechtsverletzung ja vom Wirkstoff gar nicht abhängt.
Das mit dem "nicht bestellt" habe ich auch nicht verstanden. Ich befürchte, das wird auch der Darmstädter Amtsrichter nicht verstehen, sofern der User gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid tatsächlich Einspruch einlegen würde. Ich kenne keinen außereuropäischen Pillenshop, der 280 Tabs mal eben so als kostenlose Warenprobe verschickt oder diese Menge ohne vollständige Vorkassenleistung auf den Weg bringt. Damit fällt also auch die Möglichkeit aus, dass sich jemand einen Spaß erlaubt hat - außer er hätte sich diesen Spaß eine mindestens dreistellige Summe kosten lassen. Und eine "versehentlich" umfangreichere Liefermenge als eigentlich bestellt ist für das Bußgeldverfahren wenig ausschlaggebend, da ja der Verstoß gegen das Verbringungsverbot nicht von der Menge abhängig ist.
Aber das Bußgeldverfahren ist eh nicht das Problem. Wenn der Bescheid kommt, zahlt man das Bußgeld und die Sache ist erledigt.
Was Lilly macht, steht auf einem anderen Blatt. Bei eher kleinen Mengen machen die bekanntermaßen gar nichts, weil auch die Anwälte von Lilly wissen, dass ihre Erfolgsaussichten daran hängen, ob ein Richter ein Handeln im geschäftlichen Verkehr annimmt - denn nur dann greift das Patent bzw. das UWG. Ob nach deren Sicht die 280 Tabs jetzt eine "kleine Menge" sind, wird woodcarver in Kürze erfahren, denn der nächste Schritt wäre dann eine einsteilige Verfügung zur Abwendung der Wiederholungsgefahr. Die bekommt er dann vom Gericht zugestellt, die wird nämlich ohne Anhörung sofort durchgewunken, da der Verfügungsanspruch offensichtlich ist und der Verfügungsgrund - hier die Dringlichkeit - regelmäßig vermutet wird. Falls die einstweilige Verfügung eintrudelt, kommt man um den Weg zum Anwalt nicht mehr herum. Dann ist es allerdings teurer, als wäre man gleich zum Anwalt gegangen. Andererseits hat man sich dessen Konsultation (und Kostennote) natürlich gespart, wenn Lilly die Angelegenheit auf sich beruhen lässt.
Woodcarver wird uns hoffentlich auf dem Laufenden halten, wie die Sache weitergeht...
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Flocki
- DerlebendeTod
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
@ Flocki,
danke für die Erläuterungen. Da hab ich jetzt den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen, und nicht dran gedacht, dass das Patent für Tada erst 2018 abläuft...
Zu den anderen Punkten, ist ja woodcarver vielleicht so lieb, und bringt hier etwas Licht ins dunkle.
Gruß
Dlt
danke für die Erläuterungen. Da hab ich jetzt den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen, und nicht dran gedacht, dass das Patent für Tada erst 2018 abläuft...
Zu den anderen Punkten, ist ja woodcarver vielleicht so lieb, und bringt hier etwas Licht ins dunkle.
Gruß
Dlt
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- Registriert: Samstag 20. Dezember 2014, 09:41
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
@ Flocki
nur zu meinem Verständnis, was ist mit den Generika die Tadalafil enthalten, wie nz.B Vidalista oder wie sich die Anderen auch noch nennen.
Ich bin davon ausgegangen, die werden in Indien mit einer Lizenz des Patentinhabers hergestellt und unter dem neuen Markennamen vertrieben,Nur die Einfuhr und der Handel wäre
in D/EU gesetzwidrig.
Ich bin offensichtlich auf diesem Gebiet Laie.
Schonmal vielen Dank
Edit: Der lebende Tod war wohl schneller.
nur zu meinem Verständnis, was ist mit den Generika die Tadalafil enthalten, wie nz.B Vidalista oder wie sich die Anderen auch noch nennen.
Ich bin davon ausgegangen, die werden in Indien mit einer Lizenz des Patentinhabers hergestellt und unter dem neuen Markennamen vertrieben,Nur die Einfuhr und der Handel wäre
in D/EU gesetzwidrig.
Ich bin offensichtlich auf diesem Gebiet Laie.
Schonmal vielen Dank
Edit: Der lebende Tod war wohl schneller.
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- mensHELPer
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Ob die Herstellung in Indien mit Genehmigung des Lizenzinhabers erfolgt oder auf Grund des in Indien für den lokalen Markt gar nicht mehr bestehenden Patentschutzes ohne dessen Genehmigung erfolgt, ist völlig egal - denn woodcarver ist weder der Hersteller noch richtet sich der Anspruch von Lilly in diese Richtung.
Was die OWI angeht, ist das natürlich auch egal - Tadalafil darfst Du nicht einführen, gleichgültig ob Original oder Generikum. Und gleichgültig ob mit oder ohne Genehmigung des Rechteinhabers hergestellt.
Der Anspruch von Lilly hängt am "Handeln im geschäftlichen Verkehr". Dazu muss es sich aber gar nicht um ein florierendes Gewerbe handeln, sondern es genügt, wenn die eingeführten Tabs mit dem Ziel erworben wurden, diese an Dritte zu veräußern. Da sich 280 Tabs zu 20 mg ohne Überschreitung der Dosierungsempfehlung des Herstellers innerhalb von weniger als 2,5 Jahren verbrauchen lassen, halte ich den Vorwurf für abwegig. Aber das bedeutet natürlich nicht, dass Lilly es nicht dennoch versucht...
ciao
Flocki
Was die OWI angeht, ist das natürlich auch egal - Tadalafil darfst Du nicht einführen, gleichgültig ob Original oder Generikum. Und gleichgültig ob mit oder ohne Genehmigung des Rechteinhabers hergestellt.
Der Anspruch von Lilly hängt am "Handeln im geschäftlichen Verkehr". Dazu muss es sich aber gar nicht um ein florierendes Gewerbe handeln, sondern es genügt, wenn die eingeführten Tabs mit dem Ziel erworben wurden, diese an Dritte zu veräußern. Da sich 280 Tabs zu 20 mg ohne Überschreitung der Dosierungsempfehlung des Herstellers innerhalb von weniger als 2,5 Jahren verbrauchen lassen, halte ich den Vorwurf für abwegig. Aber das bedeutet natürlich nicht, dass Lilly es nicht dennoch versucht...
ciao
Flocki