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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Mittwoch 25. November 2015, 12:38
von Dieter666
Spekulationen sind müßig, solange wir nicht wissen, wo die Ware verschickt wurde.

Das ganze Thema ist etwas komplizierter, lest Euch etwa das hier durch:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... _node.html
Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversandes grundsätzlich keine Arzneimittel aus einem Mitgliedsstaat der EU bestellen.
aber:
Nicht gewerbsmäßiges Versenden durch Privatpersonen.
Arzneimittel, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat legal gekauft werden und die Sie sich von einer Privatperson ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge aus einem der oben genannten Staaten schicken lassen, können Sie auf dem Postweg erhalten.
Und jetzt:
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EU beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Dazu dürfen die Zollbehörden Postsendungen öffnen lassen und prüfen, ob sie Waren enthalten, die einer Verbrauchsteuer unterliegen oder deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote und Beschränkungen verstoßen. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Po ... _node.html

Und hier ein Beispiel, wie rigoros das gehandhabt wird/werden kann:
Besonderheit Tabakwaren

Steuerzeichen auf einer Zigarettenschachtel

Werden Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet, so liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz vor.

Da Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen in Deutschland nicht verkehrsfähig sind, werden sie von der Zollverwaltung bereits bei der Lieferung sichergestellt und vernichtet!

Dies gilt sowohl für Sendungen von privat an privat als auch von einem Versandhändler an privat.

Re: Sendung von SEP ist beschlagnahmt worden

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2015, 03:15
von grasi
Flocki hat geschrieben:
Michael-MG hat geschrieben:Der Zoll macht ja auch Stichproben bei Sendungen innerhalb der EU.
[...]
Offensichtlich hat man die Sendung wohl noch nicht geöffnet, denn sonst wäre ja eine Beschlagnahme erfolgt mit Benachrichtigung und nachfolgendem Ordnungsgeld. (bei kleinen Mengen zum Eigenbedarf).
Nein, dass kann alles nicht sein! Es ist zwar richtig, dass der Zoll auch stichprobenmäßig innereuropäische Sendungen kontrolliert, die werden jedoch _entweder_ geöffnet (bei einem Verdacht auf Tabak/Alkohol/Drogen/Tabs/etc.) _oder_ normal zugestellt.
Die Aussage stimmt so nicht. Es kann sehr wohl so sein und der Zoll öffnet die Sendung nicht automatisch.

Ich hatte vor kurzem genau den gleichen Fall wie "gifted". Genau derselbe Brief mit der Aufforderung, die Sendung abzuholen und dass ab dem 10. Tag erhebliche Gebühren anfallen. Also bin ich direkt zum Zollamt gegangen (ich wusste allerdings, um welche Bestellung es sich handelte, und die war ganz legal). Dort habe ich dem Zollbeamten die Rechnung gezeigt, ich musste keine Zollgebühren/Einfuhrumsatzsteuer bezahlen (da Warenwert unter der Freigrenze von 150 EUR bzw. 22 EUR war) und bekam eine ungeöffnete Sendung ausgehändigt. Auch die erwähnten Lagergebühren von 0,50 EUR pro Tag wurden nicht fällig. (Beträge unter 5 EUR zieht der Zoll wohl nicht ein). Problem laut Zollbeamten war, dass auf der Sendung von außerhalb der EU kein Warenwert deklariert war und das hat dann dieses Standardschreiben verursacht.

Auf der Sendung selbst ist ein rot/gelber Aufkleber mit den Worten: "ZOLL-SENDUNG. Diese Sendung darf nur an ein Zollamt ausgeliefert werden. Nicht an den Empfänger zustellen! (Waren, die die Voaussetzungen der Artikel 9 und 10 des Vertages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht erfüllen)".

Ich denke somit auch, dass es sich um eine andere Sendung handeln muss, die von außerhalb der EU versendet wurde.

Re: Sendung von SEP ist beschlagnahmt worden

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2015, 08:05
von Flocki
grasi hat geschrieben:
Flocki hat geschrieben:
Michael-MG hat geschrieben:[...] Sendungen innerhalb der EU.
[...]
Offensichtlich hat man die Sendung wohl noch nicht geöffnet, denn sonst wäre ja eine Beschlagnahme erfolgt mit Benachrichtigung und nachfolgendem Ordnungsgeld. (bei kleinen Mengen zum Eigenbedarf).
Nein, dass kann alles nicht sein! Es ist zwar richtig, dass der Zoll auch stichprobenmäßig innereuropäische Sendungen kontrolliert, die werden jedoch _entweder_ geöffnet (bei einem Verdacht auf Tabak/Alkohol/Drogen/Tabs/etc.) _oder_ normal zugestellt.
Die Aussage stimmt so nicht. Es kann sehr wohl so sein und der Zoll öffnet die Sendung nicht automatisch.

Ich hatte [...] Warenwert unter der Freigrenze von 150 EUR bzw. 22 EUR [...] Sendung von außerhalb der EU [...]
Bevor Du behauptest, meine Aussagen würden nicht stimmen, möchte ich doch darum bitten, sie zuvor zu _lesen_! Deine Ausführungen bezogen sich offensichtlich auf eine Sendung von _außerhalb_ der EU. Und nicht etwa auf "Stichproben innereuropäischer Sendungen"!

Also nochmal deutlich: Eine Sendung aus der EU, die stichprobenmäßig kontrolliert wird, liegt niemals ungeöffnet zur Abholung beim Zoll bereit!

Daraus lässt sich auch ganz einfach schlussfolgern, dass (sofern die Angaben von SEP korrekt sind) es sich hier nicht um eine Lieferung von PDE-5-Hemmern durch SEP handeln _kann_! Denn entweder wäre der unwahrscheinliche Fall einer innereurop. Kontrolle eingetreten, dann läge die Sendung aber jetzt in Darmstadt oder sie kommt von außerhalb der EU und liegt beim Zoll, dann ist sie nicht von SEP.

ciao
Flocki

Re: Gastbehauptung: Sendung von SEP ist beschlagnahmt worden

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2015, 09:12
von grasi
Und doch kann es so sein - deswegen habe ich in meinem letzten Satz ja geschrieben, dass es sich vermutlich um eine andere Sendung von außerhalb der EU handeln muss.
Provokation gegen anderen User gelöscht von MOD

Re: Gastbehauptung: Sendung von SEP ist beschlagnahmt worden

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2015, 09:47
von Flocki
grasi hat geschrieben:Und doch kann es so sein
NEIN - EINE INNEREUROPÄISCHE SENDUNG LIEGT NIEMALS UNGEÖFFNET AM ZOLL ZUR ABHOLUNG!

Diese Aussage gilt natürlich weder für außereuropäische Sendungen beim Zoll, noch für Gummibärchentüten beim Aldi oder für sonstwas. Hab ich aber auch nicht behauptet! ;)

ciao
Flocki

Re: Gastbehauptung: Sendung von SEP ist beschlagnahmt worden

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2015, 10:15
von grasi
Genau, und deswegen habe ich ja geschrieben, dass die Sendung von einem Nicht-EU-Land kommen muss.

Also kann das "Offensichtlich hat man die Sendung wohl noch nicht geöffnet, denn sonst wäre ja eine Beschlagnahme erfolgt mit Benachrichtigung und nachfolgendem Ordnungsgeld. (bei kleinen Mengen zum Eigenbedarf)" sehr wohl sein!

Re: Gastbehauptung: Sendung von SEP ist beschlagnahmt worden

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2015, 10:34
von Flocki
Lies bitte nochmal Deinen ersten Satz in Deinem Posting:
https://menshelp.co/viewtopic.php?f=13& ... 10#p119062

:palm:

Und den Rest diskutieren wir dann vielleicht besser per PN weiter...

ciao
Flocki

Re: Gastbehauptung: Sendung von SEP ist beschlagnahmt worden

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2015, 10:54
von grasi
Lies bitte nochmals deinen ersten Satz in deinem Posting:
https://menshelp.co/viewtopic.php?f=13& ... 10#p119042

Du zitierst genau 2 Sätze und schreibst dann darauf: "Nein, das(s) kann alles nicht sein"

Beides kann aber sein, denn:
1. Der Zoll macht auch Stichproben innerhalb der EU
2. Der Zoll öffnet nicht generell jede Sendung

Und genau deswegen hatte ich geschrieben, dass die Aussage bezogen auf das Zitat so nicht stimmt und "Es kann sehr wohl so sein".

Ich hoffe, dass damit jetzt die Diskussion beendet ist.

Re: Gastbehauptung: Sendung von SEP ist beschlagnahmt worden

Verfasst: Donnerstag 3. Dezember 2015, 11:14
von Flocki
grasi hat geschrieben:Beides kann aber sein, denn:
1. Der Zoll macht auch Stichproben innerhalb der EU
2. Der Zoll öffnet nicht generell jede Sendung
Ich gebe es auf. Mir reicht es völlig, wenn der Rest der Welt verstanden hat, dass "1." und "2." niemals gemeinsam auftritt! Und der Rest der Welt mag sich ein eigenes Urteil darüber bilden, wer hier korrekte Aussagen abgibt und wer nicht.

Und was die in Rede stehende Sendung angeht, hoffe ich mal dass der OP uns noch aufklärt, was es damit auf sich hat. Von SEP ist die jedenfalls nicht!

ciao
Flocki

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 6. Februar 2016, 01:08
von woodcarver
MOD: [Beitrag auf Wunsch des Benutzers gelöscht]