Humphrey hat geschrieben:Vielen Danke für das klare Statement (90). Ich hatte einige andere Postings wohl mißverstanden, dass hier angenommen würde, es seien nur weniger als 90 erlaubt.
Das hängt von der Dosierung ab. Bei 200ern also nur 45.
Humphrey hat geschrieben:Ich krieg die Verlinkung nicht richtig hin, aber es hieß einmal "Der Anwalt der Gegenseite erklärte mir das die alles was über den Eigenbedarf für drei Monate hinaus geht automatisch als Handel ansehen.Der Eigenbedarf liegt bei 15 Tabletten pro Monat.Sprich 45 Stück für drei Monate."
Da fehlen jede Menge Details! "Anwalt der Gegenseite" ist aber ein Hinweis auf eine Zivilsache und da ging es [Glaskugelmodus] vermutlich um einen Patentstreit mit Lilly [/Glaskugelmodus] und deren Anwälte gehen nun erfahrungsgemäß für die Abmahnung in der Tat von einer Grenze von 45 Standarddosierungen aus (weil sie ohne den Vorwurf "Handel" gar nicht erst abmahnen können). Das hat aber nichts mit OWI oder Strafverfolgung zu tun und ist eine ganz andere Baustelle.
Humphrey hat geschrieben:Bringe ich 50 Kamagra mit (die haben hier sicher keine Zulassung), ist das nicht erlaubt Bringe ich 500 Original Cialis/Viagra mit, ist das auch nicht erlaubt".
"Zulassung" ist kein relevantes Kriterium! Die genannten 50 Kamagra im Reisegepäck sind genauso okay wie 50 Viagra (sofern die original sind) - 500 Stück sind bei beiden Sorten natürlich weit über der 3-Monatsgrenze.
Humphrey hat geschrieben:Zu der anderen Sache: Na ja, wenn mit der Post geschickt wurde und keine anderen Beweise (Kontounterlagen o.ä.) vorhanden sind, ists ne Sache, die vor dem AG immer "in dubio pro reo" ausgehen müsste, denn auch die böse Nachbarin könnte mobben und auf einen anderen Namen und eine andere Adresse bestellen wollen, gerade mit dem Ziel, dass der Adressat Ärger bekommt.
Und die hat die 100 Euro Vorkasse gezahlt, um den Nachbarn zu ärgern? Da muss der Richter aber arg angetrunken sein, wenn das durchgeht...
Die Annahme, die richterliche Entscheidung müsse auf "Beweisen" beruhen, die jede noch so absurde Möglichkeit, dass es anders war ausschließt, ist ein VRI (="volkstümlicher Rechtsirrtum")! Für eine NN-Sendung mag man damit vielleicht durchkommen, aber ansonsten wette ich ein Monatsgehalt, wie die "freie Beweiswürdigung" des Richters ausgeht.
Humphrey hat geschrieben:Es sollen schon ganze Küchen im Wege des Mobbings bestellt worden sein...
Per Vorkasse? Das glaube ich im Leben nicht. Nachweise bitte! Und wenn mein Nachbar mir 'ne Küche per Vorkasse bestellt, kommt das auch nicht vor Gericht. Ich geh dann nach nebenan und bedanke mich artig.
Humphrey hat geschrieben:Wenn der Betreffende dann sogar zum Bestellzeitpunkt nachweislich schon länger im Ausland weilte, wird der Anfangsverdacht noch dünner.
Unsinn. Wenn "im Ausland" eine einsame Insel ohne Internet und Mobilfunk wäre, dann vielleicht. Ansonsten ist eine Bestellung in einem Internetshop ja wohl kaum an den Aufenthaltsort des Bestellers geknüpft.
Humphrey hat geschrieben:das dann zuständige Rechtsmittelgericht (OLG) würde sowas nicht durchgehen lassen
Es gibt in der Regel kein "zuständiges Rechtsmittelgericht", weil die Geldbuße selten über 250 Euro liegt. Wenn der Amtsrichter den Hammer schwingt, ist die Sache durch!
ciao
Flocki