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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 15:02
von NeverMind
tomcat hat geschrieben:Eben @Dieter. Wie oben schon gesagt behält es sich der Zollbeamte vor, die Pillen zu beschlagnahmen.
Wie kommst du darauf, das geht doch aus den von Dieter zitierten Passagen nicht hervor, denn es handelt sich bei den gemeinten Pillen nämlich NICHT um
gefälschte Arzneimittel, z.B. eine Nachahmung eines am Markt bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom eigentlichen Hersteller stammt
Ein Generikum wie zB. Kamagra ist ja nicht gefälscht, es sind damit gefälschte, nachgeahmte Viagra oder Cialis gemeint.

Edit: papa-leone hat es auch richtiggestellt, vlt. sieht tomcat jetzt ein, dass er falsch liegt :?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 15:25
von Dieter666
The never ending story ...

Es ist alles schon gesagt worden ...

Und nochmals:

ich habe in den letzten 7 Jahren auf Flugreisen nach London, mehrere Male in die USA (mit Zwischenlandungen in Paris, Amsterdam, London, ... und auf dem Rückweg in Atlanta, New York etc), auf die Kanarischen Inseln usw immer meine Pillen dabei gehabt - ohne Probleme. Außerdem habe ich aus den USA Aspirin (100 Stück à 300 mg 1$), andere dort viel preiswertere Medis und Melatonin für Freunde mitgebracht - das hat niemand interessiert!

Nur zu Anfang der "Flüssigkeits-Regel" hat mich mal ein englischer Kontrolleur angeraunzt wegen des Omeprazol-Fläschchens - das habe ich dann geschüttelt, damit er die Kapseln hört und dazu gesagt "No liquid", da war alles ok.

Und mein Kumpel bringt von seinen Geschäftsreisen nach Indien, Bangladesh, Indonesien usw immer Generika mit - für seine Mitarbeiter (sagt er) ... :D

Mein Beatmungsgerät ist auch schon mehrfach dem Drogen-Wischtest unterzogen worden - ohne Ergebnis natürlich.

Also macht Euch nicht in die Hose!

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 15:26
von tomcat
Kamagra gilt in DE als "gefälschtes Potenzmittel".

siehe Stiftung Warentest
https://www.test.de/Potenzprobleme-Dies ... 6-1801932/

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 15:31
von Dieter666
Der test-Artikel ist von 2009 ...

Und da ging es um die "Einfuhr" des damals noch patentgeschützten Viagra-Generikums - nicht das Mitbringen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 15:41
von Fledermann
@tomcat: Da ist die Rede von 600.000 Viagra-Imitaten UND 50.000 Potenzpillen der Marke "Kamagra", also von Fälschungen und Generika. A ist nicht gleich B.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 16:33
von Scarface
Dieter666 hat geschrieben:Also bitte ganz ruhig bleiben und die offiziellen Verlaubarungen lesen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.
Aber es ging mir um die Ausreise... Wenn ich (noch in D) kontrolliert werde (Handgepäck) könnten die nicht ein Rezept bzw. Bescheinigung vom Arzt sehen wollen? Gibt es solche "Bescheinigungen" überhaupt?

Und ich denke bei diesem offiziellen Statement geht es auch nur um nicht rezeptpflichtige Medikamente... Sonst könnte sich ein Junkie doch mit Opiaten eindecken und würde argumentieren das die Opiate Apothekenware aus seinem letzten Urlaub sind und somit legal in seinem Besitz :) Und ja ich weiss, PDE-5 Hemmer fallen nicht unter das BtmG. Das war nur ein Beispiel :)

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 18:05
von tomcat
@Dieter: Scheint mir jetzt eher ein akademisches Problem zu sein.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 18:49
von NeverMind
tomcat hat geschrieben:Scheint mir jetzt eher ein akademisches Problem zu sein.
tomcat, du hast offensichtlich ein Verständnisproblem und willst es nicht zugeben. Falls du andere Meinungen sachlich mit Quellenangabe widerlegen kannst, dann mache das bitte und ich ziehe den Hut vor dir, aber verunsichere nicht andere User durch deine unzutreffende Interpretation.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 21:05
von Dieter666
@scarface:

Für Opiate und anderes, was unter das Betäubungsmittelgestz fällt (Controlled substances hei0t es in anderen Ländern) gelten Sonderregelungen(aus meinem obigen link):

Besondere Bestimmungen sind für Arzneimittel zu beachten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. Morphin) und damit einer besonderen Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht durch den behandelnden Arzt bedürfen.
Die aufgrund dieser ärztlichen Verschreibung für den eigenen Bedarf erworbenen Betäubungsmittel darf ein Reisender in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus Deutschland ausführen oder nach Deutschland einführen. Je nach Reiseziel sind hier jedoch verschiedene Voraussetzungen zu beachten, die im Folgenden dargestellt sind:
PS:

Auch für Stoffe, die für doping geeignet sind, gibt es extra Beschränkungen - aber dazu zählen PDE5-Hemmer zum Glück (noch?) nicht.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Montag 13. Juli 2015, 18:53
von Flocki
Scarface hat geschrieben:Aber es ging mir um die Ausreise... Wenn ich (noch in D) kontrolliert werde (Handgepäck) könnten die nicht ein Rezept bzw. Bescheinigung vom Arzt sehen wollen? Gibt es solche "Bescheinigungen" überhaupt?

Und ich denke bei diesem offiziellen Statement geht es auch nur um nicht rezeptpflichtige Medikamente... Sonst könnte sich ein Junkie doch mit Opiaten eindecken und würde argumentieren das die Opiate Apothekenware aus seinem letzten Urlaub sind und somit legal in seinem Besitz :) Und ja ich weiss, PDE-5 Hemmer fallen nicht unter das BtmG. Das war nur ein Beispiel :)
Das von mir Geschriebene bezieht sich auf die Ein- _und_ Ausreise! Du kannst also PDE-5-Hemmer gleich welcher Art im Reiseverkehr nach und aus DE ein- und ausführen, sofern es sich um einen "gewöhnlichen Reisebedarf" handelt. Dieser war - mangels genauer gesetzlicher Definition - früher als "Monatsbedarf" festgesetzt, inzwischen hat sich der Zoll auf einen 3-Monatsbedarf festgelegt. In der Praxis wird das aber nicht besonders genau nachgerechnet. Wenn Du aus DE ausreist, sind natürlich zusätzlich ggf. die Bedingungen des Einreiselandes relevant.

Du benötigst auch kein "Rezept" oder sonstwas.

Für Drogen funktioniert das natürlich nicht, da da ja üblicherweise bereits der Besitz strafbar ist. Für Mittel, die in Anlage III des BtMG erwähnt sind, brauchst Du allerdings in der Tat eine entsprechende Bescheinigung.

Nochwas: Wer meinen Ausführungen generell keinen Glauben schenken mag und andererseits zu faul ist, mal selber die entspr. Vorschriften einzusehen, der frage einfach bei der nächsten Reise mal einen Zöllner. Die sind in der Regel auch sehr gut über die gesetzlichen Bestimmungen informiert.

ciao
Flocki