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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Freitag 26. Juni 2015, 16:51
von walker
"Richtig ist zwar, dass auch beim Vorrätighalten bereits die Intention bestehen muss, die Medikamente der Verfügungsgewalt anderer Personen zu überlassen"

Beim Vorrätighalten von +-500 Tabs besteht bei einem hartgesottenem MH-User ganz eindeutig die Intention die Tabs zum Eigenbedarf einzuwerfen.

Wenn man aber ausgeht vom Wurfverhalten von Otto Normalverbraucher samt seinem Eigenbedarf dann kann man getrost die Mengen unseres "Vorrätighaltens" durch 10 dividieren, CH macht es vor:

Spiderman hat geschrieben:Hier die offizielle Verlautbarung von Swissmedic (Schweiz):

https://www.swissmedic.ch/marktueberwac ... ml?lang=de


"Es darf total höchstens 3000 mg Sildenafil ODER 200 mg Tadalafil ODER 600mg Vardenafil für den Eigengebrauch importiert werden. Dies entspricht dem maximal zulässigen Monatsbedarf.
Die Wirkstoffe Sildenafil, Tadalafil und Vardenafil gehören derselben Wirkstoffklasse an (PDE5-Hemmer) und dürfen nicht kombiniert werden.

Swissmedic warnt jedoch vor der Bestellung von jeglichen Arzneimitteln aus dem Internet, da sie die Gesundheit gefährden können."

Bei Silden wären das 30 Stück a 100mg. Bei Tada seltsamerweise nur 10 Stück. Varden 30 Stück in Standard 20mg. Jeweils immer ODER, d.h. nicht kumulierbar und nur 1 Wirkstoff bestellen pro Lieferung. Viele möchten ja verschiedene Präparate testen und das geht hier aber nicht. Nur sortenrein bestellen !!

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Freitag 26. Juni 2015, 17:23
von zztop
Max hat geschrieben:Lasse Dich nicht verunsichern, zztop.
Ganz im Gegenteil.
Erstmal...diese Diskussion läuft auf einem hohen Niveau ab und ich hör gerne zu, wenn jemand Ahnung hat.
Kann jetzt ziemlich gut einschätzen, wo meine Grenzen sind und wie die Konsequenzen eventuell aussehen.
Das beruhigt mich, wie gesagt. :top:

Ps.: München ist eh ein heißes Pflaster. Da gehts auch mal für bisschen Hasch nach Stadelheim.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Freitag 26. Juni 2015, 19:24
von Max
Flocki hat geschrieben:"Beruhigend" in dem Sinne, dass der Bezug großer Mengen (also Stückzahlen im Tausenderbereich) eher risikolos ist? Dafür hätte ich dann doch gerne mal einen Beleg - vor allem angesichts der Tatsache, dass es schon vorgekommen ist, dass Pillenzahlen im mittleren dreistelligen Bereich zu einer empfindlichen vierstelligen Geldstrafe geführt haben!
ciao
Flocki
Somit hat diese Aussage inhaltlich schon wieder eine ganz andere Wertigkeit bekommen und es immer besser ist, die ganze Geschichte zu kennen.
Dem "Importeur" hätte ich zusätzlich noch 5 Jahre Stadelheim "verordnet".
Danke für die Infos, tomcat.

Siehste, nix da 400 Tadas..... 2.000 Euronen.
Eher, für ein Kilo Dreck gibt's richtig was auf die zwölf. Richtig so, das AG München steigt sogar in meiner Gunst. :clap:

Gruß Max

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Freitag 26. Juni 2015, 21:54
von Scarface
Flocki hat geschrieben:Letztlich muss jeder für sich entscheiden, wo ihn seine persönliche Risikobereitschaft die Grenze ziehen lässt.
Sehr weise Worte, denn man sollte nicht vergessen das trotz aller Diskussion und Einschätzungen die Richter auch noch einen relativ hohen Ermessens- bzw. Entscheidungsfreiraum haben. Im Endeffekt ist eine Bestellung immer ein Risikofaktor und je nachdem wie weit man geht kann man entweder entsprechend bestraft (Staatsmacht) oder belohnt (billige Preise durch höhere Mengen) werden.
tomcat hat geschrieben:Die Kapseln enthalten laut Beschreibung irgendeine Fructose und Samen verschiedener Kräuter. 2000 € Geldstrafe für nutzloses Zeug
Max hat geschrieben:Eher, für ein Kilo Dreck gibt's richtig was auf die zwölf. Richtig so, das AG München steigt sogar in meiner Gunst.
Das ein Inverkehrbringen/Import von in Deutschland nicht erlaubten Waren höhere rechtliche Konsequenzen bringt als wenn man die selbe Ware im Inland besorgt sollte jedem klar sein - Wieso man für irgendeine Fructoseart und Samen verschiedener Kräuter überhaupt bestraft wird, bleibt mir allerdings ein Rätsel. Auch wenn dieser Kräuterdreck wirkungslos ist, gerade deshalb sollte es (speziell aus Sicht des Staates) schon "harmloser" sein als ein verschreibungspgflichtiges Medikament. Die Absicht des Erotikshop-Besitzers seine Kunden mit einem wirkfreien Produkt abzuzocken steht dabei auf einem anderen Blatt und ist höchstens moralisch verwerflich aber nicht strafbar. Naja die wirklichen Inhalte des "Naturprodukts" erfahren wir nicht durch die Links, vielleicht kennen wir nicht alle Details - Denn nicht überall wo Natur drauf steht ist auch Natur drin:
Flocki hat geschrieben:...enthält undeklariert...einen noch nicht zugelassenen oder sogar am Menschen noch nicht getesteten Wirkstoff

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 27. Juni 2015, 10:37
von zztop
Scarface hat geschrieben: Auch wenn dieser Kräuterdreck wirkungslos ist, gerade deshalb sollte es (speziell aus Sicht des Staates) schon "harmloser" sein als ein verschreibungspgflichtiges Medikament. Die Absicht des Erotikshop-Besitzers seine Kunden mit einem wirkfreien Produkt abzuzocken steht dabei auf einem anderen Blatt und ist höchstens moralisch verwerflich aber nicht strafbar.
Bei echten Potenzpillen wäre die Strafe wohl geringer ausgefallen. Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit.
Der Typ ist ja wegen Betrug verurteilt, das wird dann teurer.

Gab mal einen Fall, da hat jemand 100g Schokolade als Haschplatte verkauft. Das ist Betrug.
Der ist dafür bestraft worden, weil es kein echtes Haschisch war. :D

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 27. Juni 2015, 11:21
von zztop
zztop hat geschrieben:
Bei echten Potenzpillen wäre die Strafe wohl geringer ausgefallen. Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit.
Der Typ ist ja wegen Betrug verurteilt, das wird dann teurer.
Nehm das mit dem Betrug wieder zurück, nachdem ich den Artikel gelesen hab.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 27. Juni 2015, 11:52
von Scarface
zztop hat geschrieben:Gab mal einen Fall, da hat jemand 100g Schokolade als Haschplatte verkauft. Das ist Betrug.
Der ist dafür bestraft worden, weil es kein echtes Haschisch war. :D
Ja von solchen Fällen habe ich gehört, und auch wenn es lustig ist macht die Bestrafung irgendwo auch Sinn!

Aber in dem Fall des Sex-Shop Besitzers... Seine Produkte waren weder als andere Wirkstoffe deklariert, noch waren diese Wirkstoffe verschreibungspflichtig oder fielen unter das AMG/BtmG... Er hat lediglich einen Mix aus Fructose und Kräutersamen (sollte doch legal sein) der auch als solcher deklariert war (!) bestellt und geliefert bekommen... Vielleicht übersehe ich ja ein wichtiges Detail, aber wo liegt da die gesetzliche Grundlage diesen Typen strafrechtlich zu belangen?

Natürlich ist es moralisch verwerflich mit den Nöten hilfesuchender Menschen zu spielen und wirkungslosen Kräuterdreck zu verkaufen... Aber solange dieser nicht falsch deklariert ist bleibt es am KUNDEN sich zu informieren und nicht auf sowas herein zu fallen.

@zztop: cooler Avatar übrigens ;)

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 27. Juni 2015, 12:28
von NeverMind
Scarface hat geschrieben: @zztop: cooler Avatar übrigens ;)
Ich habe mir schon überlegt, ob Scarface nicht zB. diesen Avatar übernehmen sollte:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Sonntag 28. Juni 2015, 14:16
von tomcat
Eine Gruppe von mehr als 20 Personen wurde jetzt wegen Handels mit Vardenafil-Generika verurteilt. Das LG Potsdam hat Haftstrafen von teilweise mehr als 6 Jahren verhängt:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/170935 ... -Betrueger

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Sonntag 28. Juni 2015, 15:03
von Dieter666
Das ist die Pillendienst-Sache - da ging es um Millionen €!

Eine ganz andere Dimension - hier behandelt:

http://menshelp.co/viewtopic.php?f=1&t= ... st#p100753

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/968708/