Lasse Dich nicht verunsichern, zztop.
In unserem Rechtssystem gibt es keine Umkehr der Beweislast. Der Staatsanwalt hat den gewerbsmäßigen Handel nachzuweisen. Gleiches gilt für das "Inverkehrbringen", was ja nur Sinn macht, wenn ein Gewinn erzielt wird. Der muß allerdings nicht unbedingt monetär sein.
Ab einer bestimmten Bestellmenge geht der SA einfach von einer Gewerbsmäßigkeit aus, was er im ersten Schritt auch behauptet (Angst machen), dann aber im zweiten Schritt beweisen muß.
Schlicht ein Riesenaufwand für ein paar harmlose Pillen. Also hagelt es weiter Bußgeldbescheide..... und das war's dann auch schon.
Bei überdurchschnittlich großen Bestellungen kann dann sogar eine Durchsuchungsbeschluß erwirkt werden. Achtung: Wohnung wird durchwühlt, PC wird sichergestellt, Nachbarn glotzen, Frau/Freundin macht Theater.
Was "überdurchschnittlich" ist, hängt jedoch von der Staatsanwaltschaft ab.
Nun kann man dies umgehen, in dem man:
1. Nur kleine Mengen bestellt, was einen klaren Kostennachteil mit sich bringt, oder
2. Die Lieferung an einen guten Freund adressiert, der dann ziemlich sauer wird, wenn der einen netten Brief aus Darmstadt bekommt, oder
3. sich die Pillen in der Apotheke an der Ecke kauft, womit dann natürlich die Pharmaindustie genährt wird (bääääh).
Ich lasse mir maximal 300 Pillen von einen Anbieter schicken, der nur aus D versendet. Möglichst noch per NN.
Sollten die dann nicht kommen, verzichte ich gerne auf Ersatzlieferungen und warte weiter ab.
Mit einem entsprechenden Jahresvorrat ist das alles kein Problem. Man muß halt nur rechtzeitig vorsorgen und etwas Geduld aufbringen, mehr nicht.
Flocki hat geschrieben:"Beruhigend" in dem Sinne, dass der Bezug großer Mengen (also Stückzahlen im Tausenderbereich) eher risikolos ist? Dafür hätte ich dann doch gerne mal einen Beleg - vor allem angesichts der Tatsache, dass es schon vorgekommen ist, dass Pillenzahlen im mittleren dreistelligen Bereich zu einer empfindlichen vierstelligen Geldstrafe geführt haben!
ciao
Flocki
Also, lieber Flocki, den Fall zeig' mir bitte mal.
Sicher sind in der Vergangenheit, im Zuge der Ermittlungen auch die Anwälte von Pfizer und Lilly informiert worden. Diese Banausen sind dann über Abmahnungen (s. Patentrechtsverletzungen) an Unterlassungserklärungen, Strafzahlungen und Bearbeitungsgebühren gekommen. Was natürlich wirklich ärgerlich ist. Aber, soweit ich weiß, ist die Weitergabe von Daten an diesen Personenkreis inzwischen grundsätzlich untersagt. Aber auch dies ist sicher kein 100%iger Schutz.
Für Sildenafilprodukte ist das Patent allerdings passè. Anwaltliche Abmahnungen sind hier nicht mehr zu erwarten.
In diesem Sinne.
Gruß Max