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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Verfasst: Dienstag 18. November 2014, 08:53
von Flocki
chasseur hat geschrieben:Auch die Menge stellt kein Indiz für „Abgabe-Willen“ oder „Handeltreiben-Absicht“ dar.
Vorsicht! Im AMG ist bereits das Inverkehrbringen strafbewehrt - und im AMG ist "Inverkehrbringen" eindeutig in § 4 Abs. 17 definiert. Das AMG ordnet das Vorrätighalten zum Verkauf der (strafbewerten) Tathandlung des Inverkehrbringen zu, das sieht auch der BGH letztinstanzlich genau so.
Richtig ist zwar, dass auch beim Vorrätighalten bereits die Intention bestehen muss, die Medikamente der Verfügungsgewalt anderer Personen zu überlassen, es reicht allerdings die "Intention", d.h. es bedarf keineswegs einer verwirklichten oder versuchten Abgabe, ja nicht einmal einem nach außen gerichteten Abgabewillen.
In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass es alleine der freien Beweiswürdigung des Richters obliegt, ob eine aufgefundene Menge für ihn als Beweis der vorgenannten Intention ausreichend ist. Wer 5.000 Pillchen bunkert, mag dem Richter erzählen, dies sei bei einer Einnahme von zwei Einheiten/d lediglich sein privater Vorrat, der nicht mal für sieben Jahre reiche - da wette ich ein Monatsgehalt, dass dies als bloße Schutzbehauptung genau nichts ändert.
Und auch bei weniger extremen Mengen sollte man sich nicht zu sicher sein. Ein Richter, der sich an der vom Hersteller vorgegebenen Dosierung orientiert und zudem davon ausgeht, dass ein Verfallsdatum auf dem Blister tatsächlich das Datum beschreibt, nachdem das Mittel zu entsorgen ist, kann auch bei kleineren Vorratslagern schnell zu dem Schluß kommen, dass es sich schon rein rechnerisch nicht mehr um Vorratshaltung zum eigenen Gebrauch handeln kann.
Bedenke: Vor Gericht und auf hoher See...
ciao
Flocki
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Verfasst: Dienstag 18. November 2014, 09:18
von DerlebendeTod
Flocki hat geschrieben: Ein Richter, der sich an der vom Hersteller vorgegebenen Dosierung orientiert und zudem davon ausgeht, dass ein Verfallsdatum auf dem Blister tatsächlich das Datum beschreibt, nachdem das Mittel zu entsorgen ist, kann auch bei kleineren Vorratslagern schnell zu dem Schluß kommen, dass es sich schon rein rechnerisch nicht mehr um Vorratshaltung zum eigenen Gebrauch handeln kann.
Wenn man allerdings viel Glück hat , leidet der Richter selbst unter schlimmer ED/EP und bestellt auch noch hier über das Forum...

FREISPRUCH!
Gruß
Dlt
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Verfasst: Dienstag 18. November 2014, 14:43
von käng
Wenn bei einer Hausdurchsuchung ein Teil der gefundenen Pillen schon über das MHD ist oder kurz davor, wäre das dann entlastend zu werten? Das sollte doch die Aussage, dass man nur zum eigenen Bedarf bunkert, bestätigen. Kein Händler hat überwiegend abgelaufene Ware auf Lager, denn die verliert ja an Wert. Oder sehe ich das falsch?
Re: Päckchen mit PG-Lieferung wird von DHL geöffnet
Verfasst: Dienstag 3. Februar 2015, 09:36
von FremdDNA
Ich bekam auch mal Post von einer Behörde.....oder war es das Zollamt....keine Ahnung. War lange vor der PG und SP- Zeit. Ich weiss auch nicht mehr, wo ich bestellt hatte, auf jeden Fall hatte ich damals Apcalis bestellt. 25 Blister a´ 2 Stück. Diese Sendung wurde abgefangen und in dem Brief den ich dann bekam, stand sinngemäss, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, Arzneimittelgesetz....und bla bla bla. Ich sollte mich zu äussern und wenn ich auf die Tabletten verzichte, würde man es bei einer Verwarnung belassen.
Ein Freund riet mir, mich überhaupt nicht zu äussern, was ich auch tat. Geschehen ist nichts.....nur das Geld und die Ware waren futsch. Deshalb zog ich nach dieser Aktion meinen Arzt ins Vertrauen und er verschrieb mir dann die sündhaft teuren Cialis....
Re: Päckchen mit PG-Lieferung wird von DHL geöffnet
Verfasst: Dienstag 3. Februar 2015, 09:46
von Flocki
NeverMind hat geschrieben:Nervös werde ich nicht mehr, denn ich habe eine Strategie für den Fall, dass eine Sendung aktenkundig werden sollte

Die einzig vernünftige Strategie ist Füße stillhalten, Bußgeldbescheid abwarten und zahlen!
Sollte statt eines Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Ermittlungsverfahren wg. Verstoß gegen §§ 95 Absatz 1 Nr. 4 iV.m. Absatz 2 AMG eingeleitet werden (ich kenne einen Fall, bei dem das bereits bei nur 45 (!) Pillchen gemacht wurde), ist dringend ein Anwalt anzuraten, der dann Akteneinsicht bekommt, den Einzelfall prüft und schlußendlich vermutlich die Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO beantragen wird.
Von der Anwendung irgendwelcher "eigenen Strategien" ohne Rücksprache mit einem RA kann man nur dringend abraten!
Und zur Risikominderung kann man nicht oft genug darauf hinweisen, dass man trotz möglicherweise verlockender Rabattstaffeln und einer durchaus verständlichen "Geiz-ist-Geil"-Mentalität auf die Bestellung größerer Mengen verzichten sollte.
ciao
Flocki
Re: Päckchen mit PG-Lieferung wird von DHL geöffnet
Verfasst: Dienstag 3. Februar 2015, 10:18
von Flocki
MartinHH hat geschrieben:Ich bekam auch mal Post von einer Behörde.....oder war es das Zollamt....keine Ahnung.
Vermutlich waren es zwei Briefe. Der erste kommt vom Zoll - dort entscheidet ein Beamter aus dem mittleren Dienst nach eigenem Ermessen, ob nach Art und Umfang der sichergestellten Menge ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Diese Entscheidung wird Dir - zusammen mit der Mitteilung der Sicherstellung - im ersten Brief mitgeteilt. Der zweite Brief kommt dann entweder vom RP aus Darmstadt oder von der zuständigen Staatsanwaltschaft.
MartinHH hat geschrieben:25 Blister a´ 2 Stück. Diese Sendung wurde abgefangen und in dem Brief den ich dann bekam, stand sinngemäss, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, Arzneimittelgesetz....und bla bla bla. Ich sollte mich zu äussern und wenn ich auf die Tabletten verzichte, würde man es bei einer Verwarnung belassen.
Ich hatte damals auch "Glück", dass mir nur eine fahrlässige Begehung vorgeworfen wurde und es bei einer Verwarnung ohne Bußgeld geblieben ist - das scheint allerdings inzwischen eher die Ausnahme zu sein. Scheinbar läuft es inzwischen regelmäßig auf ein Bußgeld raus...
ciao
Flocki
Re: Päckchen mit PG-Lieferung wird von DHL geöffnet
Verfasst: Dienstag 3. Februar 2015, 11:28
von NeverMind
Flocki hat geschrieben:Die einzig vernünftige Strategie ist Füße stillhalten, Bußgeldbescheid abwarten und zahlen!
auf die Bestellung größerer Mengen verzichten
Genau, wobei die Tadalafil/Vardenafil-Generika bis zum Ablauf des Patentschutzes (Cialis 2016 / Levitra 2018 soviel ich weiß) mehr als nur einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen könnten

Re: Päckchen mit PG-Lieferung wird von DHL geöffnet
Verfasst: Dienstag 3. Februar 2015, 11:38
von Flocki
NeverMind hat geschrieben:Flocki hat geschrieben:Die einzig vernünftige Strategie ist Füße stillhalten, Bußgeldbescheid abwarten und zahlen!
auf die Bestellung größerer Mengen verzichten
Genau, wobei die Tadalafil/Vardenafil-Generika bis zum Ablauf des Patentschutzes (Cialis 2016 / Levitra 2018 soviel ich weiß) mehr als nur einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen könnten

Der Patentschutz ist erst beim "Inverkehrbringen" (also der mindestens beabsichtigten Abgabe) kritisch. Dann wird's aber vergleichsweise teuer, weil auf Grund des Streitwertes bereits ca. 500 Euro alleine für die Abmahnung fällig werden.
ciao
Flocki
Post vom österreichischen Zollamt - Hilfe erbeten
Verfasst: Mittwoch 4. März 2015, 10:32
von Profirudi
Hallo,
habe mir Antibiotika für meine Reiseapotheke bestellt. Leider liegt das Paket jetzt beim österreichischen Zoll. Habe ein Schreiben bekommen das ich eine Verordnung eines Arztes brauche das ich die Arzneimittel unbedingt brauche und diese in Österreich nicht erhältlich sind. Ansonsten ist die Einfuhr verboten.
Falls ich das nicht vorlegen kann wird mir eine Organstrafe oder eine Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angedroht.
Wie soll ich mich verhalten? Hat jemand schon Erfahrung mit so etwas? Ist das schon mal jemanden passiert?
Habe im Internet trotz intensiver Google Suche nichts dazu gefunden.
Danke an euch schon mal in voraus.
Re: Post vom österreichischen Zollamt - Hilfe erbeten
Verfasst: Mittwoch 4. März 2015, 15:25
von Profirudi
Hier mal das Schreiben.