zztop hat geschrieben:Hast du da konkrete Infos (Zahlen), was Eigenverbrauch und Handel ist??
Handel muss in jedem Fall nachgewiesen werden.
* Ab welcher Bestellmenge ein Staatsanwalt es für nötig hält, diesbezügliche Ermittlungen aufzunehmen, liegt in seinem Ermessen. Wer einmal im Jahr nur hundert Pillchen bestellt, hat da wohl nichts zu befürchten, wer hingegen alle zwei Monate dreihundert Pillen geordert hat, sollte schon mal seine Wohnung aufräumen...
DerlebendeTod hat geschrieben:Das du nämlich täglich zum Eigenbedarf im Schnitt knapp 3 Viagras zu dir nimmst, wirst du nur schwer nachweisen können

Selbst in unserer Bananenrepublik ist es noch weitgehend so, dass nicht der Beschuldigte seine Unschuld nachweisen muss, sondern die Staatsanwaltschaft die vorgeworfene Straftat gerichtsfest beweisen muss.
Das Problem ist allerdings, dass ein solches Ermittlungsverfahren auch dann noch unangenehm genug ist, wenn es am Ende zu einer Einstellung führt! Ich möchte jedenfalls nicht die grinsende Nachbarschaft auf der Straße stehen sehen, wenn die Jungs in Grün bei mir eine Hausdurchsuchung durchführen. Ganz abgesehen davon, dass man die dabei beschlagnahmten Beweismittel (PCs, Handy, etc.) oft erst wiedersieht, wenn sie durch Zeitablauf zu wertlosem Elektronikschrott mutiert sind. Zudem sollte man bedenken, dass immer die Gefahr besteht, dass bei einer solchen Ermittlung noch "Beifang" gefunden wird, der mit dem vorgeworfenen Delikt zwar nichts zu tun hat, aber natürlich trotzdem verwertet werden darf.
Wer häufig größere Mengen bestellt - z.B. weil er wegen eventueller Rabatte regelmäßig Sammelbestellungen für den Bekanntenkreis organisiert - sollte besondere Vorsicht walten lassen. Da ist es durchaus keine schlechte Idee, die Bestellungen auf mehrere Shops zu verteilen.
* EDIT: Dazu ist es allerdings nicht notwendig, dass eine tatsächliche Abgabe nachgewiesen werden muss oder auch nur stattgefunden hat! Ein strafbares "Inverkehrbringen" ist bereits das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe. Es genügt die Absicht zum Verkauf, die im Übrigen noch nicht äußerlich in Erscheinung getreten sein muss. Das bedeutet vor allem, dass derjenige, dem ein riesiges Vorratslager bei der Hausdurchsuchung unter dem Arsch weggezogen wird, ein massives Problem hat!
ciao
Flocki