Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Okay. Ja das ich die Pillen legal in die CH hätte einführen lassen können, das wusste ich natürlich nicht^^
Die Lieferung kam aus Lithauen. Aber ich werde einfach bezahlen und gut ist. Mein Wohnsitz ist übrigens in der Schweiz.
Ich bin mir halt eben noch unsicher ob ich zusätzlich ddazu noch meine vollen Angaben schicken sollte, weil da noch steht wenn ich dieser Pflicht nicht nachgehe (Personendaten ergänzen falls falsch oder fehlerhaft), kann das eine Geldbusse zur Folge haben.
Die Lieferung kam aus Lithauen. Aber ich werde einfach bezahlen und gut ist. Mein Wohnsitz ist übrigens in der Schweiz.
Ich bin mir halt eben noch unsicher ob ich zusätzlich ddazu noch meine vollen Angaben schicken sollte, weil da noch steht wenn ich dieser Pflicht nicht nachgehe (Personendaten ergänzen falls falsch oder fehlerhaft), kann das eine Geldbusse zur Folge haben.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Wenn du Schweizer bist und dort wohnst, können die deutschen Behörden gar nichts tun - außer interessante Briefe verschicken. Ordnungswidrigkeiten können im Ausland nur verfolgt werden, sofern es entsprechende Rechtshilfeabkommen gibt. Solche Abkommen gibt es neuerdings innerhalb der EU für bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten. Zwischen Deutschland und der Schweiz sind mir irgendwelche Rechtshilfeabkommen zu Ordnungswidrigekeiten nicht bekannt und ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein solches Abkommen ausgerechnet zum deutschen AMG für Medikamente gibt, die über Deutschland in die Schweiz verschickt werden
Ich wurde bei einer Fahrt in den Urlaub vor einigen Jahren in der Schweiz geblitzt (geringfügig überhöhte Geschwindigkeit) und bekam in den Folgemonaten unzählige Schreiben mit der Aufforderung, das Bußgeld zu zahlen. Irgendwann hörten die Schreiben, auf die ich nicht reagiert habe, auf und es passierte nichts weiter. Vielleicht stoppen die mich und kassieren das Bußgeld, wenn ich das nächste Mal in der Schweiz bin. Da ich inzwischen ein anderes Auto mit anderem Kennzeichen habe, weiß ich aber nicht, wie die schweizer Behörden mich bei meinem nächste Auffenthalt in der Schweiz oder der Durchreise durch die Schweiz erkennen/ermitteln wollen. Zudem ist die Ordnungswidrigkeit wahrscheinlich auch irgendwann verjährt.
Aus Holland habe ich einmal monatelang Post bekommen, weil ich falsch geparkt hatte. Viele zahlen auf solche Aufforderungen, weil sie nicht wissen, dass die ausländischen Behörden das Bußgeld in Deutschland nicht vollstrecken können.
Die deutschen Behörden haben in der Schweiz und in anderen Ländern keine besseren Möglichkeiten. Ich würde das Schreiben aus Darmstadt abheften, sonst aber nichts tun.



Ich wurde bei einer Fahrt in den Urlaub vor einigen Jahren in der Schweiz geblitzt (geringfügig überhöhte Geschwindigkeit) und bekam in den Folgemonaten unzählige Schreiben mit der Aufforderung, das Bußgeld zu zahlen. Irgendwann hörten die Schreiben, auf die ich nicht reagiert habe, auf und es passierte nichts weiter. Vielleicht stoppen die mich und kassieren das Bußgeld, wenn ich das nächste Mal in der Schweiz bin. Da ich inzwischen ein anderes Auto mit anderem Kennzeichen habe, weiß ich aber nicht, wie die schweizer Behörden mich bei meinem nächste Auffenthalt in der Schweiz oder der Durchreise durch die Schweiz erkennen/ermitteln wollen. Zudem ist die Ordnungswidrigkeit wahrscheinlich auch irgendwann verjährt.
Aus Holland habe ich einmal monatelang Post bekommen, weil ich falsch geparkt hatte. Viele zahlen auf solche Aufforderungen, weil sie nicht wissen, dass die ausländischen Behörden das Bußgeld in Deutschland nicht vollstrecken können.
Die deutschen Behörden haben in der Schweiz und in anderen Ländern keine besseren Möglichkeiten. Ich würde das Schreiben aus Darmstadt abheften, sonst aber nichts tun.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Okay. Ich habe halt Angst dass es zu einem Prozess oder so kommen wird (bin was so Sachen anbelangt ziemlich
).
Im Grunde genommen müssten die aber wirklich zuerst den Paketservice anhauen und meine Mail Adresse rausfinden und dann bei meinem Provider auf den Deckel klopfen und dieser müsste meine Daten dann rausgeben, nur um überhaupt zu wissen wer ich bin..
Ich schlaf jetzt erst mal und denke dann morgen weiter wie ich vorgehen soll
Jedenfalls Danke an alle die hier mithelfen

Im Grunde genommen müssten die aber wirklich zuerst den Paketservice anhauen und meine Mail Adresse rausfinden und dann bei meinem Provider auf den Deckel klopfen und dieser müsste meine Daten dann rausgeben, nur um überhaupt zu wissen wer ich bin..
Ich schlaf jetzt erst mal und denke dann morgen weiter wie ich vorgehen soll

Jedenfalls Danke an alle die hier mithelfen

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Nachtrag: Also wenn ich nichts tue, dann wird aus dem ganzen ein Bussgeldverfahren mit einer Verjährungsfrist von 6 Monaten. Dann mach ich 6 Monate einfach nichts und gut ist?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Also konkret macht mir das Sorgen: Der § 111 OWiG welcher verlangt, (und mich auch auffordert) dass ich meine Vollständige Personalien angeben muss..
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Nur um nochmal kurz die Fakten zusammenzufassen: Du bist Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz und hast Dir sechs Cialis (oder war das ein Generikum?) aus Litauen an eine deutsche Adresse eines Paketdienstes bestellt, der diesen Service offenbar ohne Identitätsprüfung anbietet. Diese Sendung wurde vom Zoll abgefangen.
Das ist schon sehr ungewöhnlich. Zum einen ist es schon ungewöhnlich, dass der Paketdienst nicht spätestens bei der Abholung einen Ausweis verlangt und dann die Pass- bzw. Personalausweisnummer notiert. Zum anderen ist es bitteres Pech, dass eine Sendung aus einem EU-Land vom Zoll konfisziert wird. Kommt zwar vor (ist mir auch schon passiert), ist aber - zum Glück - sehr selten und liegt IMHO meistens an der schlechten Verpackung der Ware.
Wie auch immer, das ganze geht quasi automatisiert ins OWi-Verfahren. Bei der lächerlichen Menge schaut da auch keiner genau hin, vermutlich ist nicht mal aufgefallen, dass die Postanschrift ganz offenbar keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
Das Verfahren wird automatisiert beendet, wenn innerhalb einer Woche das Verwarnungsgeld eingeht. Du bist zwar verpflichtet, auf dem beiliegenden Bogen Deine Wohnanschrift einzutragen, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass dies jemals irgendwem auffällt - und falls doch, passiert da auch erstmal nichts dramatisches. Die Bußgeldandrohung in §111 OWiG liest sich zwar erstmal übel, aber das ist bei den in Gesetzen genannten Höchststrafen generell so. Schau mal in §142 PatG, was Dir wegen der Einfuhr der vermutlich gefälschten Cialis "theoretisch" droht - da wird Dir erst Recht schlecht.
Ach ja, neben dem möglichen Verstoß gegen §142 PatG drohen theoretisch noch zivilrechtlichen Forderungen des Rechteinhabers...
Wie auch immer, es geht um lächerliche sechs Cialis, Deine Anschrift scheint den Behörden nicht bekannt zu sein und wenn der Paketdienst tatsächlich so schlampig arbeitet wie beschrieben, wird sich die auch nicht so einfach beschaffen lassen.
Ich würde die 35 Euro überweisen und Feierabend. Also keine weiteren Angaben machen.
ciao
Flocki
Das ist schon sehr ungewöhnlich. Zum einen ist es schon ungewöhnlich, dass der Paketdienst nicht spätestens bei der Abholung einen Ausweis verlangt und dann die Pass- bzw. Personalausweisnummer notiert. Zum anderen ist es bitteres Pech, dass eine Sendung aus einem EU-Land vom Zoll konfisziert wird. Kommt zwar vor (ist mir auch schon passiert), ist aber - zum Glück - sehr selten und liegt IMHO meistens an der schlechten Verpackung der Ware.
Wie auch immer, das ganze geht quasi automatisiert ins OWi-Verfahren. Bei der lächerlichen Menge schaut da auch keiner genau hin, vermutlich ist nicht mal aufgefallen, dass die Postanschrift ganz offenbar keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
Das Verfahren wird automatisiert beendet, wenn innerhalb einer Woche das Verwarnungsgeld eingeht. Du bist zwar verpflichtet, auf dem beiliegenden Bogen Deine Wohnanschrift einzutragen, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass dies jemals irgendwem auffällt - und falls doch, passiert da auch erstmal nichts dramatisches. Die Bußgeldandrohung in §111 OWiG liest sich zwar erstmal übel, aber das ist bei den in Gesetzen genannten Höchststrafen generell so. Schau mal in §142 PatG, was Dir wegen der Einfuhr der vermutlich gefälschten Cialis "theoretisch" droht - da wird Dir erst Recht schlecht.

Ach ja, neben dem möglichen Verstoß gegen §142 PatG drohen theoretisch noch zivilrechtlichen Forderungen des Rechteinhabers...
Wie auch immer, es geht um lächerliche sechs Cialis, Deine Anschrift scheint den Behörden nicht bekannt zu sein und wenn der Paketdienst tatsächlich so schlampig arbeitet wie beschrieben, wird sich die auch nicht so einfach beschaffen lassen.
Ich würde die 35 Euro überweisen und Feierabend. Also keine weiteren Angaben machen.
ciao
Flocki
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Okay. Ja so wie du das geschrieben stimmt das zu 100% überein. Der Paketdienst verlangt hin und wieder mal einen Ausweis und überprüft dann ob der Name mit dem Empfängernamen übereinstimmt und gut ist. Aber auch nicht bei jeder Sendung. Ich werde jetzt die 35 Euronen einfach überweisen und dann hoffen wir mal das es so beendet ist.
Danke dir für deine Hilfestellung hier.
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- mensHELPer
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Re: Schwierigkeiten beim Nachschub der Shops ?!
Deine Sachverhaltsschilderung ist ein wenig chaotisch und dass Du "Recht studiert" hast, glaube ich im Leben nicht! Ich bin im Moment mit der Rechtslage in Tschechien nicht vertraut, die dürfte sich im Rahmen der EU-Harmonisierung zumindest im Bereich des Zollrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes aber nicht großartig von der Deutschen unterscheiden. Folgendes nur als Warnung für andere Leser - allerdings ausdrücklich bezogen auf die Rechtslage in DE:Kuba hat geschrieben:Früher habe ich direkt aus Indien bestellt, doch vor einem Jahr wurde die ware vom tschechischen Zoll eingezogen und dann kam ein Brief von einer bekannten Anwaltskanzlei wegen Patentrechtschutzverletzung und bla bla bla und ich solle mit der Vernichtung der Ware einverstanden werden, sonst werden die klagen. Das können die ruhig, hab nicht sofort in die Hose gemacht - hab das Recht studiert - und war mit der Vernichtung der Pillen NICHT einverstanden. Die haben nämlich KEINE Orgigalbestellung von mir, habe auch Vitamine bestellen können und kann nix dafür was eingepackt und versendet wurde - mal sehen, was passiert. Der Zöllner bei der Post sagte, dass wegen der EU und der Richtlinien machen die Pharmalobby Druck und aus Indien kommt nun fast nix durch.
Sofern ein nicht einfuhrfähiges Arzneimittel vom Zoll in Frankfurt abgegriffen wird (was bei Bestellungen außerhalb der EU sehr wahrscheinlich ist, aber auch bei innereuropäischen Bestellungen schon vorgekommen ist), dann erfolgt die Vernichtung durch die Zollbehörde auf Anweisung des RP in Darmstadt selbst, sofern es sich um Generika handelt. Handelt es sich um ein Originalpräparat _und_ hat der Hersteller einen sogenannten Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt, so erhält dieser zunächst die Pillchen. Und _falls_ dessen Anwalt dann auf Grund von Art und Menge davon ausgeht, dass die Einfuhr zum Zwecke des Weiterverkaufs erfolgt, dann gibt’s eine Abmahnung wegen der Patentschutzverletzung. Der Streitwert liegt dann mindestens bei 5.001 Euro (die wollen das nämlich im Zweifel am LG und nicht am AG verhandeln), so dass bereits die Abmahnung mit Kosten von fast 500 Euro verbunden ist. Je nach Menge wird aber auch gerne ein fünfstelliger Gegenstandwert daraus, dann wirds noch teurer. Und wer sich auf den Gang ans LG einlässt, legt schon mal den Gegenwert eines Mittelklassegebrauchtwagens auf die hohe Kante, sollte er den Prozess dort verlieren.
Wichtig: Die (zivilrechtliche) Einschätzung des Anwalts des Rechteinhabers hat nichts mit der strafrechtlichen Einschätzung des RPs bzw. der Staatsanwaltschaft zu tun. Das bedeutet, auch bei einer Menge, bei der die Staatsmacht "nur" ein OWI-Verfahren einleitet, also keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Handeln annimmt, kann es trotzdem eine teure Abmahnung geben.
Ach ja - ggf. bekommt man auch noch eine Rechnung für nachzuentrichtende Einfuhrumsatzsteuer auf die vernichteten Pillchen. Die wird nämlich trotzdem fällig...

Deshalb ganz wichtig: NIEMALS "Originalpräparate" bestellen (die sind sowieso zu teuer und oftmals auch gefälscht - oder gleich beides). Und NIEMALS außerhalb der EU bestellen!
Und noch ein Wort zu Deiner unsinnigen Argumentation: _Entweder_ räumst Du ein, die Pillen bestellt zu haben, dann wäre es klug, sich mit der Vernichtung einverstanden zu erklären und es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. _Oder_ Du erklärst, mit der Einfuhr der Pillen nichts zu tun zu haben, weil Du nichts bestellt hast oder jedenfalls nicht die in Rede stehenden Präparate bestellt hast, dann erübrigt sich jede Verweigerung der Vernichtung sowieso, weil Du an den Pillchen kein Eigentum erworben hast.
ciao
Flocki
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Ich hatte vor über 2 Jahren 80 Cialis-Generika bei einem Shop in Kanada bestellt die abgefangen wurden. Erst kam der Brief vom RP Darmstadt, dann ein Schreiben einer Kanzlei in Hamburg mit Wortlaut so etwa "Patentsrechtsverletzung Lilly" und das es ja gefährlich ist so was einzunehmen und von wegen Verbraucherschutz etc. und ich solle mich einverstanden erklären diese zu vernichten und innerhalb einer Woche das zusagen sonst wird alles nur noch schlimmer. Habe ich also bestätigt und gesagt meine Ex hätte das aus Rache auf meinen Namen bestellt und seither nie mehr etwas gehört.
1x auch wieder 80 Cialis Generika, wieder Post und da musste ich dann 35 Euro OWI zahlen.
Von dem Stress wegen dem Anwaltsbrief will ich nicht berichten. Ich hatte da echt Muffen das mir hier da was schlimmes widerfährt und daher sind mir Preissteigerungen hier im Shop recht egal wenn aus der EU geliefert wird ohne das ich Probleme bekomme. Das ist GOLD wert !
1x auch wieder 80 Cialis Generika, wieder Post und da musste ich dann 35 Euro OWI zahlen.
Von dem Stress wegen dem Anwaltsbrief will ich nicht berichten. Ich hatte da echt Muffen das mir hier da was schlimmes widerfährt und daher sind mir Preissteigerungen hier im Shop recht egal wenn aus der EU geliefert wird ohne das ich Probleme bekomme. Das ist GOLD wert !
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- mensHELPer
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Das ist interessant - ich bin bislang davon ausgegangen, dass die Anwälte nur vermeintliche "Originale" in die Finger kriegen. Dass man nun auch bei Tadalafil-Generika mit Post des Rechteinhabers rechnen muss, ist eine wichtige Info. Dass das Anwaltsschreiben "kostenfrei" war, mag damit oder mit der noch überschaubaren Menge zu tun haben.Spiderman hat geschrieben:Ich hatte vor über 2 Jahren 80 Cialis-Generika bei einem Shop in Kanada bestellt die abgefangen wurden. Erst kam der Brief vom RP Darmstadt, dann ein Schreiben einer Kanzlei in Hamburg mit Wortlaut so etwa "Patentsrechtsverletzung Lilly" und das es ja gefährlich ist so was einzunehmen und von wegen Verbraucherschutz etc. und ich solle mich einverstanden erklären diese zu vernichten und innerhalb einer Woche das zusagen sonst wird alles nur noch schlimmer.
Das scheint der Standardtarif zu sein.Spiderman hat geschrieben:1x auch wieder 80 Cialis Generika, wieder Post und da musste ich dann 35 Euro OWI zahlen.

Es gab auch schon Abgriffe von Sendungen aus der EU, mir ist mal eine aus Bulgarien beschlagnahmt worden. Das kommt aber zum Glück äußerst selten vor - das sind vermutlich eher Zufallsfunde wegen schlechter Verpackung.Spiderman hat geschrieben:Von dem Stress wegen dem Anwaltsbrief will ich nicht berichten. Ich hatte da echt Muffen das mir hier da was schlimmes widerfährt und daher sind mir Preissteigerungen hier im Shop recht egal wenn aus der EU geliefert wird ohne das ich Probleme bekomme. Das ist GOLD wert !
ciao
Flocki