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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Montag 18. November 2013, 08:46
von Alfredi
es zeigt dass das Wirrwar der Gesetze die dafür zuständig sein könnten von der Justiz selber nicht mehr durchschaut wird, Einzelentscheidungen getroffen werden, Betroffene aus wirtschaftlichen Überlegungen die Entscheidungen hinnehmen und sich dadurch in der Justiz Sicherheit ihrer Handlungen aufbaut.
Jedenfalls sind die Arbeitsplätze in unserem Rechtssystem dadurch gesichert bzw. werden immer mehr.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 7. Dezember 2013, 01:46
von Gast
Bei einem Kumpel wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Es wurde nach Gras gesucht, wovon auch welches gefunden wurde. Jedoch weniger als 1 Gramm.

Weiterhin wurden auch ca. 30 Sildentabs aufgefunden, Generika, also kein originales oder gefäschtes Viagra. Auch diese wurden beschlagnahmt oder sichergestellt. Der Beamte soll die Aussage getroffen haben, dies sei illegal, sofern kein Rezept vorliegt.

Nun konnte ich in den vorigen Beiträgen lesen, dass dies maximal eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Ist die Beschlagnahme oder Sicherstellung rechtmäßig? Kann er eine Herausgabe der Sildentabs verlangen?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 7. Dezember 2013, 10:50
von papa_leone
Gast hat geschrieben:......
Auch diese wurden beschlagnahmt oder sichergestellt. Der Beamte soll die Aussage getroffen haben, dies sei illegal, sofern kein Rezept vorliegt.
....
Was wurden sie jetzt? Beschlagnahmt oder sichergestellt. Das ist ein nicht unerheblicher Unterschied.

Rechtmäßig? In "meinen" Augen ja.

Das Originalrezept wirst du nicht mehr vorlegen können, das gibt man meines Wissens in der Apo ab, oder? Laß dir eins über Silden Generika ausstellen.
Oder warst du nicht erst im Urlaub, hast sie dort nach dort geltendem Recht gekauft und das sind die Restbestände ?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 7. Dezember 2013, 11:57
von Dieter666
Wichtig wäre zu wissen:

Indische Generika oder in Deutschland vertriebene (die man mit Rezept in der Apo kaufen kann)?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 7. Dezember 2013, 12:08
von chasseur
Für den (wahrscheinblichen) Fall, dass indische Generika:

Einlassung: „im Urlaub gekauft“ ist nicht wirklich gut. Wäre gleichbedeutend mit Geständnis gegen das Verbringungsverbot des AMG verstoßen zu haben.

Achtung: die Menge des „Reisebedarfs“ wäre auf jeden Fall überschritten.

Einziehung und Vernichtung ist rechtmäßig, da die Tabs ja von irgendjemandem unzulässigerweise eingeführt wurden.

Gehören die in seiner Wohnung gefunden Silden wirklich ihm selbst oder möglicherweise seiner Frau/Freundin, die sie ihm (oder einem anderen) heimlich beibringen wollte?

Auch keine Steuerhehlerei, da sein unbekannter Lieferant ja mit Sicherheit(!) pro Tag nicht mehr als 100 Tabs auf einmal importiert und deshalb keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt.(weniger als € 22,- MwSt da VK nur € 90,- EK also allenfalls € 30,- also lediglich Einfuhrumsatzsteuer € 5,70,-)

Auch die gefundene Menge von einem Gramm Hasch gilt in den meisten Bundesländern als geringe Menge

Mithin Verfahrenseinstellung nach § 153a wahrscheinlich, wenn nicht sonstige Tatbestände vorliegen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Samstag 7. Dezember 2013, 13:00
von papa_leone
chasseur hat geschrieben:....
Für den (wahrscheinblichen) Fall, dass indische Generika:

Einlassung: „im Urlaub gekauft“ ist nicht wirklich gut. Wäre gleichbedeutend mit Geständnis gegen das Verbringungsverbot des AMG verstoßen zu haben.

Achtung: die Menge des „Reisebedarfs“ wäre auf jeden Fall überschritten.
.....
Ohne jetzt eine große Diskussion lostreten zu wollen ....

Fällt nach meiner Lesart aber genau unter die Ausnahmen des Verbringungsverbotes und die dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge ist auch nicht überschritten.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2013, 17:29
von käng
Dass bei so einer Hausdurchsuchung eine Kleinstmenge Pillen gefunden und beschlagnahmt wird, finde ich schon heftig. Da frage ich mich, was passiert, wenn ich in einem Saunaclub in eine Razzia gerate und man bei mir Pillen findet. Nicht dass die dann gleich noch meine Bude auf den Kopf stellen nach so einem Beifang :shock:

Der Swingerclub Beverly wurde vor kurzem von einer Razzia heimgesucht, die haben da alles, aber wirklich alles auf den Kopf gestellt, auch die Kunden. Außer Beifang in Form von geklauten Handys (die haben wohl die Seriennummern kontrolliert) ist nichts gefunden worden (ünber unsere Helferlein stand jedenfalls nichts in der Presse), die suchten eigentlich nach was Größerem. Aber schon erschreckend, zumal willkürliche Kontrollen im Rotlichtbereich neuerdings im Rahmen der Diskussion um angebliche Zwangsprostitution von fast allen Parteien politisch gewollt sind.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

Verfasst: Donnerstag 27. Februar 2014, 14:32
von Leisureman
Und wie ich es von einem Bekannten weiß, der beim Zoll arbeitet, wird sowas als Zufallsfund gewertet, der gleich mit "behandelt" wird...

Frage zum Thema Eigenbedarf

Verfasst: Dienstag 18. März 2014, 14:22
von itsmylife
Hallo liebe Mitglieder und Freunde.

Mich interessiert seit einiger Zeit das Thema Eigenbedarf.
Ich habe lange gegoogelt (Tage lang) aber habe leider kein Gesetz bzw keine Informationen darüber finden können.

Ab welcher Menge spricht man nicht mehr von Eigenbedarf?

Wieviele Tabletten sollte man zu Hause höchstens haben, dass man keine Strafe bekommt oder nur eine Ordnungswidrigkeit.

habe nur paar mal gehört, dass man nicht mehr als 30 Tabs haben sollte.

Gibt es da Richtwerte oder so ?

Oder gibt es Leute die Hausdurchsuchungen hatten und hier vielleicht Tipps geben können ?

Liebe Grüße

itsmylife

Re: Frage zum Thema Eigenbedarf

Verfasst: Dienstag 18. März 2014, 14:52
von Flocki
"Eigenbedarf" ist ein Mengenbegriff aus dem BtMG und kommt im AMG nur an wenigen Stellen vor und dient dort vor allem nicht zur Abgrenzung zwischen ordnungswidrigem Verhalten und Straftat, siehe auch §§ 95-98a AMG.

In so weit ist Deine Frage auch wenig zielführend. Oder anders gesagt: Es ist schlicht egal, welche Menge Du zu Hause lagerst. Interessant ist aber möglicherweise die Menge, die Du auf einen Schlag _bestellst_ und Dir zuschicken lässt - denn wenn die abgefischt wird, wirst Du bei ein paar Dutzend Pillchen nicht gleich das SEK im Wohnzimmer stehen haben. Bestellst Du hingegen gleich eine Europalette Deiner Lieblingspillen, sieht das anders aus, da diese Menge zweifelsohne einen konkretisierten Anfangsverdacht einer Straftat darstellt. Hier geht es also darum, durch eigenes Verhalten erst gar nicht den für einen Durchsuchungsbeschluss notwendigen Anfangsverdacht aufkommen zu lassen. Und da gibt es keine konkret festgelegt Mengengrenze - es ist aber anzunehmen, dass zweistellige Stückzahlen recht unkritisch und vierstellige recht kritisch sein dürften. :cool:

ciao
Flocki