Diavolo hat geschrieben:Und mit Überraschung = Wenn Post vom Zoll kommt.
In der Tat, das war immer eine große Überraschung, wobei weder was zum Spielen, noch Schokolade dabei war. Zuerst wirds einem mal seltsam zumute, danach denkt man: Naja, so viel kann ja nicht passieren und wenn man die 35 Euro bezahlt hat, kommt das Lächeln beim Gebrauch der Tabs zurück...
Re: Schwierigkeiten beim Nachschub der Shops ?!
Verfasst: Donnerstag 15. August 2013, 23:07
von tomtom
Leisureman hat geschrieben:Mich würde ja mal interessieren, wie so eine Hausdurchsung abläuft. Ist das wirklich wie im Film, dass da alles auseinandergepflückt wird?
Es ist nur so ungefähr wie im Film.
4 - 6 Beamte vom Zoll in Zivil + 1 neutraler Zeuge (= Mitarbeiter der örtlichen Stadtverwaltung) ist die Standartbesetzung für eine Hausdurchsuchung, die irgendwann klingelt
Überschrift für die Hausdurchsuchung bei mir war "Handeltreiben mit Tabs". Also haben die alles durchsucht nach a) Tabs und nach b) irgendwelchen Belegen für den Kauf und Verkauf von Tabs. Dazu haben die ziemlich gekonnt alle Schränke, Schubladen, Behälter usw. gesichtet und alles gefunden, was an Tabs und Bestellnachweisen da war. Anders als im Film haben die den Inhalt der Schubladen u. a. aber nicht über die Wohnung verteilt. Als die wieder gegangen waren, sah meine Wohnung daher ungefähr so aus wie vor der Hausdurchsuchung...
Ich weiss aber nicht,ob alle Teams beim Zoll so arbeiten. Vielleicht hatte ich auch etwas Glück und andere Trupps pflücken zur Abschreckung mal die Wohnung auseinander
Re: Schwierigkeiten beim Nachschub der Shops ?!
Verfasst: Freitag 16. August 2013, 07:38
von chris.tockler
tomtom hat geschrieben:
4 - 6 Beamte vom Zoll in Zivil + 1 neutraler Zeuge (= Mitarbeiter der örtlichen Stadtverwaltung) ist die Standartbesetzung für eine Hausdurchsuchung, die irgendwann klingelt
Ich weiss aber nicht,ob alle Teams beim Zoll so arbeiten. Vielleicht hatte ich auch etwas Glück und andere Trupps pflücken zur Abschreckung mal die Wohnung auseinander
Nicht ganz ^^
2 mal Hausdurchsuchung, jeweils 2 Personen die aber mehr Unordnung als gefunden haben.
(steht nicht in Zusammenhang mit Tabletten, eher was weiches grünes
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Verfasst: Freitag 16. August 2013, 09:08
von Spiderman
Würde mich interessieren, ob es sich dann auf die Wohnung beschränkt oder auch auf Räume außerhalb. Ich hab ja noch einen großen Keller, Speicher, Waschküche, Fahrradraum, usw. in einem großen Mehrfamilienhaus (9 Parteien). Wenn ich dort was bunkere kann ich ja immer noch sagen, das gehört mir nicht....
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Verfasst: Freitag 16. August 2013, 09:21
von chris.tockler
Kommt auf den Gerichtsbeschluss an, im Normalfall alle Räume incl. Garage/Garten allerdings keine Gemeinschaftsräume kann aber auch wie bei meinem Sohn nur auf "sein" Zimmer gerichtet sein.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Verfasst: Freitag 16. August 2013, 10:31
von Leisureman
Oder so:
"Habe den Löffel gefunden....."
Generika und Strafbarkeit bei Versand aus Deutschland
Verfasst: Mittwoch 11. September 2013, 20:57
von Moda
Hallo,
Es tut mir Leid, wenn diese Frage hier schon einmal beantwortet wurde, jedenfalls konnte ich nichts eindeutiges finden. Und zwar frage ich mich, ob es eine in irgendeiner weise strafbar ist, wenn man ein rezeptpflichtes Medi / Generika bestellt, das NICHT importiert wird, sondern aus Deutschland verschickt wird.
An sich ist der Besitz/Kauf von Arzneimitteln, auch wenn sie rezeptpflichtig sind, nicht illegal. Nur der Handel damit ist es. Wie sieht es aus mit dem Kauf von Generika? Verletzt man als Käufer auch Patentrechte, wenn nichts importiert wird?
Re: Generika und Strafbarkeit bei Versand aus Deutschland
Verfasst: Donnerstag 12. September 2013, 15:59
von Bobo
Moda hat geschrieben:
An sich ist der Besitz/Kauf von Arzneimitteln, auch wenn sie rezeptpflichtig sind, nicht illegal. Nur der Handel damit ist es.
Kauf=Handel oder sehe ich das falsch.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find
Verfasst: Donnerstag 12. September 2013, 17:04
von Spiderman
Nein, das ist für mich nicht das gleiche. Ich darf z.B. in die Schweiz 20 Tabs für den Eigengebrauch einführen. No problem. Handele ich aber mit diesen Tabs in der Schweiz mache ich mich strafbar, da nur eine Apotheke / Arzt das Recht hat verschreibungspflichtige Medikamente zu verteilen.
Handel ist was ganz anderes als Eigengebrauch. Handel ist Strafgesetz, Eigenbedarf ist Ordnungswidrigkeit.
Re: Generika und Strafbarkeit bei Versand aus Deutschland
Verfasst: Donnerstag 12. September 2013, 17:06
von schnellerpit
Bobo hat geschrieben:
Moda hat geschrieben:
An sich ist der Besitz/Kauf von Arzneimitteln, auch wenn sie rezeptpflichtig sind, nicht illegal. Nur der Handel damit ist es.
Kauf=Handel oder sehe ich das falsch.
jepp, das siehst du falsch
Kauf ist für den Eigenbedarf, beim Handel kaufst du etwas um es an jemanden weiterzuverkaufen.
Also du KAUFST deine Tabs, und der von dem du kaufst treibt damit Handel (ist der Händler).