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Re: Was gibt für euch Ausschlag in Shop A statt B zu bestell

Verfasst: Dienstag 20. November 2012, 11:33
von Spiderman
Das Glück hatte ich auch, das auch die Ersatzlieferung (aus Kanada) einkassiert worden ist. Ich bekam 2 Schreiben vom HZA Frankfurt. Das ist schon 10 Monate her und ich habe 1x 35 Euro berappt und seitdem nichts mehr gehört. Ich hatte 48 Tadas bestellt und bekam auch einen Brief eines merkwürdigen Anwalts aus Hamburg der wissen wollte in welchem Shop ich bestellt habe. Dabei waren einige Seiten mit Belehrungen dabei so auf die Art man wolle mich ja nur schützen "Könnte ja verunreinigt sein etc. etc." und man behält sich vor das sich die Patentanwälte des Herstellers melden. Wie gesagt, das war im Januar / Februar. Seitdem nichts gehört.

Re: Was gibt für euch Ausschlag in Shop A statt B zu bestell

Verfasst: Dienstag 20. November 2012, 13:36
von jddf
Spiderman hat geschrieben: - Was zählt? Jede Bestellung für sich oder alle Bestellungen zusammen? Wenn zusammen, welcher Zeitraum wird betrachtet und ab welcher Menge gibts richtig Stress?
Wie bei so vielen Fragen nach 'was ist erlaubt' oder 'wie viel ist zulässig" gibt es eine klare Antwort: Es kommt darauf an. Auf die Begleitumstände, auf den Staatsanwalt oder den Richter, auf die allgemeine Befindlichkeit der Gesellschaft und der Massenmedien etc.

Die Juristen nennen das 'rechtliche Würdigung' ...

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Dienstag 20. November 2012, 22:05
von tomtom
In diesem Thread, Seite 11, mit einem Beitrag vom 05.05.11 habe ich geschrieben:
tomtom hat geschrieben:
walker hat geschrieben:mit Hausdurchsuchung durch den Zoll ??
Wieviele Tabs waren das damals ?
Es war eine Bestellung über 200 Tada. Die wurde wiederholt vom Zoll abgefangen, worauf der Shop jeweils Ersatzlieferungen schickte, die erneut vom Zoll beschlagnahmt wurden. Insgesamt hatte der Zoll auf diese Weise ca. 800 Tabs beschlagnahmt, die an mich adressiert waren.

Bei der Hausdurchsuchung wurden ca. 250 Tabs, Verpackungen und Breifumschäge gefunden.

In einem nachfolgenden Beschlagnahmebeschuss erklärte der Ermittlungsrichter/Richterin sinngemäß, dass das Verbringen der Arzneimittel aus einem Drittstaat ins Bundesgebiet ohne entsprechende Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit sei.
Der Richter nahm danach bei einer Menge von 800 Tabs noch problemlos Eigenbedarf und entsprechend lediglich eine Ordnungswidrigkeit an. Also macht euch bei eine Bestellung von 40 oder auch 100 Tabs nicht ins Hemd. Auch bei einer Bestellmenge von 300 Tabs spricht nichts für ein strafbares Handeltreiben. :cool: :cool: :cool:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 21. November 2012, 10:27
von Spiderman
800 Stück Eigenbedarf. Das nenn ich mal ein Wort !

Wenn ich das so lese, bin ich echt ein Weich-Ei, denn statt 1x 200 zu bestellen hab ich lieber 4x 50 bestellt. Aber man lernt ja dazu....he he

Re: Operation Pangea V 2012 fand statt 25.9 - 02.10.2012

Verfasst: Freitag 23. November 2012, 18:47
von JaWe
Ist schon interessant. V. a. die Mehrfachsendungen, da sollte der ein oder andere Shop von uns auch Abstand von nehmen - ist schlichtweg auffällig!
Was ich nicht verstanden habe: Darf man nun mit 30 generischen Viagra reisen oder wird der Eigenbedarf trotzdem beschlagnahmt, da das Medikament in der EU nicht zugelassen ist?

Re: Operation Pangea V 2012 fand statt 25.9 - 02.10.2012

Verfasst: Freitag 23. November 2012, 20:13
von Dieter666
JaWe hat geschrieben:Ist schon interessant. V. a. die Mehrfachsendungen, da sollte der ein oder andere Shop von uns auch Abstand von nehmen - ist schlichtweg auffällig!
Was ich nicht verstanden habe: Darf man nun mit 30 generischen Viagra reisen oder wird der Eigenbedarf trotzdem beschlagnahmt, da das Medikament in der EU nicht zugelassen ist?

Vom Zoll selber - Reisen innerhalb der EU und in Drittländer werden hier gleich behandelt:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
Einreise

Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.

Was die Verzollung angeht:
Als Reisender können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen:

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein.
und
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
Arzneimittel
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
Import (d. h. Lieferung aus dem Ausland) dagegen ist grundsätzlich verboten!

Re: Operation Pangea V 2012 fand statt 25.9 - 02.10.2012

Verfasst: Samstag 24. November 2012, 21:06
von Alfredi
ich glaube das Verbot trifft nur auf Deutsche zu, wenn ein Ausländer einreist kann er wohl seinen Wochenbedarf an Medikamenten mitbringen. Man stellt sich mal vor er hat auch noch ein legales Rezept dabei, z.B. aus Bangalore. :o

Re: Operation Pangea V 2012 fand statt 25.9 - 02.10.2012

Verfasst: Samstag 24. November 2012, 21:33
von Dieter666
Nein, Alfredi, das gilt auch für Deutsche!

Schau mal hier:
http://menshelp.co/viewtopic.php?f=13&t ... den#p50332

Der letzte Beitrag ...

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Montag 26. November 2012, 10:14
von Spiderman
Wichtig finde ich den Hinweis auf der Zoll-Seite, das es aber grundsätzlich verboten ist, Arzneimittel nach Deutschland zu verbringen, bei denen das Produkt in Deutschland registriert ist aber es nicht vom eigentlichen Hersteller stammt. In unseren Fällen glaube ich schon, das damit auch alle nachgemachten Mittelchen von Pfizer und Lilly gemeint sind, da hier ja auch noch Patentschutz herrscht. Von dem her sehe ich es unabhängig von der Menge für den Eigenverbrauch als illegal an, diese Mittel aus dem Ausland mitzubringen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Montag 26. November 2012, 10:29
von Alfredi
d.h. jeder kann seinen Eigenbedarf, also z.B. 90 irgendwelche Tabs mitbringen?