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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 6. September 2012, 22:03
von Eagle
Hallo

Ich habe mir vor einigen Wochen das Medikament Doxylamin Generika aus den USA bestellt.
Das Medikament gibt es auch in Deutschland als Generika und ist nicht verschreibungspflichtig nur viel teurer.
Heute bekam ich einen Brief von der Deutschen Post das die Tabletten vom Zoll beschlagnahmt wurden und an das Regierungspräsidium in Darmstadt weiter geleitet wurden.
Meine Frage an euch ist,ob der Zoll überhaupt nicht Verschreibungspflichtige Medikamente beschlagnahmen darf?
In dem Schreiben steht das dass Regierungspräsidium in Darmstadt sich mit mir in Verbindung setzen wird.
Kann ich mich da irgendwie wehren das ich das Medikament doch noch bekommen?
Und wenn nicht mit welcher Strafe ist dann zu rechnen?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Freitag 7. September 2012, 07:05
von Alfredi
Hallo,
sie sind zumindest Apothekenpflichtig und damit Arzneimittel und fallen unter das Verbot der unlegitimierten Einfuhr, werden also eingezogen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Freitag 7. September 2012, 07:48
von Leisureman
Es wird wahrscheinlich auch um patentrechtliche Dinge gehen. Somit könnte es "gerechtfertigt" sein....

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Freitag 7. September 2012, 08:26
von Dieter666
Einfuhr von Medikamenten ist grundsätzlich für Privatpersonen verboten - nur innerhalb der EU gibt es Ausnahmen und für Reisende die etwas (für sich!) mitbringen ...

Selbst Aspirin darf nicht eingeführt werden ...

Schreib die Sachen ab - Lehrgeld.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Freitag 7. September 2012, 08:37
von prolonaut
20 Tabletten gibt es bei einer deutschen Internetapotheke (delmed) für € 2,35. Welche Mengen hast du denn eigentlich bestellt, dass sich ein Kauf in den USA gelohnt hat?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Freitag 7. September 2012, 10:11
von mic72
Eagle hat geschrieben:Kann ich mich da irgendwie wehren das ich das Medikament doch noch bekommen?
Nein. Keine Chance!
Eagle hat geschrieben:Und wenn nicht mit welcher Strafe ist dann zu rechnen?
Sehr wahrscheinlich die üblichen 35€ Verwarnungsgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Ich empfehle: :suche:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Freitag 7. September 2012, 15:35
von Eagle
Alles klar dann weiß ich bescheid.Lehrgeld zahlen und abhaken.
Danke für eure Antworten.

Re: Pangea V 2012 findet evtl JETZT schon statt = Ende Septe

Verfasst: Montag 24. September 2012, 09:52
von jddf
Dieter666 hat geschrieben: In D ist das Bußgeld üblicherweise 35 €, geht also ...
Der Vollständigkeit halber, weil die Schweiz erwähnt wurde: Die Entsorgung der Pillen kostet 200 Schweizer Fränkli und es ist tatsächlich keine Busse, sondern eine Administrativgebühr.

Allerdings nur, wenn mehr als 20 Tabletten eingeführt werden (per Post oder im Koffer ist dabei egal). Ich weiss allerdings nicht, ob Fakes von 'Originalen' wegen potentieller Gefährdung der Gesundheit nicht trotzdem konfisziert würden. Indische Generika in der erlaubten Menge kommen also auch während Pangea in die Schweiz rein. Allerdings dürfte sich die Lieferung verzögern, weil sicher alle Pakete geöffnet werden.

Es sei aber auch erwähnt, dass bei Verdacht auf Handel eine Strafanzeige gemacht werden kann. Bei wirklich grossen Mengen wird das wohl gemacht, wobei ich nicht weiss, wo die Grenze ist. Bei mir ist jedenfalls meine allererste Bestellung mit 100 Pillen kostenpflichtig entsorgt worden ohne weitere strafrechtliche Folgen.

Re: Was gibt für euch Ausschlag in Shop A statt B zu bestell

Verfasst: Dienstag 20. November 2012, 10:56
von Spiderman
Die Frage bezüglich Ordnungswidrigkeit finde ich interessant. Die 35 Euro jucken ja keinen, aber:

- Was zählt? Jede Bestellung für sich oder alle Bestellungen zusammen? Wenn zusammen, welcher Zeitraum wird betrachtet und ab welcher Menge gibts richtig Stress?
- Wenn einem Handel unterstellt wird, dann wirds übel. Da stellt sich aber die Frage nach einem Jahresbedarf. Bei mir rechne ich den so: 52 Wochen, jede Woche 1 Tab (ich teile die oft durch 2 oder mal durch 3), also mit Urlaubsaktionen etc. so 60-70 Tabs / Jahr.

Re: Was gibt für euch Ausschlag in Shop A statt B zu bestell

Verfasst: Dienstag 20. November 2012, 11:20
von käng
Naja, dass alle Bestellungen auffliegen, ist doch sehr unwahrscheinlich. Mehrfach Post bekamen bisher nur die Leute, bei denen eine Sendung abgefangen wurde und die darauf erfolgte Nachlieferung dann auch.

So weit ich es gelesen habe, gibt es bei 100 Tabs immer noch die 35 Euro-OWI. Teuer wird es dann, wenn die Anwälte der Unternehmen vom Zoll informiert werden. Allerdings muss die Unterstellung des Handels auch bewiesen werden.

Siehe auch hier zu dem Thema: http://menshelp.co/viewtopic.php?f=9&t=397