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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2012, 11:13
von glory_hole_81
notorische Falschparker können auch Ärger bekommen, so ist das nicht aber das würde zu sehr OT führen

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Samstag 28. Januar 2012, 03:45
von Gast
Hallo,
ich mache Urlaub in Thailand und würde mir gerne ein paar Kamagra einführen und wollte hiermit nochmal nachfragen wie die Rechtslage ist? Soweit ich das verstanden habe darf ich es für den Eigenbedarf einführen (maximal für den Bedarf von 3 Monaten - also 80stück

)
Nun gut, im Prinzip dürfte mir bei der Einfuhr von 12-20stück nichts passieren und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite?
Gruß
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Samstag 28. Januar 2012, 06:00
von zipfler
Laß Dich überrraschen oder lese einfach hier im Forum nach !!!
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Samstag 28. Januar 2012, 10:06
von megman18
Gast hat geschrieben:Hallo,
ich mache Urlaub in Thailand und würde mir gerne ein paar Kamagra einführen und wollte hiermit nochmal nachfragen wie die Rechtslage ist? Soweit ich das verstanden habe darf ich es für den Eigenbedarf einführen (maximal für den Bedarf von 3 Monaten - also 80stück

)
Nun gut, im Prinzip dürfte mir bei der Einfuhr von 12-20stück nichts passieren und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite?
Gruß
...Du willst sie ,, DIR ,, einführen...? und dann soviel auf einmal...

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Samstag 28. Januar 2012, 17:01
von tomtom
Gast hat geschrieben:Hallo,
ich mache Urlaub in Thailand und würde mir gerne ein paar Kamagra einführen und wollte hiermit nochmal nachfragen wie die Rechtslage ist? Soweit ich das verstanden habe darf ich es für den Eigenbedarf einführen (maximal für den Bedarf von 3 Monaten - also 80stück

)
Nun gut, im Prinzip dürfte mir bei der Einfuhr von 12-20stück nichts passieren und ich bin rechtlich auf der sicheren Seite?
Gruß
Einführen ... von Deutschland nach Thailand
oder von Thailand nach Deutschland

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Sonntag 29. Januar 2012, 02:18
von Gast
von Thailand nach Deutschland, maximal 12-20stück....
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Sonntag 29. Januar 2012, 09:14
von Retep
Lohnt meiner Erfahrung nach überhaupt nicht.
Kamagras bekommst du billiger und vor allem sicherer(gibt gefälschte Kamagras in Thailand...) hier in D.
Nehme inzwischen immer meine Pillen MIT nach Thailand.
Was sich lohnt ist Tramadol(heisst dort Anadol,gibts rezeptfrei in jeder Apotheke)
Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt
Verfasst: Freitag 2. März 2012, 21:17
von Stefan05
Max hat geschrieben:
Fragt sich dann nur noch, ob "Wiederverkäufer" überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können. Da bin ich mir nicht sicher. Muß ich aber auch nicht.
Gruß Max
Habe mal einen Blick ins Arzneimittelgesetz geworfen. So wie es scheint, macht sich der Erwerber (solange er nicht einführt) nicht strafbar, wohl aber der Verkäufer. So wie ich das sehe, ist selbst das bloße abgeben einer Tablette an einen Freund zum testen schon strafbar, sofern das Mittel verschreibungspflichtig ist. Da die originale nur auf Rezept rausgegeben werden, gehe ich mal davon aus, dass da nach dem Wirkstoff geschaut wird, weil es die unsere Potenzpillen logischerweise nicht in Deutschland zu kaufen gibt. Jedenfalls nicht als Kamagra oder sonstwas.
Da die Dinger ja nun definitiv aus dem Ausland kommen, kann ich mir aber auch bei einem Kauf in D schon Probleme vorstellen. Man hat ja quasi den Händler damit beauftragt, es für sich illegal einzuführen. Da bin ich aber kein Rechtsfachmann. Dürfte auch sehr schwer zu kontrollieren kann. Sofern man nicht den Verkäufer dingfest machen kann und dieser Daten gespeichert hat, sehe ich es aus D einfach mal gelassen. Dem Verkäufer ist ja auch gelegen, dass man Ihn nicht samt seiner Kundendatenbank und detallierten Bestellungen dran kriegen kann.
Gruß
§ 95 Strafvorschriften - Arzeimittelgesetz
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
.....
entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt
Verfasst: Montag 5. März 2012, 14:01
von robby39
Ich sehe das anders. Egal was man womöglich weiss oder wissen müsste... ; Ich bestelle bei ner deutschen Website (zumindest alles auf Deutsch beschrieben und auch verschickt), Tabletten. Wenn ich nach einem Rezept gefragt werden, müsste ich sagen, das habe ich nicht und dann bekomme ich auch die Medikamente nicht. Wenn ich aber einfach etwas anclicke und bekomme es dann geschickt, stellt sich mir die Frage ob ICH hier vorher alles klären muss, oder nicht doch der Verkäufer.
Mal ehrlich ich weiss auch nicht, ob ich ne Ibuprofen 400 noch ohne Rezept bekomme oder für ne Ibu 600 schon ein Rezept brauche.
Das ist m.E. schon eine Grauzone. Aber das bezieht sich alles nur auf Bestellungen innerhalb D !!. Ich führe damit ja auch keine Tabs nach Deutschland ein. Ich bestelle in D etwas, für das der Verkäufer kein Rezept verlangt. Und es ist keine illegale Droge sondern ein in der APO erhältliches Produkt, für das mir jeder Arzt im Prinzip ein Rezept ausstellen würde.
Ist ja auch immer der Unterschied ob ich wegen illegaler Einfuhr eines rezeptpflichtigen Medikamentes Probleme bekomme, oder weil ich nachgemachte Medikamente bestellt habe die vielleicht keine Genehmigung besitzen... Beides würde ich mal verneinen..oder?
Re: Pangea 2012 - die nächste Operation kommt bestimmt
Verfasst: Montag 5. März 2012, 15:39
von Leisureman
Das hinkt aber schon ein bisschen. Das könnte man ja auf sehr vieles anwenden, was es in D gibt, aber nicht legal ist. Und wenn hier jemand einer Verfolgungsbehörde klarmachen will, er wusste gar nicht, dass man für xy ein Rezept braucht, werden die auch nur den Kopf schütteln und die Sache weitergeben, wo man sich dann genau erklären darf. Es ist doch wohl jedem hier klar, womit gehandelt wird.