Seite 32 von 162
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2012, 08:58
von Paternoster
mic72 hat geschrieben:das ungute Gefühl, das auch Lieferungen aus UK nicht mehr 100% sicher sind, bleibt leider.

So sehe ich das auch. Derzeit sind nur die Versender aus D wirklich mit gutem Gewissen zu empfehlen. Das schöne an der Geschichte ist, dass die Anbieter auf die neuen Gegebenheiten reagieren und die Päckchen in D aufgeben.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 5. Januar 2012, 09:31
von eGXX
Atarv hat geschrieben:
Ich hätte folgende Theorie anzubieten:
Der Zoll öffnet verdächtige Sendungen. Manche davon werden einbehalten, dann gibts Post aus Darmstadt. Die anderen werden wieder verschlossen und normal zugestellt. Deine Sendung hätte einbehalten werden sollen, ist dann aber versehentlich auf dem Haufen mit den anderen gelandet.
Glück für Dich, jetzt fehlt ihnen das Beweisstück: Der Brief mit Deinem Namen drauf und den Pillen drin.
Sah der Brief so aus, als wäre er geöffnet und wieder verschlossen worden?
Scheint mir auch weniger wahrscheinlich, denn das würde eine lausige Organisation beim Zoll bedeuten. Zudem bemüht sich der Zoll meines Wissens nicht, den Umschlag unauffällig zu schließen, sondern pappt einen Aufkleber drauf, dass die Sendung vom Zoll geöffnet wurde.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2012, 15:13
von Lion67
Ich habe jetzt (2012) vom RP Darmstadt einen OWI Bescheid mit Überweisungsformular für ein Verwarngeld erhalten. Es geht um eine Lieferung von Womenra aus dem Herbst 2010.(die öffentlichen Mühlen mahlen langsam) Von der Post oder dem Zoll habe ich zuvor nie etwas gehört. Die Ersatzlieferung ist seinerzeit angekommen.
Nun habe ich die Wahl die Anhörung auszufüllen oder kommentarlos zu zahlen. Droht denn nach Zahlung des Verwarngeldes weiteres Ungemach oder ist dann gut? Bei Verkehrssachen habe ich eigentlich immer sofort gezahlt, um möglichst schnell und unbürokratisch meine Ruhe zu haben, selbst wenn ich nicht gefahren bin. Dazu neige ich auch jetzt.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2012, 15:26
von käng
Wenn du zahlst, ist die OWI damit erledigt. Wenn nicht, geht das eine Instanz höher, da kannst du siegen oder verlieren. Wenn du verlierst, wird es auf jeden Fall teurer und hat möglicherweise weitere Konsequenzen. Wenn du das nicht riskieren willst, solltest du besser zahlen (ist ähnlich wie im Verkehrsrecht).
Ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2012, 15:42
von OLD___OWL
@ Lion67
wie käng bereits meint:
genau ist doch alles schon gesagt. Bei Ängstlichkeit bitte einen Anwalt konsultieren.
Ich würde jetzt einfach zahlen, dann ist Ruhe.
Wenn Du mit Thrill umgehen kannst per Anhörung die Dummstellnummer durchziehen.
Wird auch nicht nix passieren, außer einige Zeit Kopfkino bei Dir:
"Die lange Zeit im Streifenanzug in der JVA"

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2012, 16:22
von Leisureman
Aber was ist, wenn er bezahlt, um Ruhe zu haben? Ist das dann nicht ein Eingeständnis, dass er bestellt hat und ruft dann evtl. Patentinhaber auf den Plan? Um wie viele Tabs handelt es sich denn? Bei größeren Mengen würde ich alles abstreiten.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2012, 16:28
von walker
Zahlung einer OWi ist kein Eingeständnis und bewirkt auch nicht Verständigung des Patentinhabers.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2012, 16:31
von Leisureman
Na dann. Zahlen und fertig.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2012, 17:05
von käng
Bei größeren Mengen dürfte es auch keine OWI mehr sein, sondern ein Bußgeldverfahren, oder?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2012, 17:50
von Lion67
Es waren 120 rosa Pillen aus der Zeit, als über Schweden geliefert wurde. (MOD: von p888 damals aus Singapur via Schweden mit erkennbarem Absender Singapur - ist Vergangenheit ) Ein Bußgeldverfahren kann / wird eingeleitet werden, wenn das Verwarngeld nicht gezahlt wird.
Also zahle ich und harre der Dinge. Shit happens!