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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Sonntag 27. November 2011, 17:28
von ks19
@curious und @Siemens123
hier in diesem thread:
http://www.menshelp.co/viewtopic.php?f= ... 180#p27140
gut, das hab ich nicht durch die Suchfunktion gefunden, sondern einfach weil ich mich erinnert habe

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Sonntag 27. November 2011, 22:46
von tomtom
curious hat geschrieben:Wir bräuchten hier wirklich mal nen Anwalt der zwar nicht Berät(was er so ja nicht darf) sondern über die Gesetzeslage informiert.
Wer diesen Thread liest/insgesamt durchgeht, ist in Sachen Grüne/Zoll rechtlich ganz gut beraten ...
So hat z. B.
oma in dem Beitrag vom 06.11.11 die Rechtslage sehr gut dargestellt. Ob er Anwalt/Jurist ist bzw. war, weiß ich natürlich nicht.
Jedenfalls kann angenommen werden, dass hier auch auch Anwälte mitmachen ...

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Montag 28. November 2011, 10:06
von Flo
Retep hat geschrieben:@Flo:
exact-pharma versendet aus England,zumindest meine vorgestern erhaltenen super-Kamagras.
stand auch in der Bestellbestätigung:
...Your order will be sent from inside the EU....
also,don't panic!
Das weiss ich doch

Panik mache ich keine. Kleinbestellungen von 1-20 Pillen jucken mich nicht, wenn sie beschlagnahmt werden

Die Super Kamagras sind am Samstag angekommen

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 29. November 2011, 18:50
von tanner80
Diavolo hat geschrieben:Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat!
Du führst ein in D nicht zugelassendes Medikament ein => Ordnungswidrigkeit! Eine Straftat ist ein ganz anderes Kaliber.
(Wobei es natürlich auf die Mengen ankommt und was Du damit vor hast.)
Aber lies selber nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Dort kannst du nachlesen, was alles in das BZR eingetragen wird und folglich auch in einem Führungszeugnis stehen könnte.
In den §§ 30 - 44 wird insbesonere der Inhalt und der Umgang mit Führungszeugnissen geregelt.
Diavolo, danke für die Antwort!
Speichern die Regierungspräsidien die Ordnungswidrigkeiten einzelner Leute?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 29. November 2011, 19:59
von Diavolo
Soweit ich das übersehen kann, werden Ordnungswidrigkeiten gespeichert.
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) hat geschrieben:
§ 49c Dateiregelungen, Absatz 5:
Soweit personenbezogene Daten für Zwecke der künftigen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gespeichert werden, darf die Frist im Sinne von § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 der Strafprozessordnung bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro fünf Jahre, in allen übrigen Fällen des § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 der Strafprozessordnung zwei Jahre nicht übersteigen.
Gut möglich das diese Regelung nur eintritt, wenn aus der OWi u.U. ein Strafverfahren resultiert...
Bin eben kein Jurist...
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 29. November 2011, 20:32
von papa_leone
Jede Verfolgungsbehörde (ob Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) speichert die personenbezogenen Daten. Selbst die Polizei speichert sie.
Wenn sich jemand einlesen will:
Die rechtlichen Grundlagen sind u.a für Ordnungswidrigkeiten im § 49c OWiG aufgeführt unter den Voraussetzungen der §§ 483, 484, 485 StPO. Dier kompletten Dateiregelungen sind in §§ 483 - 491 StPO nachzulesen.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 29. November 2011, 22:40
von tomtom
Die Datenspeicherung, wie von Diavolo genannt, erfolgt bei Ordnungswidrigkeiten auch, wenn es nachfolgend kein Strafverfahren gibt. Wegen der Datenspeicherung ist bei der nächsten Ordnungswidrigkeit ein höheres Bußgeld zu erwarten. Deshalb die Datenseicherung.
Auch der Zoll speichert die Daten, wenn er eine unzulässige Tabs-Sendung aufgreift. Werden mehrer Sendungen abgefangen, kann der Zoll diese aufgrund der gespeicherten Daten entsprechend einordnen/zusammenfassen ...
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 30. November 2011, 01:38
von tanner80
Weiss jemand ob diese Ordnungswidrigkeiten in das Bundeszentralregister aufgenommen werden?
Laut Wikipedia stehen im Bundeszentralregister "Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und anderen Gerichten.". Eine Verhängung von Bußgeld ist ja eine Entscheidung.
Auf einer anderen Seite lese ich: "Eine rechtskräftig verhängtes Bußgeld führt im Gegensatz zu einer Strafe nicht zu einer Eintragung ins Bundeszentralregister ("Strafregister")" (Quelle:
http://www.strafrecht-ratgeber.de/straf ... nt_03.html)
Also was nun?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 30. November 2011, 07:55
von Leisureman
Ich möchte gar nicht wissen, was alles gespeichert wird! Und da muss mir auch keiner erzählen, dass dieses oder jenes nach x Jahren gelöscht wird. In einem Land mit Staatstrojanern, biometrisch auslesbaren Ausweisen und Daten-Abkommen mit den USA, wäre es wohl infantil zu glauben, dass irgendeine Behörde einmal gesammelte Daten wieder löscht. Ob und wie diese Behörden vernetzt sind, ist jetzt noch die Frage.....
Big Brother is watching you! More and more!!!
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 30. November 2011, 10:31
von curious
Soweit ich das mal gelesen habe hängt die Dauer der Datenspeicherung bei Ordnungswidrigkeiten von der Höhe der Bußgelder ab.
Ich finde aber die passende Quelle gerade nicht.
