hier in diesem thread:
http://www.menshelp.co/viewtopic.php?f= ... 180#p27140
gut, das hab ich nicht durch die Suchfunktion gefunden, sondern einfach weil ich mich erinnert habe

Wer diesen Thread liest/insgesamt durchgeht, ist in Sachen Grüne/Zoll rechtlich ganz gut beraten ...curious hat geschrieben:Wir bräuchten hier wirklich mal nen Anwalt der zwar nicht Berät(was er so ja nicht darf) sondern über die Gesetzeslage informiert.
Das weiss ich dochRetep hat geschrieben:@Flo:
exact-pharma versendet aus England,zumindest meine vorgestern erhaltenen super-Kamagras.
stand auch in der Bestellbestätigung:
...Your order will be sent from inside the EU....
also,don't panic!
Diavolo, danke für die Antwort!Diavolo hat geschrieben:Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat!
Du führst ein in D nicht zugelassendes Medikament ein => Ordnungswidrigkeit! Eine Straftat ist ein ganz anderes Kaliber.
(Wobei es natürlich auf die Mengen ankommt und was Du damit vor hast.)
Aber lies selber nach:http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Dort kannst du nachlesen, was alles in das BZR eingetragen wird und folglich auch in einem Führungszeugnis stehen könnte.
In den §§ 30 - 44 wird insbesonere der Inhalt und der Umgang mit Führungszeugnissen geregelt.
Gut möglich das diese Regelung nur eintritt, wenn aus der OWi u.U. ein Strafverfahren resultiert...Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) hat geschrieben: § 49c Dateiregelungen, Absatz 5:
Soweit personenbezogene Daten für Zwecke der künftigen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gespeichert werden, darf die Frist im Sinne von § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 der Strafprozessordnung bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro fünf Jahre, in allen übrigen Fällen des § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 der Strafprozessordnung zwei Jahre nicht übersteigen.