Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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oma
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#231 Beitrag von oma »

Siemens123 hat geschrieben:Wenn eine Ordnungswidrigkeit abgestritten (also auch nicht bezahlt oder zugegeben wird) wird, geht der Vorgang in der Regel zum zuständigen Amtsgericht. Dort entscheidet ein Richter, meist nach mündlicher Anhörung des Betroffenen über den Vorgang.
Moment, erst muss (nach der Anhörung) ein Bußgeldbescheid erlassen werden, gegen den fristgemäß ein Widerspruch einzulegen ist. Erst dann wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben und von dort ans Gericht.

Bei Ordnungswidrigkeiten muss - anders als bei Strafsachen - der Betroffene (der heißt hier auch nicht "Angeklagter") nicht persönlich erscheinen. Also keine Angst vor aufwändigen Reisen nach Hessen.

Gar nicht zu reagieren auf einen Anhörungsbogen kann dann falsch sein, wenn man (ggfs. für den Fall, dass man die Verwarnung nicht bezahlt) aufgefordert wird, die eigenen Personalien anzugeben oder zu bestätigen. Dies wäre wiederum eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG: "Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert." Also müssen auf Aufforderung der Bußgeldstelle diese Angaben gemacht werden. Angaben zum Arbeitgeber, zum Einkommen, zur Telefonnummer oder was sonst noch abgefragt werden mag sind hingegen freiwillig.

Dasselbe gilt selbstverständlich zu Angaben zum Sachverhalt. Man muss sich nicht selbst beschuldigen, was nicht gegen einen verwendet werden darf, wenn man gar nichts aussagt. Wichtig ist, dass im Gegensatz dazu ein Weglassen von Teilen des Sachverhalts durchaus bewertet werden darf. Tückisch ist hier die häufig zu lesende Frage "Wird der Verstoß zugegeben?" - das Ankreuzen von "Nein" ist hier nach so mancher Auffassung eine Aussage zum Sachverhalt!

Wenn man also nichts sagt, liegen die Indizien vor, dass ein Generika-Shop einem an die eigene Adresse Medikamente übersandt hat. Im Grunde reicht das für eine Verurteilung, solange man nichts entgegensetzt, weil kein Shop völlig Unbeteiligte mit kostenlosen Pillen beglückt.

Lügen zum Sachverhalt ist (anders als Lügen zur Person) für den Betroffenen nicht strafbar und keine eigene Ordnungswidrigkeit, kann allerdings, wenn es nachgewiesen wird, zur Erhöhung des Bußgeldes für die betreffende Ordnungswidrigkeit führen.

Wenn wegen der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid ergeht oder vom Gericht ein Urteil gefällt wird, kommen noch Kosten hinzu; außerdem dürfen mehr als 35 Euro verhängt werden. Insofern geht man, wenn man es darauf ankommen lässt, ein Risiko ein.

In § 56 Abs. 4 OWiG steht: "Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist." Absatz 2 besagt, wann die Verwarnung wirksam ist: "Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro." Insofern ist man mit der Zahlung endgültig aus dem Schneider - es sei denn, es stellt sich heraus, dass noch etwas anderes hinter dem Vorgang steckte als das, weshalb die Verwarnung ausgesprochen wurde.

Flo
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#232 Beitrag von Flo »

@ schlotzer:
Leider kann ich dir auf deine PN nicht antworten, da du den EMpfang von PN deaktiviert hast.

Also am 12. September habe ich ein Schreiben vom Zoll erhalten, wahrscheinlich das gleiche wie du. Dieses Schreiben war lediglich eine Information, wie bei dir. 12 gefälschte Cialis, bestellt bei Pillenpharm, wurde aus Asien verschickt.

Seit dem Schreiben habe ich nichts mehr gehört/gelesen. Es sind schon über 3 Monate vergangen. Höchstwahrscheinlich lohnt sich der Aufwand wegen 12 Pillen nicht für die Anwälte von Lilly.
Funuser - leichte ED

schlotzer
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#233 Beitrag von schlotzer »

oh sorry muss ich gleich ändern das mit der PN ich hatte 12 Tabs von Kamagrafast bestellt die wurden da abgefangen KF hat mir damals Ersatz geschickt. Waren Tadacip , mal sehen was nun passiert.
danke noch mal

tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#234 Beitrag von tomtom »

Flo hat geschrieben:@ schlotzer:
Leider kann ich dir auf deine PN nicht antworten, da du den EMpfang von PN deaktiviert hast.

Also am 12. September habe ich ein Schreiben vom Zoll erhalten, wahrscheinlich das gleiche wie du. Dieses Schreiben war lediglich eine Information, wie bei dir. 12 gefälschte Cialis, bestellt bei Pillenpharm, wurde aus Asien verschickt.

Seit dem Schreiben habe ich nichts mehr gehört/gelesen. Es sind schon über 3 Monate vergangen. Höchstwahrscheinlich lohnt sich der Aufwand wegen 12 Pillen nicht für die Anwälte von Lilly.
Mit den Schreiben vom Zoll haben die Lilly-Anwälte nichts zu tun. Der Zoll entscheidet selbst, was er macht, wenn er gefälschte Cialis findet.
Möglicherweise kommt nichts mehr. Nach 3 Monaten ist das aber noch nicht ganz sicher. Die Justiz arbeitet, aber die arbeitet oft sehr langsam ... :next:

Flo
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#235 Beitrag von Flo »

Au weh,

am Freitag nochmal Post bekommen... Diesmal aber von der Deutschen Post ( nicht vom Zoll ), dass eine weitere Sendung beschlagnahmt wurde. 4 Cialis aus Hong Kong... Die hatte ich vor etwa 4 Monaten bestellt....

Ok, jetzt habe ich schon 16 beschlagnahmte Pillen xD mal sehen was jetzt noch so kommt... ( habe jetzt aber keine offene Sendung mehr ... )


edit: Jetzt wird mir nur ein wenig mulmig, da am Samstag 300 Silden + 50 Varden von P888 an mich verschickt wurden :) Hoffentlich kommen die heile in der PS an :) Sind ja aus DE und nicht aus Übersee ;)

edit2: ohjee, 16 P-Force von exact-pharma stehen auch noch aus :D

Ok, so langsam müsste ich in den Panikthread wechseln... :lol:

edit3: Ok die 350 Pillen von P888 sind da, also besteht kein Grund zur Sorge mehr :) Wegen den kleinen Peanut Mengen, die der Zoll beschlagnahmt, mach ich mir nicht in die Hose ;) Die 100€ für evtl. Strafen hab ich auch noch über...
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tanner80
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Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

#236 Beitrag von tanner80 »

Hallo,

hat hier jemand schon einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis wegen einer Bestellung von geringen Mengen nichtzugelassener Arzneimittel ( kein BTM) bekommen?
Oder werden diese Straftaten von der Staatsanwaltschaft in der Regel eingestellt?

gruß

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Diavolo
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#237 Beitrag von Diavolo »

Oder werden diese Straftaten von der Staatsanwaltschaft in der Regel eingestellt?
Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat!
Du führst ein in D nicht zugelassendes Medikament ein => Ordnungswidrigkeit! Eine Straftat ist ein ganz anderes Kaliber.
(Wobei es natürlich auf die Mengen ankommt und was Du damit vor hast.)

Aber lies selber nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Dort kannst du nachlesen, was alles in das BZR eingetragen wird und folglich auch in einem Führungszeugnis stehen könnte.

In den §§ 30 - 44 wird insbesonere der Inhalt und der Umgang mit Führungszeugnissen geregelt.

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Retep
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#238 Beitrag von Retep »

@Flo:

exact-pharma versendet aus England,zumindest meine vorgestern erhaltenen super-Kamagras.

stand auch in der Bestellbestätigung:

...Your order will be sent from inside the EU....

also,don't panic!

NN1000
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#239 Beitrag von NN1000 »

Habe mal ne Frage... Es ist ja immer die Rede davon, dass die Medikamenteneinfuhr nach Deutschland eine Ordnungswidrigkeit ist. Also zum Beispiel wenn ich Kamagra aus UK bestelle. Wie ist es denn nun, wenn ich in D bestelle, so dass von D nach D verschickt wird? Ist das auch irgendwas?

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curious
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#240 Beitrag von curious »

Wir bräuchten hier wirklich mal nen Anwalt der zwar nicht Berät(was er so ja nicht darf) sondern über die Gesetzeslage informiert.

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