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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2011, 08:26
von Leisureman
Das ist genau so, als ob ich 20 mal nach Polen fahre und mir dort Zigaretten hole. Eine Stange pro Besuch ist legal. Wenn ich aber nichts verrauche und dann 20 Stangen gehortet habe, mit diesen, dann ja eigentlich legal erworbenen Zigaretten, durch die Gegend fahre und erwischt werde, ist es nicht mehr legal...... :narr: :narr:

Für so einen Behördenschwachsinn gibt es noch mehr Beispiele:
(kopiert aus einen anderen Forum, von daher auch ohne Groß- und Kleinschreibung)

wenn du die eu verlässt und es länger wie drei jahre dauert geht die bundesregierung in ihrer heiligen einfalt davon aus dass du mit deinem boot ausgewandert bist. kommst du wieder zurück, dann bist du (oder zumindest dein boot) ein eu-fremder. damit unterliegt dein boot dem Einfuhrzoll, wenn es den pauschalwert von ich glaube ca 135 euro überschreitet. es muss dann als ganzes verzollt werden. hierzu wird der zollsatz für den zeitwert des bootes berechnet. zeitwert + einfuhrzoll sind dann die berechnungsgrundlage für die mehrwertsteuer. wenn du das entrichtet hast gehört dir dein boot wieder. sonst wird es an die kette gelegt und zwangsversteigert weil du ja schon wieder in der eu bist, das boot also eingeführt hast.

nur aus reinem entgegenkommen der bundesregierung kann diese 3-jahres-frist auf antrag VOR DER ENDGÜLTIGEN AUSREISE auf 6 jahre verlängert werden.

du kannst dein schiff aber auch unter der flagge von liberia registrieren lassen. dann kannst du als passionierter weltumsegler auch die eu besuchen, darfst dich aber nur für einen befristeten zeitraum in der eu aufhalten (zeitrahmen beim zoll erfragen), sonst ist dieselbe einfuhrsteuer fällig.


:narr: :narr: :narr:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2011, 08:50
von papa_leone
Sorry,

beide Beispiele dienen nicht zur Darstellung von Behördenschwachsinn, da beide schlichtweg falsch

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2011, 09:49
von Leisureman
Schlichtweg falsch nur dann, da hier nicht vollständig ausgeführt, sprich Frage nach der Steuerbanderole, Erwerb und Wohnsitz des Seglers etc...

Kannst ja gerne noch mal hier reinschauen: http://www.bluewater.de/yacht-zoll.htm

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2011, 09:53
von zipfler
Welch ein Glück:

Ich rauche nicht und besitze kein Boot. :yeah:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2011, 11:00
von Dieter666
Zipfler, Du weißt aber:

Die Summe aller Laster ist konstant ... :D :D :D

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2011, 13:40
von Sven
Wo es doch hier grad so lustig ist. :P

Ein Boot habe ich auch nicht, auch kein Moped, aber ab und zu einen Ständer. :angel:
Hoffentlich muss ich den nach dem Einführen nicht auch besteuern lassen.... :lol:

Was mich übrigens an dem Threadtitel schon die ganze Zeit etwas wundert:
Die Frage was der Zoll macht, wenn er Generika findet, verstehe ich ja noch.
Aber sind die Pillen so umweltschädlich, dass man die Pillen auch vor den Grünen verstecken muss? :shock: :rofl:

So, *Spaß off*

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2011, 13:44
von OLD___OWL
Sven hat geschrieben:Wo es doch hier grad so lustig ist. :P

Ein Boot habe ich auch nicht, auch kein Moped, aber ab und zu einen Ständer. :angel:
Hoffentlich muss ich den nach dem Einführen nicht auch besteuern lassen.... :lol:
nur wenn Du länger als 3 Jahre draußen warst. :lol:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Donnerstag 22. September 2011, 13:50
von Leisureman
Kommt immer drauf an, wo Du ihn einführst....EU oder außerhalb. Ansonsten wird er Dir in Ketten gelegt. :rofl:

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Freitag 23. September 2011, 13:18
von samson-bt
Hab mal ne Frage zu dem zahlen der hier so oft genannten Ordnungswirdigkeit von 35 Euro:

Gibt man damit nicht auch gleich zu, dass man die Sachen bestellt hat?
Jeder normale Mensch, der nichts bestellt hat, müsste sich doch gegen diese Zahlung wehren?

Ist doch genau so, wie wenn man geblitzt worden sein soll -man aber weiß, dass man es nicht gewesen sein kann. Dann will man doch Beweise (Blitzerfoto wenn man zu schnell war)....

In den Fällen hier müssten doch definitiv getätigte Bestellungen von dem Beschuldigten, oder Lieferscheine, ect. vorliegen. Reicht es etwa, wenn der Zoll einen wattierten Briefumschlag mit den Pillen sicherstellen, in dem nur die Tabs sind und außen ein Adressaufkleber, auf dem "aus unerklärlichen Gründen" die eigene Adresse steht?

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

Verfasst: Freitag 23. September 2011, 13:47
von zipfler
So lange die Ausrede gut ist weiß auch der Zoll das ein Nachweis schwierig, wenn nicht unmöglich ist. :roll: :roll:

Bestellt ??? Im Ausland ??!! Ich doch nicht !!!! Niemals !!! Wie käme denn ICH zu soo etwas ???

DAS muß eine Verwechselung sein, oder eine Werbesendung, oder DIE schicken mir noch eine Rechnung....
Ist da überhaupt eine Rechnung im Paket ???
Oder ist das gar ein Betrugsversuch einer ausländischen Verbrecherbande ????
Man hört doch soo viel .....