Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Indien
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Re: Sendung hängt in Frankfurt oder bei DP

#171 Beitrag von Indien »

curious hat geschrieben:
Indien hat geschrieben:Bei mir stand direkt auf dem Zollschreiben drauf das sich der Patentinhaber direkt bei mir melden würde...also auf Deutsch die Anwälte...
Auf welchem Schreiben stand das genau? Und wie war da der Wortlaut?

Bei mir stand diese Info nur in den beiliegenden FAQs.

Habs mal fotografiert mit nem Handy...Quali net so gut
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hypobiene1990
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#172 Beitrag von hypobiene1990 »

@ Indien

Genau das ist es, die Menge ist entscheidend !!
Kann man das nicht mit der Zollkontrolle am Flughafen vergleichen ?
Ich sah letzte Woche einen Bericht im Fernsehen, da ging es um Plagiate, die die Urlauber aus dem
Ausland mitgebracht haben. Im konkreten Fall zeigten Sie Plagiate von MarkenT-shirts.
Da sagte der Zollbeamte, bei einer Menge des Wertes, der unter 450.-Eurone liegt,
wird garnichts unternommen und der Fluggast kann die Shirts mitnehmen und nach Deutschland
einreisen. Wenn der Wert darüber liegt, dann wird der Zoll aktiv, die Ware beschlagnahmt und
der Reisende bekommt ärger. Denn dann erst wird von gewerbsmäßigem Handel ausgegangen.
Dann werden erst die Markeninhaber( in diesem Fall war es glaube ich Puma) informiert.
Kann man das auch auf die Tabs beziehen? Würden die Tabs nicht dem AMG unterliegen, hätte man
bestimmt nichts zu befürchten,denke ich.
Aber villeicht es ja auch so, das wenn der Wert der Tabs unter einen gewissen Betrag liegt, wird vielleicht
gar keine Meldung an die Markeninhaber(Pfizer und Konsorten) gemacht?, sondern nur dieser Busgeldbescheid
(35-200 Euro) erlassen.
Leider weiss ich nicht mehr auf welchem Sender das zu sehen war.
Ich hätte es euch gerne gezeigt.

Hypobiene

Indien
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Registriert: Freitag 12. August 2011, 17:18

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#173 Beitrag von Indien »

Glaube auch das die Menge entscheiden ist.
Aber keiner weiss wo der genaue Wert liegt.sprich ab welche Stückzahl der Zoll aktiv wird.
Ich glaube auch das wenn die Stückzahl sehr gering ist der Zoll die Ware nur aus dem Verkehr zieht ohne jegliche Benachrichtung.

oma
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#174 Beitrag von oma »

Indien hat geschrieben:Ich glaube auch das wenn die Stückzahl sehr gering ist der Zoll die Ware nur aus dem Verkehr zieht ohne jegliche Benachrichtung.
Nein, das dürfen sie sicherlich nicht. Zumindest den Empfänger müssen sie benachrichtigen.

AlobarAelfric
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Re: KF KP Sendungen aus UK wurden beschlagnahmt

#175 Beitrag von AlobarAelfric »

robby39 hat geschrieben:Was hattest Du bestellt? Wird wohl auch bei 35 € bleiben, denke ich...
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist ja eigentlich Peanuts, der eigentliche Ärger droht ja von den Patent-Inhabern. Da kann es richtig teuer werden (s. Beitrag von Indien).

Was ich aber nicht verstehe: Wenn der Zoll lediglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet, dann geht er ja nur von einem Import zwecks Eigenbedarfs aus. Der Pateninhaber (in Indiens Fall Lilly Pharma) unterstellt aber Medikamentenhandel und fordert die Unterschrift unter eine entsprechende Unterlassungserklärung. Wie geht das zusammen? Die Polizeibehörde sieht Eigenbedarf und der Rechteinhaber Medikamentenhandel?

Was mir bei dem Begleitschreiben vom Zoll außerdem aufgefallen ist: Da stand sinngemäß: Lilly wird sich melden wegen Verstoß gegen das Patentrecht, Pfizer wegen Verstoß gegen das Markenrecht.

Ich verstehe das so: Lilly hat noch Patentschutz auf Cialis. Wenn jemand Tabletten mit dem Wirkstoff Tadalafil vertreibt, handelt es sich um eine Patentverletzung.
Bei Silden scheint das Patent nicht mehr zu existieren, weswegen hier nur noch ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen kann. Und das dürfte nur dann der Fall sein, wenn die in der Sendung enthaltenen Tabletten tatsächlich wie Viagra aussehen und auch so bezeichnet werden. Nur dann wird gegen die Markenrechte von Pfizer verstoßen. Wenn da Vigora oder oder was auch immer für ein indischer Nachbau drin ist, liegt kein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Habe ich das richtig verstanden?

Jedenfalls ist man auf der sicheren Seite, wenn man gegenüber dem Zoll die Bestellung leugnet und erklärt, dass man keine Ahnung hat, wieso so eine Sendung an einen unterwegs war. Das Gegenteil können sie schlecht beweisen, so lange sie nicht beim Versender die Bestelldaten finden. Das dürfte wohl nahezu unmöglich sein.
Wenn der Zoll daraufhin das Verfahren einstellt (wurde hier im Forum ja schon so geschildert), dann haben auch die Rechteinhaber schlechte Karten. Sicher ist sicher.

Indien
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#176 Beitrag von Indien »

Ich kann mich zwar nicht mehr genau dran erinnern aber ich glaube das mein Anwalt gesagt habe das die einen wegen Patentverletzung nicht "dran" kriegen können...lillys gehts einzig um den Handel.
In den Schreiben steht doch immer drin wann die Ware beschlagnahmt wurde.Das würde mich auch mal interessen wann die ganzen Lieferungen beschlagnahmt wurden von denen die zuletzt alle beschlagnahmt wurden.

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Dieter666
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#177 Beitrag von Dieter666 »

Das Blöde an der Sache ist, dass hier mehrere Gesetze zusammenspielen, Markenrecht alleine wäre gar nicht so schlimm, Patent- und vor allem das Arzneimittelgesetz.

Beispiel:

Wenn Dich der Zoll am Flughafen erwischt mit gefälschten Markenklamotten im Wert von unter 430 € - passsiert gar nichts, es sei denn man vermutet Handelsabsicht, also meinetwegen 50 Gürtel des gleichen Modells von Puma/Nile/Hilfiger oder was auch immer ...

Bei unseren Pillen handelt es sich aber um verschreibungspflichtige Medikamente, das ist das Grundproblem!
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!

AlobarAelfric
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#178 Beitrag von AlobarAelfric »

Na ja, die Rechtslage ist ja bei den Tabletten so ähnlich wie beim beim illegalen Download von Musik.
Bei der Musik ist es so, dass das Herunterladen an sich nicht strafbar ist. Beim Filesharing wie z.B. eMule lädst du aber automatisch die herunter geladenen Titel wieder hoch, wirst also zum Anbieter. Wenn sie dir nachweisen, dass z.B. 1000 Leute einen bestimmten Titel von deinem Rechner herunter geladen haben, dann können sie dir den Schaden in Rechnung stellen.

So verhält es sich auch bei Tadalafil-Tabletten. Um einen Schaden nachweisen zu können, müssen sie zwingend annehmen, dass du das Zeug weiter verkaufst. Es müssen ihnen potentielle Käufer entgehen. Kein Richter wird ihnen zugestehen, dass du mit einem Schlag 300 Original Cialis kaufen würdest zum regulären Preis. Wenn sie dir aber unterstellen, dass du die Tabletten private weiter vertickst, können sie einen Schaden konstruieren und einen entsprechend hohen Streitwert festlegen. Der Fall steht und fällt mit der Unterstellung, dass du mit den Tabletten handelst.

Bei den ganzen Unterlassungserklärungen betreffend der Verbreitung von Musik, Filmen, Fotos, Software, etc. geht es immer um die Verbreitung derselben. Daraus wird der Schaden errechnet. Auch als kürzlich kino.to hoch genommen wurde, musste die Staatsanwaltschaft letztlich zugeben, dass gegen die Konsumenten nicht gerichtlich vorgegangen werden wird. Die Anbieter hingegen werden wohl in den Knast wandern.

Bei geringen Mengen an Tabletten (ich würde man annehmen < 100) werden die Pharma-Unternehmen nichts unternehmen. Bei 300 Tabletten sehen die Chancen hingegen besser aus, dass auch ein Richter vermuten wird, dass mit den Tabletten gehandelt wird. Also besser kein Risiko eingehen und die Bestellung gänzlich leugnen.

Indien
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?

#179 Beitrag von Indien »

Der Lilly Anwalt hat mir gesagt das schon viele Richter ab 200 Pillen auf der Seite der pharmafirmen sind.Natürlich kann das auch nur reine Angstmache von dem sein.Jedenfalls habe ich bis zu dem Schreiben noch nie was davon gehört das auch Potenzpillen gedealt werden.Naja man lernt halt nie aus.

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curious
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Re: KF KP Sendungen aus UK wurden beschlagnahmt

#180 Beitrag von curious »

Jetzt mal eine andere Frage dazu:

In den FAQ steht nicht eindeutig drin was bei wiederholten Verstößen passiert, man wird da auch nicht eindeutig belehrt.
Ich habe aber mal nachgelesen das so "kleine" Ordnungswidrigkeiten für 2 Jahre gespeichert werden.
Aber ich würde ja nun vorsätzlich handeln, wenn ich erneut bestelle oder?

Für 2 Jahre reicht mein Vorrat nicht, also nun erstmal abwarten bis die OWI/Bußgeld durch ist?

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