curious hat geschrieben:Warum nicht?
Für mich ist es natürlich Eigenbedarf, egal wie viel ich bestelle. Ich handel ja nicht damit!
Aber es hätte ja durchaus sein können das sie mir das unterstellen?
Erfahrungswerte damit sind hier ja im Forum nicht gerade häufig, um das völlig auszuschließen.
Den gewerblichen Handel werden Dir wahrscheinlich aber die Anwälte des Patentinhaber unterstellen.Also unter 200 Stück solltest noch davon kommen.Wenns drüber liegt wirds gefährlich.Also ich spreche da nur aus eigenerfahrung.Kann natürlich auch anders laufen.Aber der Lilly Anwalt ist bei mir auch bei 240 Stück vom gewerblichen Handel ausgegangen.Es ging bei mir um 480 Stück(inklusive Ersatzlieferung).Und ich wollte mit dem scheiss niemals Handeln.Aber das ist denen egal.Weil so können sie den Streitwert und ihren eigenen Verdient oben halten.(Anwaltskosten bei 25000Euro Streitwert lag bei 918Euro)
Scottsdale hat geschrieben:25.000 € Anwaltskosten ?????????????????
Nein der STREITWERT lag bei meinen 480 Stück bei 25000...daraus resultieren bestimmte Anwaltskosten...und die liegen bei 918 Euo und ein paar Cent
Bei 15000 Euro Streitwert liegen die dann bei 755,80Euro...und das muss dann der Abgemahnte bezahlen...
An den Pharma-Anwalt.Deinen eigenen Anwalt musste ja eh selber zahlen.Wenn du die finanziellen Mittle nicht hast kannst Dir einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht holen.Die übernehmen das die Kosten für deinen Anwalt.
Ich sollte eine Verpflichtungserklärung unterzeichen.Mein Anwalt hat die aber modifiziert und der Lily Anwalt hat sie so dann anerkannt.
Ja sie können auch klagen.Aber nur wenn du deren Geld nicht zahlen willst.Und dann kanns teuer werden wenn man verliert.Prozesskosten,Anwaltskosten etc....
Mußtest du nach der modifizierten Unterlassungserklärung trotzdem die Gebühren des Anwalts von Lilly zahlen oder hat sich das durch die Einschaltung deines Anwalts und der Abänderung der Verpflichtungserklärung erledigt?
Hallo zusammen,
ich muß mich auch mal wieder melden.
Wenn ich das hier so lese, mit Ordnungswidrigkeit und Bußgeld ja oder nein und Streitwert wie hoch
und die daraus resultierenden Anwaltskosten usw.....,dann denke ich man sollte in Zukunft
die Bestellmenge immer schön klein halten und wenn nötig öfters bestellen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Menge der beschlagnahmten Tabs von entscheidender
Bedeutung, hinsichtlich der Strafe und des zu erwartenden Ärgers.
Ich werde, wenn überhaupt nur noch Mengen bis zu 40 Stück ordern.
Das ist mir sicherer und der Schaden bei Verlust ist vergleichbar gering.
Wie ist euere Meinung ???
Viele Grüße
Euere Hypobiene
Mußtest du nach der modifizierten Unterlassungserklärung trotzdem die Gebühren des Anwalts von Lilly zahlen oder hat sich das durch die Einschaltung deines Anwalts und der Abänderung der Verpflichtungserklärung erledigt?
Auch mit unterzeichen der Verpflichtungserklärung blieb die Forderung aufrecht.Nur aufgrund meiner z.Z. leicht angespannten finanziellen Lage hat Lilly von der komletten Forderung Abstand genommen.
Ich glaube nicht der Zoll geringe Menge gleich zu den Pateninhabern schicken wird.Die Anwaltskanzleien werden wohl erst aktiv wenn ein Handeln mit den Pillen vermutet wird.Sprich wenn sich der beschlagnahmte Fund im hunderter Bereich bewegt.Ein Hohe Menge wird IMMER als INDIZ dafür genommen das man handeln wollte damit.Da kann man auch nichts dagegenstellen.Wie will man auch beweisen das man die Pillen nur für den Eigenbedarf nehmen wollte?
Indien hat geschrieben:Bei mir stand direkt auf dem Zollschreiben drauf das sich der Patentinhaber direkt bei mir melden würde...also auf Deutsch die Anwälte...
Auf welchem Schreiben stand das genau? Und wie war da der Wortlaut?
Bei mir stand diese Info nur in den beiliegenden FAQs.