Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Hi
Ok das mit dem leugnen kann ich vergessen.Schade da war ich zu schnell.
Ich habe es mal per Handy fotografiert.Weiss nicht ob man es lesen kann.
Das zweite Foto ist die Verpflichtungserklärung.
Ok das mit dem leugnen kann ich vergessen.Schade da war ich zu schnell.
Ich habe es mal per Handy fotografiert.Weiss nicht ob man es lesen kann.
Das zweite Foto ist die Verpflichtungserklärung.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Was hast du denn bis jetzt gemacht?Indien hat geschrieben:Hi
Ok das mit dem leugnen kann ich vergessen.Schade da war ich zu schnell.
Ich habe es mal per Handy fotografiert.Weiss nicht ob man es lesen kann.
Das zweite Foto ist die Verpflichtungserklärung.
Wie meine Vorposter schon schrieben, auf gar keinen Fall das unterzeichenen! Ich würde es genauso machen wie der User tomtom es gemacht hat.
Diese "Freimenge für den persönlichen Bedarf" gibt es nicht, die werden von dir für jeden weiteren Fall, denn die dir nachweisen, können die 5000€ haben wollen!Indien hat geschrieben:Nun wollte ich mal wissen.Weil der Teil der Verpflichtungserklärung so für mich zu deuten ist, das ich Mengen, für den PERSÖNLICHEN Eigenbedarf weiterhin kaufen kann, ohne das ich dann die 5000Euro Vertragsstrafe zahlen muss???
Ich will nicht wissen, wie hoch die Gebühren sind, die der Anwalt dann von dir für diese "ach so viele Arbeit die er mit dir hatte" haben will...4. der Eli Lilly and Company die Kosten für diese Abmahnung auf der Basis eines Streitwerts von € 25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) zu erstatten.
Ich glaub doof stellen und alles abstreiten ist die einzig richtige Möglichkeit, wenn du die Erkläung unterzeichnest, gibst du ja mehr oder weniger zu, dass du mit dem Zeug Handel treiben wolltest oder zumindest wußtest, dass der Import aus Indien illegal ist.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Das Problem ist das ich schon ein Telefonat mit dem Anwalt hatte.Rein aus Panik heraus da angerufen.
Also bringt leugnen nun nix mehr.
Die Kosten belaufen sich auf 918 Euro.Konnte den Anwalt aber dazu "überreden" den Streitwert auf 15000Euro zu senken was die Kosten dann auf 755,80 Euro minimierte.
Also werde ich wohl nicht drumrumkommen die Verpflichtungserklärung zu unterzeichen oder?
Also bringt leugnen nun nix mehr.
Die Kosten belaufen sich auf 918 Euro.Konnte den Anwalt aber dazu "überreden" den Streitwert auf 15000Euro zu senken was die Kosten dann auf 755,80 Euro minimierte.
Also werde ich wohl nicht drumrumkommen die Verpflichtungserklärung zu unterzeichen oder?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Da bin ich überfragt, bin kein Jurist.Indien hat geschrieben:Also werde ich wohl nicht drumrumkommen die Verpflichtungserklärung zu unterzeichen oder?
Ganz ehrlich, ich würde selbst nen eigenen Anwalt um Hilfe fragen. Das kostet zwar auch was Geld, aber der wird dir da genaueres sagen können. Die Gebühren die du durch Reduzierung des Streitwertes "gespart" hast, könntest du ja dann dafür investieren.
Oder es gibt hier unter den User jemanden, der bei dem Thema mehr Wissen hat und dir diese Frage beantworten kann.
Vor allem denke ich nicht, dass du in Zukunft auf die günstigere Variante unser Helferlein verzichten willst oder? Nur dass diese dann aus sichereren Quellen aus UK kommen werden. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, was ist wenn du dann durch irgend einen saudummen Zufall (z.B. Umschlag wird durch Sortiermaschinen am Frankfurter Flughafen beschädigt, Pillen gucken raus, Post übergibt den Brief an den Zoll & die an Eli Lilly) nochmal auffällst, dann würden dir ja 5000€ Vertragsstrafe pro Fall drohen.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Kamel hat geschrieben:Da bin ich überfragt, bin kein Jurist.Indien hat geschrieben:Also werde ich wohl nicht drumrumkommen die Verpflichtungserklärung zu unterzeichen oder?
Ganz ehrlich, ich würde selbst nen eigenen Anwalt um Hilfe fragen. Das kostet zwar auch was Geld, aber der wird dir da genaueres sagen können. Die Gebühren die du durch Reduzierung des Streitwertes "gespart" hast, könntest du ja dann dafür investieren.
Oder es gibt hier unter den User jemanden, der bei dem Thema mehr Wissen hat und dir diese Frage beantworten kann.
Vor allem denke ich nicht, dass du in Zukunft auf die günstigere Variante unser Helferlein verzichten willst oder? Nur dass diese dann aus sichereren Quellen aus UK kommen werden. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, was ist wenn du dann durch irgend einen saudummen Zufall (z.B. Umschlag wird durch Sortiermaschinen am Frankfurter Flughafen beschädigt, Pillen gucken raus, Post übergibt den Brief an den Zoll & die an Eli Lilly) nochmal auffällst, dann würden dir ja 5000€ Vertragsstrafe pro Fall drohen.
Das gilt ja nur für "Fälschungen" von Cialis.Wenn die wirklich mal ne Packung abfangen sollten, dann mit "Viagras" ,können zumindest diese Kanzlei nix machen.Sind ja glaube ich zwei unterschiedliche Firmen.Aber kann auch sein das ich mich irre.Aber wnen ich die net unterzeiche werden die wohl vor Gericht gehen wollen.Am Ende der ganze Scheiss wegen nen paar Pillen wo ich 30 Euro "bezahlt" habe.
Könnt mich nur in Arsch beissen das ich da sofort angerufen habe.Habe meine Beitrag ins falsche Bereich gepostet und so konnte ich net die Antworten von TomTom lesen.Weil sonst hätte ich es so gemacht wie er es beschrieben hat.Nun ist es zu spät.
Was ich aber an unserem Rechtssystem komisch finde ist, das wenn man bei Auslandaufenhalten gefäschte Medis für den Eigenbedarf einführen kann,aber übers Internet darf man die net einführen.Wird doch irgendwie mit zweierlei Maß gemessen oder?...
Nun denn
Danke Dir für deine Antworten...

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Geh unbdeingt zu einem Anwalt, vielleicht lässt sich noch was machen!
Du wolltest doch nicht mit den Pillen handeln ...
Das mit der Einfuhr von dem "Reisebedarf" ist eine ganz andere Sache, das können dann ja höchstens 10 Stück oder so sein, ich weiß gar nicht, ob das schon mal jemand "getestet" hat.
Du wolltest doch nicht mit den Pillen handeln ...
Das mit der Einfuhr von dem "Reisebedarf" ist eine ganz andere Sache, das können dann ja höchstens 10 Stück oder so sein, ich weiß gar nicht, ob das schon mal jemand "getestet" hat.
Mit jetzt 79 Jahren war Ende mit dem Sex - aber wir lieben uns immer noch!
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Unbedingt zum Anwalt gehen! Nen reines Telefonat hat eh keinen Beweiswert für den Anwalt.
Such dir einen der Erfahrung hat mit PDE5 Fällen, am besten per google. Ggf kann ein örtlich weiter entfernter Anwalt dir einen erfahrenen Kollegen vor Ort nennen.
Such dir einen der Erfahrung hat mit PDE5 Fällen, am besten per google. Ggf kann ein örtlich weiter entfernter Anwalt dir einen erfahrenen Kollegen vor Ort nennen.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
@Indien:
Selbst wenn du telefonisch gegenüber dem Anwalt die Bestellung eingeräumt hast, bist du nicht verpflichtet, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben
Es handelt sich dabei um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Diese gilt für Fälle, dass mit den Tabs gehandelt wird, was Lilly dir mit der Abmahnung unterstellt.
Ich würde (gelassen) abwarten, ob gerichtlich irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden, was nach den Umständen erheblich unwahrscheinlich ist. Wenn Lilly gerichtlich gegen dich vorgeht, müssen die dir nachweisen, dass du einen gewerbsmäßigen Handel mit den Tabs betreibst, was die nicht können.
Die wenigen Tabs, die in deimen Fall beschlagnnahmt wurden, fallen fraglos unter Eigenbedarf. Welcher gewerbsmäßige Dealer/Verkäufer bestellt lediglich 120 Tabs
Insbesonder ist auch ohne Weiteres nachvollziehbar, dass die Tabs aufgrund nur einer Bestellung mehrfach verschickt und deshalb mehrfach abgefangen wurden, weil die Lieferung jeweils nicht ankam. Ging mir mit einer Bestellung 2007 ebenso ...
Trotz Telefonat mit dem Lilly-Anwalt kannst du die Bestellung zumindest gegenüber dem Zoll, der sich wohl noch nicht gemeldet hat, mit der empfohlen Argumentation (noch) bestreiten. Beides sind ganz unterschiedliche Verfahren

Selbst wenn du telefonisch gegenüber dem Anwalt die Bestellung eingeräumt hast, bist du nicht verpflichtet, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben



Es handelt sich dabei um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Diese gilt für Fälle, dass mit den Tabs gehandelt wird, was Lilly dir mit der Abmahnung unterstellt.
Ich würde (gelassen) abwarten, ob gerichtlich irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden, was nach den Umständen erheblich unwahrscheinlich ist. Wenn Lilly gerichtlich gegen dich vorgeht, müssen die dir nachweisen, dass du einen gewerbsmäßigen Handel mit den Tabs betreibst, was die nicht können.
Die wenigen Tabs, die in deimen Fall beschlagnnahmt wurden, fallen fraglos unter Eigenbedarf. Welcher gewerbsmäßige Dealer/Verkäufer bestellt lediglich 120 Tabs



Insbesonder ist auch ohne Weiteres nachvollziehbar, dass die Tabs aufgrund nur einer Bestellung mehrfach verschickt und deshalb mehrfach abgefangen wurden, weil die Lieferung jeweils nicht ankam. Ging mir mit einer Bestellung 2007 ebenso ...
Trotz Telefonat mit dem Lilly-Anwalt kannst du die Bestellung zumindest gegenüber dem Zoll, der sich wohl noch nicht gemeldet hat, mit der empfohlen Argumentation (noch) bestreiten. Beides sind ganz unterschiedliche Verfahren



Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Hi tomtom
Danke erstmal für deine Ausführung.Doch der Zoll hatte sich ja zuerst gemeldet.Gut eine Woche vorm Anwalt.Aber da stand auch nur folgendes drin:
"Sollte die Begutachtung ergeben,dass essich um schutzrechtsverletzende Ware handelt,so sieht das Verfahren vor,das diese Waren vernichtet werden müssen.
Diesbezüglich wird sich dann der Rechtsvertreter der jeweiligen Marke mit Ihnen in Verbindung setzen"
Da swars von denen schon im groben.
Naja 120 waren es nicht...es waren so 200 Stück.Waren halt dort im Angebot.Sonst hätte ich nur die 30 Stück bestellt.
Was ich auch komisch finde ist das ich die Bestellung gegen Ende April gemacht hatte und die Lieferzeiten mit 7-21 Tagen angegeben waren.Wie kann es dann sein das die Ware dann erst am 26.Juli vom Zoll angefangen wurde?Dann waren die Dinger ja fast 3 Monate unterwegs?!
Gelassen bin ich leider nicht mehr.Geld sitzt nicht wirklich locker.Und dann die Rechnung von deren Anwalt und dann ggf. noch die Rechnung von dem eigenen Anwalt.Habe da auch ein wenig Schiss das die dann eines Tages die bullen vor der Tür stehen mit einem Durchsungungsbeschluss.Ich meine ich habe ja deren Anwalt schon zugegeben das ich die Bestellung aufgegeben habe.Wwenn ich dann jetzt die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibe wer weiss wie der dann vorgeht.
Im nächsten Leben werde ich Anwalt
Danke erstmal für deine Ausführung.Doch der Zoll hatte sich ja zuerst gemeldet.Gut eine Woche vorm Anwalt.Aber da stand auch nur folgendes drin:
"Sollte die Begutachtung ergeben,dass essich um schutzrechtsverletzende Ware handelt,so sieht das Verfahren vor,das diese Waren vernichtet werden müssen.
Diesbezüglich wird sich dann der Rechtsvertreter der jeweiligen Marke mit Ihnen in Verbindung setzen"
Da swars von denen schon im groben.
Naja 120 waren es nicht...es waren so 200 Stück.Waren halt dort im Angebot.Sonst hätte ich nur die 30 Stück bestellt.
Was ich auch komisch finde ist das ich die Bestellung gegen Ende April gemacht hatte und die Lieferzeiten mit 7-21 Tagen angegeben waren.Wie kann es dann sein das die Ware dann erst am 26.Juli vom Zoll angefangen wurde?Dann waren die Dinger ja fast 3 Monate unterwegs?!
Gelassen bin ich leider nicht mehr.Geld sitzt nicht wirklich locker.Und dann die Rechnung von deren Anwalt und dann ggf. noch die Rechnung von dem eigenen Anwalt.Habe da auch ein wenig Schiss das die dann eines Tages die bullen vor der Tür stehen mit einem Durchsungungsbeschluss.Ich meine ich habe ja deren Anwalt schon zugegeben das ich die Bestellung aufgegeben habe.Wwenn ich dann jetzt die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibe wer weiss wie der dann vorgeht.
Im nächsten Leben werde ich Anwalt

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll Generika finden ?
Wenn du die Erklärung nicht unterschreibst, bleibt Lilly trotz Telefonat mit dem Anwalt rechtlich nur die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen, was aus den schon genannten Gründen eher nicht zu erwarten ist. Vorher sind auch die geforderten Rechtsanwaltskosten nicht an den Lilly-Anwalt zu zahlen. Gibst du die Unterlassungserklärung nach dem Telefonat nicht ab, kommen vermutlich noch weitere Anwaltsschreiben. Irgenwelche anderen Möglichkeiten hat der Lilly-Anwalt nicht. Weitere Schreiben würde ich ignorieren und mich nicht mehr äußern, weder telefonisch noch schriftlich. Notfalls kannst du sagen, du hast dich rechtlich beraten lassen und willst dich deshalb nicht mehr zu der Sache äußern ...Indien hat geschrieben:Hi tomtom
Danke erstmal für deine Ausführung.Doch der Zoll hatte sich ja zuerst gemeldet.Gut eine Woche vorm Anwalt.Aber da stand auch nur folgendes drin:
"Sollte die Begutachtung ergeben,dass essich um schutzrechtsverletzende Ware handelt,so sieht das Verfahren vor,das diese Waren vernichtet werden müssen.
Diesbezüglich wird sich dann der Rechtsvertreter der jeweiligen Marke mit Ihnen in Verbindung setzen"
Da swars von denen schon im groben.
Naja 120 waren es nicht...es waren so 200 Stück.Waren halt dort im Angebot.Sonst hätte ich nur die 30 Stück bestellt.
Was ich auch komisch finde ist das ich die Bestellung gegen Ende April gemacht hatte und die Lieferzeiten mit 7-21 Tagen angegeben waren.Wie kann es dann sein das die Ware dann erst am 26.Juli vom Zoll angefangen wurde?Dann waren die Dinger ja fast 3 Monate unterwegs?!
Gelassen bin ich leider nicht mehr.Geld sitzt nicht wirklich locker.Und dann die Rechnung von deren Anwalt und dann ggf. noch die Rechnung von dem eigenen Anwalt.Habe da auch ein wenig Schiss das die dann eines Tages die bullen vor der Tür stehen mit einem Durchsungungsbeschluss.Ich meine ich habe ja deren Anwalt schon zugegeben das ich die Bestellung aufgegeben habe.Wwenn ich dann jetzt die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibe wer weiss wie der dann vorgeht.
Im nächsten Leben werde ich Anwalt
200 Tabs sind auch Eigenbedarf



Dem Zoll ist nicht bekannt, was du gegenüber dem Anwalt erklärt hast. Die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Lilly-Anwalt ist nicht so eng, dass die untereinander über jedes Telefonat informiert sind



Auf keinen Fall erklären, dass du mit der Vernichtung der "Waren" einverstanden bist, weder gegenüber dem Zoll noch gegenüber dem Anwalt. Sonst bekommst du möglicherweise eine Rechnung über die Kosten der Vernichtung. Was interessiert dich, ob das Verfahren die Vernichtung der Waren vorsieht. Nichts sagen und nichts unterschreiben ist auch hier angesagt ...
Das der Zoll irgendwann mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, ist nicht wirklich auszuschließen und habe ich auch erlebt. Bei der beschlagnahmten Menge ist eine Hausdurchsuchung aber noch nicht sehr wahrscheinlich. Vorsorglich würde ich aber alle Bestellungsunterlagen/-nachweise vernichten (auch im PC löschen) oder sicher außerhalb der Wohnung/dem Haus deponieren



Eine Bestellung, die aus Indien verschickt wird, kann im Einzelfall wohl auch drei Monate unterwegs sein, wenngleich die Lieferung überlicherweise nicht so lange dauert. Keine Ahnung
